Das ertragsreiche politische „Ehren­amt“ • Teil I: Mönchengladbacher Aufsichtsräte kosteten 2013 mindestens 570.000 EURO • Insgesamt erhielten sie fast 1,1 Mio. EURO

Bernhard Wilms [ - Uhr]

[27.05.2015] Wie sagte der über Parteigrenzen hinaus hoch geachtete CDU-Politiker Wolfgang Bosbach (Archiv-Foto) beim CDU-Jahres­empfang im April 2014: „… Es gibt immer noch Menschen, die bereit sind, sich in den Dienst einer guten Sache zu stellen, ohne die berühmteste aller Fragen zu stellen: ‚Was hab‘ ich davon?‘ …“ (Zitat Ende).

Mehr als 300 CDU-Mitglieder und Gäste hatten diesen bemerkenswerten Satz gehört, nicht wenige wohl aber überhört, angesichts der bevorstehenden Kommunalwahl, die Verteilung finanziell lukrativer Posten in den Aufsichtsräten der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung fest im Blick.

Dass sich deren „Blick“ nach der Kommunalwahl 2014  noch weiter schärfen würde, war am Wahlabend angesichts des guten Abschneidens der CDU schnell klar.

Schon während der Sondierungsgespräche war die „Postenverteilung“ herausragendes Thema, obwohl insbesondere die Vertreter der späteren Kooperationspartner CDU und SPD nicht müde wurden zu beteuern, dass es in erster Linie um Sachthemen gegangen sei und erst viel später um die Postenvergabe.

Während man bei den „Sachthemen“ nur wenig Konkretes vereinbarte, stand für die späteren GroKo-Partner eines fest: Möglichst keine Posten an die im Wahlkampf unterlegenen politischen Mitbewerber.

Trickreich wurde kalkuliert, wie und mit welchen rechtlich schwer anfechtbaren Mitteln, die Sitzverteilungsarithmetik genutzt werden könne, um dieses Ziel zu erreichen.

Das gelang beispielsweise, indem man beschloss, bei einzelnen Gesellschaften die Größe der Aufsichtsräte um einen Sitz zu verringern, um dadurch beispielsweise die kritischen Grünen aus dem Aufsichtsrat der NEW AG herauszuhalten, so die Einschätzung der Mönchengladbacher Bündnisgrünen.

Symptome der Macht • Teil XXXII: Nun dürfen auch die an die „Töpfe“, die sich bislang nur durch ihr „arm“seliges Politikerdasein lächeln konnten • „GroKo“ grenzt „Oppositionelle“ weiter aus

Nun darf man der Fairness halber nicht alle politischen Akteure von CDU und SPD über einen Kamm scheren. Insbesondere in Bezirksvertretungen und Ausschüssen findet man viele, die sich ehrlich ehrenamtlich engagieren und sich nicht die Frage stellen: „Was hab‘ ich davon?“.

Namentlich aber die in den „ersten Reihen“ (durchaus auch bildlich gesprochen) sind es, die erkennbar in erster Linie daran interessiert sind, Macht auszuüben und ihrer materiellen „Ansprüche“ freien Lauf zu lassen.

Ausgerechnet sie sind es aber auch, die nicht müde werden, den ehrenamtlichen Charakter ihres politischen Engagements hervorzuheben.  Wohlweislich werden in diesem Fall gerne die als Beispiel genutzt, die sich, wie vorstehend bereits erwähnt, tatsächlich ehrenamtlich einbringen und keine 5-stelligen Bezüge einstreichen (können).

Gleichzeitig geißeln dieselben die angeblich ungerechtfertigte Politik(er)verdrossenheit..

Spätestens an dieser Stelle erscheint es angezeigt, einmal über Zahlen zu reden und die Zusammenhänge in EURO darzustellen.

Grundlagen dafür bildet exemplarisch eine Zusammenstellung aus dem Jahr 2013, die seit der Kommunalwahl 2009 gilt.

Diese Zusammenstellung enthält nicht die Vertreter der Verwaltungsspitze in den städtischen Gesellschaften, da deren Vergütungen auf anderer Rechtsgrundlage darzustellen sind.

Zu den 85 Mandatsträgern, die vom Rat in die Aufsichtsorgane der Gesellschaften „entsandt“ wurden, zählen drei Bezirksvorsteher und die beiden Mönchengladbacher Landtagsabgeordnete; der Rest sind Ratsmitglieder.

Insgesamt erhalten sie von den Gesellschaften ca. 570.000 EURO, wobei darunter allein 20 von ihnen individuelle Bezüge von über 10.000 EURO erhalten (in Summe ca. 392.000 EURO = 69%). Davon wiederum erhalten 8 jeweils über 20.000 EURO (in Summe 218.000 EURO = 38%).

