Fast 7,9 Mio. EURO Fördermittel für den Sozialen Wohnungsbau • Investoren planen 85 barrierefreie Wohnungen, 10 davon rollstuhlgerecht

Bernhard Wilms [ - Uhr]

[29.09.2017] Der Planungs- und Bauausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 26.09.2017 u.a. mit der „Verplanung“ von Landesmittel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Anders als in vergangenen Jahren, als nicht genügend Förderanträge vorlagen und die verfügbaren Mittel nicht vollständig abgerufen werden konnten, kam es für 2017 zu einer „Überzeichnung“ in Höhe von ca. 1,262 Mio. EURO, so dass diese über die verfügbaren 6,6 Mio. EURO hinaus beantragt und zwischenzeitlich auch bewilligt wurden.

Insgesamt könnten demnach fünf Bauvorhaben mit insgesamt 85 Wohnungen gefördert werden.

Barrierefreiheit

Die Investoren müssen alle diese Wohnungen „barrierefrei“ herstellen.

Das bedeutet, dass sie nach der seit September 2011 geltende DIN-Norm 18040-2 geplant und realisiert werden müssen.

Obwohl nach der Förderrichtlinien nicht zwingend vorgeschrieben, hat der Fachbereich Soziales und Wohnen der Stadt Mönchengladbach Wert darauf gelegt, dass dennoch alle Objekte mit einem Aufzug ausgestattet werrden.

Hierzu können die Bauherren nach den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Landes NRW zusätzlich bis zu 50.000 EURO Fördermittel beantragen.

Rollstuhlgerecht

Nach DIN 18040-2 ist „barrierefrei“ nicht zwingend gleichzusetzen mit „rollstuhlgerecht“.

Hierzu enthält die Norm spezifische Ausführungen, die über „Barrierefreiheit“ hinaus gehen, die auch im Text der Norm entsprechend hervorgehoben werden.

Hier eine Auswahl der Vorgaben/Empfehlungen zur „Rollstuhlgerechtigkeit“ aus der Norm:

  • Empfehlung, rollstuhlgerechten Wohnungen einen barrierefreie Pkw-Stellplatz zuzuordnen,
  • Innerhalb oder außerhalb der Wohnung Abstellplatz für einen Rollstuhl mit elektrischer Batterieaufladung, die eine Größe von mindestens 180 x 150 cm haben,
  • Bewegungsfläche vor Türen von 150 x 150 cm
  • „Spion“ in der Wohnungstür in einer Höhe 120 cm vom Fußboden
  • Fenstergriffe zwischen 85 und 120 cm vom Fußboden oder mit automatischem Öffnungs- und Schließsystem
  • Übereck-Anordnung von haustechnischen Anschlüssen in der Küche
  • Bestimmte Anordnung und Höhe von WC-Becken usw. und Ausstattung mit vom Rollstuhl aus leicht erreichbaren Bedienelementen, sowie Klappsitz in Duschen
  • Ausreichend dimensionierter Freisitz (Balkon, Loggia oder Terrasse) mit einer Bewegungsfläche von mindestens 150 x 150 cm, der schwellenlos erreichbar ist

Nach der Beauftragung durch den Finanzausschuss am 04.10.2017 kann der Fachbereich Soziales und Wohnen die Förderung der Maßnahmen vornehmen.

Foto: birgitH | pixelio.de.

Bisher keine Kommentare

Ihr Kommentar