E-Mail '
Abfallgebühren 2019 • Teil I: Kalkulieren Sie Veränderungen der Abfallgebühren in Ihrem Haus selbst und ermitteln Sie das „verordnete gebührenpflichtige Luft-Volumen“ und den Platzbedarf für die Rolltonnen'

Von Bernhard Wilms [ - Uhr]

Eine Kopie von '
Abfallgebühren 2019 • Teil I: Kalkulieren Sie Veränderungen der Abfallgebühren in Ihrem Haus selbst und ermitteln Sie das „verordnete gebührenpflichtige Luft-Volumen“ und den Platzbedarf für die Rolltonnen'
senden.

* Required Field






Separate multiple entries with a comma. Maximum 5 entries.



Separate multiple entries with a comma. Maximum 5 entries.


E-Mail Image Verification

Loading ... Loading ...
4 Kommentare zu “
Abfallgebühren 2019 • Teil I: Kalkulieren Sie Veränderungen der Abfallgebühren in Ihrem Haus selbst und ermitteln Sie das „verordnete gebührenpflichtige Luft-Volumen“ und den Platzbedarf für die Rolltonnen”
  1. Platzbedarf kalkulieren? Wozu!

    Sehe auf einen Blick, dass ich für diese Riesentonnen keinen Platz habe.

    Vielleicht in den Vorgarten statt Gartenzwergen? Hässlich wie die sind die Dinger.

    Dafür „darf“ ich mehr zahlen. Für Luftmüll den ich nie haben werde.

    Hauptsache die CDU hat sich endlich beim Müll durchgesetzt. Nicht demokratisch. Nur weil die das wollen.

  2. In Viersen ist die Müllabfuhr billiger es wird nach Müll Mengen berechnet .

    Also am besten nach Viersen ziehen !

    Die Nebenkosten werden immer höher Demnächst wird die Grundsteuer auch erhöht weil die neue Berechnung nach dem Verkehrswert Marktwert berechnet wird.

    Das wird die Stadt MG auch wieder gut zuschlagen das wir hohe Schulden haben.

    Dies Kosten müssen auch für Hartz IV Empfänger bezahlt werden von der Stadt !

    Die neuen Tonnen sind leer schwerer als die alten voll !

    Wir müssen einen Hausmeister Beauftragen die Mülleimer raus zu stellen, weil im Haus nur alte Leute Wohnen.

  3. @ Torben Schultz

    Danke für die Aufklärung. 🙂

    Das mit der Vergnügungssteuer (in der Tonne und tanzen) hat was. Wie ist es allerdings, wenn jemand in der Tonne steht und dann einschläft? Ist dann Bettensteuer fällig?

    In der Tat in der Nacht von Samstag auf Sonntag gesehen. Der nicht mehr ganz nüchterne junge Mann stand in einer blauen Tonne, die von seinen Kumpels gekippt wurde, so dass beide auf der Straße lagen.

    Herbei telefonierte Kumpels bekamen ihn nicht aus der Tonne. Blieb nur, dieselbe wieder samt Inhalt aufzurichten. Jetzt kommt das nächste Steuerproblem:

    Sie benutzten die Tonne als Transportmittel und schoben/zogen beide von dannen.

    Werden für diese Zweckentfremdung (wie Taxi oder Fuhrunternehmer?) Steuern fällig???

    Dachte mir: Wofür große Tonnen benutzt werden können, ist schon erstaunlich! Sind die Dinger vielleicht besser als (auch von mir) gedacht und auch als umweltfreundliches Beförderungs- und Transportmittel zu nutzen?

  4. Nach noch unbestätigten Informationen aus der Kämmerei wird das „verordnete gebührenpflichtige Luft-Volumen“ auch noch Steuerpflichtig:

    Bleibt es ungenutzt, fällt Luxussteuer an.

    Nutzen Sie es als Hütte für ihren Hund zieht die Zweitwohnsitz-Steuer.

    Stellen sie sich in die Tonne und tanzen drin rum kostet das Vergnügungssteuer.

Ihr Kommentar