Grundbesitzabgaben 2016 • Teil XI: Verwaltung beantwortet Anfrage von B90/Die Grünen • 691 Widersprüche gegen Grundbesitzabgabenbescheide • Bislang versandte Widerspruchs­bescheide ausschließlich zur Grund­steuererhöhung

Bernhard Wilms [ - Uhr]

[15.09.2016] In der Sitzung des Umweltausschusses am 23.08.2016 stellte der Grünen-Vertreter Ratsherr Dr. Gerd Brenner diese Anfrage an die Stadtverwaltung Mönchengladbach:

„Seit Jahren stoßen die Gebührenbescheide der Stadt Mönchengladbach bei einem Teil der Bürgerinnen und Bürger auf Kritik, weil diese die Berechnungsgrundlagen anzweifeln.

Das betrifft besonders die Abfallgebühren und die Straßenreinigungsgebühren, bei denen es einen Bezug zum Umweltausschuss gibt.

Regelmäßig kommt es zu Widersprüchen gegen die Bescheide.

Meine Frage an die Verwaltung lautet:

Wie stellt sich das Konfliktfeld aktuell dar?

  • Wie viele Widersprüche gegen die Gebührenbescheide sind in diesem Jahr bei der Verwaltung eingegangen?
  • Mit welchen Argumentationen haben Bürger die Widersprüche aktuell im Einzelnen begründet?
  • Wie nimmt die Verwaltung zu diesen Begründungen Stellung?“ (Zitat Ende)

Am 09.09.2015 beantwortete die Verwaltung die Fragen von Dr. Brenner und gab diese Antworten auch an alle im Rat vertretenden Fraktionen.

Hier die Antworten im einzelnen:

a.    Wie viele Widersprüche gegen die Gebührenbescheide sind in diesem Jahr bei der Verwaltung eingegangen?

„Im Zeitraum 01.01.2016 bis 09.09.2016 sind bei der Verwaltung insgesamt 691 Widersprüche gegen Grundbesitzabgabenbescheide eingegangen, die sich gegen die Festsetzung von Abfallentsorgungs- sowie Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren richten.“ (Zitat Ende)

b.    Mit welchen Argumentationen haben Bürger die Widersprüche aktuell im Einzelnen begründet?

„Eine dezidierte Erfassung der einzelnen, von den Abgabenpflichtigen angeführten Wider­spruchsbegründungen besteht nicht.

Die meisten Widersprüche betreffend der Gebührenerhebung für die Abfallentsorgung richten sich gegen die „hohen“ Gebührensätze.

Hinsichtlich der Kalkulation der Gebührensätze wären Erlöse zu niedrig oder gar nicht berücksichtigt worden.

Zudem wären in der Kalkulation für einzelne Leistungen im Bereich der Abfallentsorgung zu hohe Kosten angesetzt worden.

Darüber hinaus sind vereinzelt die angesetzten Bemessungsgrundlagen widersprochen worden.

Ebenso liegt eine höhere Anzahl von Widerspruchsbegründungen vor, die auf die Ermittlung der Höhe der Gebührensätze für das Vorjahr 2015 abgestellt sind.

Im Bereich der Gebührenerhebung für die Straßenreinigung und den Winterdienst zielen die Begründungen zum einen auf die grundsätzliche Gebührenheranziehung und zum anderen auf die angesetzte Bemessungsgrundlage (Frontmeter) ab.

Weiterhin wird angeführt, dass bei der Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung einzelne angesetzte Kosten unzulässig einbezogen worden seien.“ (Zitat Ende)

c.    Wie nimmt die Verwaltung zu diesen Begründungen Stellung?“

„Sowohl die Abfallentsorgungs- als auch die Straßenreinigungs- und Winterdienst­gebühren sind grundstücksbezogene Abgaben.

Im Hinblick auf die vielen unterschiedlichen Widerspruchsbegründungen nimmt die Verwaltung daher eine auf das jeweilige Grundstück und die hierzu für das Jahr 2016 ergangene Gebührenfestsetzung bezogene Einzelfall-Prüfung vor.

Hierbei wird die grundsätzliche Gebührenpflicht ebenso wie auch die angesetzten Gebührenmaßstäbe sowie die Gebührenberechnung überprüft.

Weiterhin werden zu den beiden genannten Abgaben die auf die Kalkulation der Gebührensätze bezogenen einzelnen Widerspruchsbegründungen geprüft.

Diesbezüglich haben sich bis jetzt keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die den Gebührensätzen 2016 zugrunde liegenden Kalkulationen nicht rechtmäßig sind.“ (Zitat Ende)

Was die Verwaltung nicht erwähnt ist, dass sie aktuell „Widerspruchsbescheide“ aus­schließlich bezüglich der Grundsteuererhöhung versendet und sich daher auch die Rechtsmittelbehrung sich ausschließlich darauf bezieht.

Auch nicht erklärt hat die Verwaltung die Differenz zwischen der Zahl der eingegangenen Widersprüche, die sie auf eine Anfrage von DIE LINKE am 02.03.2016 mit 710 bezifferte und der Zahl „691“, die sie nun Dr. Brenner nannte.

Tendenziell scheinen die Widersprüche jedoch über 710 zu liegen.

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