Die gesamte „Rankingliste“ zeigt die Bezüge der „Entsandten“ hauptsächlich in den Beteiligungsgesellschaften.

 „Rankingliste „Beteiligungen 2013“ hier auch als PDF zum Download

Top-„Verdiener“ in Aufsichtsgremien der Beteiligungsgesellschaften

Zu den drei Top-„Verdienern“ zählten zwischen 2009 und 2015:

  • Dr. Anno Jansen-Winkeln (FDP) mit 36.960 EURO pro Jahr
  • Hans Willi Körfges (SPD) mit 35.570 EURO pro Jahr
  • Klaus Schäfer (SPD) mit 31.258 EURO pro Jahr

Diese Beträge resultieren fast ausschließlich aus Verwaltungsratsmitgliedschaften bei der Stadtsparkasse Mönchengladbach.

Bei den Kooperationsverhandlungen zur Ampel (2009) soll Jansen-Winkeln größten Wert darauf gelegt haben, den Vorsitz des Sparkassen-Verwaltungsrat übernehmen zu können.

Dr. Anno Jansen-Winkeln war in keinem weiteren Aufsichtsratsgremium einer städtischen Gesellschaft Mitglied.

Dies trifft auch auf den SPD-Landtagsabgeordneten Hans-Willi Körfges zu, der – anders als die meisten übrigen Aufsichtsratsmitglieder in städtischen Gesellschaften – kein Ratsmandat innehatte.

Bürgermeister Klaus Schäfer (SPD) war außerdem Mitglied im Aufsichtsrat der Kreisbau AG.

Top-„Verdiener“ in Aufsichtsgremien der Beteiligungsgesellschaften und in Ratsfunktionen

Ratsmitglieder erhalten in Mönchengladbach jährlich eine so genannte „Aufwandsentschädigung“ von 5.106 EURO, Mitglieder der Bezirksvertretungen 2.508 EURO.

Anders als bei den ebenfalls als „Aufwandsentschädigung“ bezeichneten Bezügen in den Aufsichtsgremien der Beteiligungsgesellschaften, sind die Beträge der Gremienmitglieder des Rates in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl der Kommune gesetzlich vorgegeben.

Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben sind die Bezüge, die folgende Funktionsträger zusätzlich erhalten:

  • Vorsitzende einer Ratsfraktion mit mehr als 10 Ratsmitgliedern: zusätzlich das 3-fache der Bezüge der Ratsmitglieder = 15.318 EURO pro Jahr
  • Deren Stellvertreter: zusätzlich das 1-fache der Bezüge der Ratsmitglieder = 5.108 EURO pro Jahr
  • Vorsitzende einer Ratsfraktion mit weniger als 10 Ratsmitgliedern: zusätzlich das 2-fache der Bezüge der Ratsmitglieder = 10.212 EURO pro Jahr
  • Deren Stellvertreter: zusätzlich das 1-fache der Bezüge der Ratsmitglieder = 5.108 EURO pro Jahr
  • 1. ehrenamtlicher Bürgermeister: zusätzlich das 3-fache der Bezüge der Ratsmitglieder = 15.318 EURO pro Jahr
  • 2. ehrenamtlicher Bürgermeister: zusätzlich das 1,5-fache der Bezüge der Ratsmitglieder = 7.659 EURO pro Jahr
  • Bezirksvorsteher: zusätzlich das 2-fache der Bezüge der Mitglieder der Bezirksvertretungen = 5.016 EURO pro Jahr

Bei Mehrfachfunktionen werden die Bezüge entsprechend addiert.

Aus den gesetzlichen Vorgaben ist nicht ersichtlich, dass die Zahl der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden begrenzt ist. Insofern ist es den Fraktionen ganz offensichtlich freigestellt, wie viele stellvertretende Vorsitzende sie benennen.

Nur unter Einbeziehung der Bezirksvorsteher ergibt sich, dass die Stadt zwischen 2009 und 2014 (bis zur Kommunalwahl) jährlich für Ratsmitglieder etwa 513.000 EURO aufgewandt hat. Fahrtkosten und Entschädigungen für „Verdienstausfälle“ u.ä. nicht eingerechnet.

