[1][25.01.2016] Erste Hauseigentümer haben offensichtlich Widerspruch gegen ihre Grundbesitzabgabenbescheide 2016 eingelegt.
Wie nicht anders zu erwarten, reagierte das städtische Steueramt umgehend und sandte die erbetene Eingangsbestätigung.
Das Muster eines derartigen Widerspruches steht hier als Word- und als PDF-Datei zum Download zur Verfügung:
Download des Musters als Word-Datei [2]
Download des Musters als PDF-Datei [3]
Eine Begründung für den Widerspruch kann nachgereicht werden; bestimmte Fristen für das Nachreichen der Begründung gibt es nicht.
Weiter Informationen dazu finden Interessierte hier: http://www.bz-mg.de/?p=118075 [4]