Grundbesitzabgaben 2016 • Teil IX: Steueramt fordert zur Widerspruchs­begründung mit Terminsetzung auf • Begründungstexte zur Veröffentlichung auf BZMG zusenden • Muster für Begründungsschreiben zum Download

Bernhard Wilms [ - Uhr]

[16.04.2016] Zu den Gebührenbescheiden über Grundbesitzabgaben 2016 gingen bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach mindestens 710 Widersprüche ein, teilweise mit Begründungen, teilweise mit dem Hinweis, dass Begründungen nachgereicht würden.

In der Zwischenzeit forderte das Steueramt letztere auf, (meist) bis Ende kommender Woche, ihre Begründungen nachzuliefern. Sollte dies nicht geschehen, werde man nach „Aktenlage“ über den Widerspruch entscheiden.

Vor diesem Hintergrund bietet BZMG an, an dieser Stelle schon eingereichte oder in Arbeit befindliche Widerspruchsbegründungen denen als „Unterstützung“ zur Verfügung zu stellen, die in der kommenden Woche ihre Begründungen noch nachreichen wollen.

Dazu können interessierte „Unterstützer“ ihre Widerspruchstexte an

redaktion@bz-mg.de

senden, die dann „entpersonalisiert“, also ohne Nennung der Urheberschaft zum Download zur Verfügung gestellt werden. Eine rechtliche Prüfung der Inhalte wird natürlich nicht vorgenommen.

Wie seinerzeit die Widersprüche können auch die Begründungen formlos nachgereicht werden.

Zweckmäßig könnte dabei sein, die Begründungen den Gebührenbereichen zuzuordnen:

  • Grundsteuer B
  • Straßenreinigungsgebühren
  • Abfallentsorgungsgebühren

Dazu könnte das hier downloadbare Muster als Grundlage dienen:

Download des Musters als Word-Datei

Die Gebührenbereiche, gegen die kein Widerspruch eingelegt wurde bzw. die nicht (mehr) relevant sind, können selbstverständlich entfallen.

So dürften beispielsweise in Gebieten, in denen die Straßenreinigung nicht von der GEM, sondern ausschließlich von Anrainer vorgenommen wird, auch keine Straßenreinigungsgebühren in den Bescheiden stehen.

 

Das Begründungsschreiben sollte die Bitte um Eingangsbestätigung und um einen „rechtsmittelfähigen Bescheid“ enthalten.

Ein rechtsmittelfähiger Bescheid zeichnet sich dadurch aus, dass eine Entscheidung einer Behörde mit einer sog. Rechtsbehelfsbelehrung versehen wird.

In dieser steht dann, dass man sich gegen eine ablehnende Entscheidung binnen einer dort bestimmten Frist beispielsweise per Klage an die dort benannte Stelle (vsl. Verwaltungsgericht Düsseldorf) wenden kann, um die Verweigerung rechtlich überprüfen zu lassen.

 

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