Daraus ergeben sich für die „ehrenamtlich“ tätigen Ratsmitglieder diese drei TOP-„Verdiener“:

  • Klaus Schäfer (SPD) mit 56.788 EURO pro Jahr
  • Dr. Anno Jansen-Winkeln (FDP) mit 52.278 EURO pro Jahr
  • Lothar Beine (SPD) mit 40.201 EURO pro Jahr

Die vollständige „Rankingliste“ zeigt die Bezüge der „Entsandten“ in die hauptsächlichen Beteiligungsgesellschaften zuzüglich deren Bezüge aus politischen Funktionen im Rat und in Bezirksvertretungen

„Rankingliste „Alle Bezüge 2013“ hier als PDF zum Download

 

Abgabe/Spenden an die Parteien

Fraktionsintern gibt es Absprachen/Vereinbarungen, dass Mandatsträger einen gewissen Prozentsatz ihrer Bezüge an die sie tragenden Parteien abgeben.

Auf Nachfrage teilten uns die Parteien diese Prozentsätze mit, allerdings ohne dass wir die Frage gestellt hatten, ob die sich daraus ergebenden Beträge auch tatsächlich an die Parteien überwiesen werden bzw. wurden:

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  • Abgabe von Bezügen für Tätigkeiten in Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen = 30%
  • Abgabe von Bezügen für Tätigkeiten in Aufsichtsgremien städtischer Gesellschaften = 20%

Sachkundige Bürger (z.B. in Ausschüssen und Bezirksvertretungen) sind nicht verpflichtet, von Ihren Aufwandsentschädigungen Anteile an die Partei abzuführen.

CDU-Schatzmeister Dieter Breymann erklärte auf dem Kreisverbandstag am 18.10.2014, dass – „anders als beim Kooperationspartner SPD“ – alle Mandatsträger „zu 100%“ die festgelegten Abgaben an die Partei geleistet hätten.

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  • Abgabe von Bezügen für Tätigkeiten in Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen = 30%
  • Abgabe von Bezügen für Tätigkeiten in Aufsichtsgremien städtischer Gesellschaften = 50%

Bei der SPD kam es am 13.09.2014 auf dem Unterbezirksparteitag zu einer bemerkenswerten Wortmeldung der ehemaligen Schatzmeisterin Ute Brinkmeier-Fegers zu diesem Thema. Brinkmeier-Fegers monierte, dass einige Mandatsträger ihrer „Abgabepflicht“ nicht in vereinbartem Umfang nachgekommen seien.

Brinkmeier-Fegers stellte fest: „Je höher die Position umso schwieriger wird es mit der Abgabenehrlichkeit“ und „es wird niemand gezwungen, Oberbürgermeister zu werden“.

Letztendlich lag es wohl auch daran, dass Hans-Willi Körfges, der den Unterbezirksparteitag leitete,  versuchte, die latente innerparteiliche Diskussion um nicht oder nicht vollumfänglich gezahlte Abgaben an die Partei, möglichst nicht auf dem Parteitag weiter diskutieren zu lassen.

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  • Abgabe von Bezügen für Tätigkeiten in Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen = 80% (mindestens)
  • Abgabe von Bezügen für Tätigkeiten in Aufsichtsgremien städtischer Gesellschaften = 80% (mindestens)

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  • Abgabe von Bezügen für Tätigkeiten in Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen = zwischen 30 und 100% (individuell)
  • Abgabe von Bezügen für Tätigkeiten in Aufsichtsgremien städtischer Gesellschaften = zwischen 30 und 100% (individuell)

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  • Abgabe von Bezügen für Tätigkeiten in Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen = 50%
  • Abgabe von Bezügen für Tätigkeiten in Aufsichtsgremien städtischer Gesellschaften = 50%

In Einzelfällen können bei DIE LINKE aus sozialen Gründen auch geringere Beträge abgegeben werden.

Dazu, von welchen Ansätzen (Brutto- oder Nettobeträge) die einzelnen Parteien ausgehen, gibt es unterschiedliche Regelungen. Diese sind im Hinblick auf die steuerliche Relevanz der Freibeträge individuell, weshalb seriöse Aussagen dazu schwer möglich sind. Daher wird hier auf diesen Komplex verzichtet.

 

Und was ist mit 2014 und ab 2015?

Durch die Kommunalwahl 2014 in Mönchengladbach entstanden neue, nicht unerheblich veränderte politische „Macht“-Verhältnisse.

Einzelne Politiker schieden aus freien Stücken aus, andere verloren ihre Mandate durch das Votum der Wähler und wieder andere wurden nicht mehr in Aufsichtsgremien in städtische Gesellschaften „entsandt“.

Die Darstellung der sich daraus ergebenden Veränderungen, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen und wird daher in Kürze in einem weiteren Teil dieser Themenreihe nachgeholt.

Darin werden in Ermangelung der Jahresabschlüsse des Jahres 2014 die Bezüge aus 2013 mit den in 2015 prognostizierbaren abgeglichen.

 

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