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Neue "Mietobergrenzen" für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII • Wohnungsgröße nicht mehr relevant • Leistungsbezieher müssen nichts unternehmen'
Von Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
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Neue "Mietobergrenzen" für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII • Wohnungsgröße nicht mehr relevant • Leistungsbezieher müssen nichts unternehmen' senden.
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Juanita schrieb am 3.12.2017 um 20:33 Uhr:
( “ Nettokaltmieten auf Basis des durch die Fa. empirica erstellten schlüssigen Konzeptes “ )
.
Der Oberbürgermeister
Mönchengladbach, 12.09.2017
FB 50 Soziales und Wohnen
Vorlage 2437/IX
https://www.itk-rheinland.de/ratsinfo/moenchengladbach/13287/Vm9ybGFnZW5kb2t1bWVudCAob2VmZmVudGxpY2gpIA==/14/n/132262.doc
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Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung
bei Harald Thomé
http://www.harald-thome.de/fa/harald-thome/files/thea6folienhochformat.pdf
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Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung
Informationsveranstaltung für Betroffene und Berater von Hartz IV- oder Sozialhilfeempfängern im Vogtlandkreis
Vorgetragen von Dr. Dorothea Wolff, Sozialforum
Göltzschtal
http://www.harald-thome.de/fa/harald-thome/files/Pr-sentation-Rechtsverst–e-KdU-5-2015.pdf