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Regierungspräsidentin Anne Lütkes mit einer Bilanz des ersten Jahres – Bür­gerbeteiligung, Nothaushaltskommunen und Regionalplanung im Fokus – Bezirksregierung öffnet am 11.09.2011 für Bürger ihre Pforten

P1090980 [1]Die grüne Regierungspräsidentin Anne Lütkes (mit Pressesprecher Bernd Hamacher) stellte sich anlässlich ihres ersten Jahres als Regierungspräsidentin im renovierten Musikzimmer des „Schlösschens der Regierungspräsidentin“ der Presse und zog eine positive Bilanz.

Zu Beginn hob sie besonders hervor, dass für sie Bürgerbeteiligung und Transparenz einen großen Stellenwert haben.

Eine gute Kommunikation auf Augenhöhe sei für sie wichtig. Nicht nur mit der Landesregierung sondern auch zwischen Bezirksregierung und Kommunen. Das sei in der Vergangenheit nicht immer so gewesen. So sehe sie sich als Brückenkopf der rot-grünen Basis, der der Landesregierung zuarbeite.

Lütkes betonte, dass sie eine „andere, eine bessere Kommunikation“ wolle. Seit der Landtagswahl sei man diesem Ziel schon einen großen Schritt näher gekommen.

Dazu gehöre für sie auch, dass man sich, wie sie es nannte, räumlich öffne.

Am 11. September 2011, dem „Tag des Denkmals“, kann das Gebäude der Bezirksregierung an der Cecilienallee besichtigt werden, das früher auch der Wohnsitz des Regierungspräsidenten war.

Interessierte Besucher können dann auch mehr zu der NS-Geschichte des Hauses erfahren. Dies, so Lütkes, bedeute ihr sehr viel, da sie jüdische Wurzeln habe.

An diesem 11. September wird auch eine Bürgersprechstunde angeboten.

Bürgersprechstunde, so die Regierungspräsidentin, sei für sie nichts Banales. Es sei der grundsätzliche Ansatz, Verwaltung so zu organisieren, dass sie nicht als Fremdkörper wirkt, sondern von der Gesellschaft, also den Bürgern, angenommen werden kann und vor allem nutzbare Institution im Dialog sei. Dieser Dialog sei für alle Beteiligten von Bedeutung.

Lütkes hofft, dass die Bürgersprechstunde, die auch in das Konzept der Landesregierung „einkopiert“ sei, intensiv angenommen werde.

Im Übrigen gelte in ihrem Hause der Grundsatz: Jede Anfrage wird beantwortet.

Dies könne manchmal, je nach Arbeitsanfall, ein wenig dauern, doch auf jeden Fall käme eine Antwort.

Mitte Oktober wird es dann ein Werkstattgespräch, mehr auf theoretischer Ebene, zum Thema „Bürgerbeteiligung und förmliche Verfahren“, geben. Dieses Werkstattgespräch wird in Form einer Podiumsdiskussion im Plenarsaal der Bezirksregierung stattfinden.

Lütkes sieht dieses auch anknüpfend an die von Jürgen Büssow begründeten Sommergespräche.

Lütkes ging außerdem u.a. auf folgende Themen ein:

Kommunale Nothaushalte – Änderung des § 76 der Gemeindeordnung NRW

logo-hsk [2]Hinsichtlich der Änderung des § 76 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), meinte Lütkes, dass allein zu diesem Thema eine eigene Pressekonferenz erforderlich sei. Auf Grund der Komplexität des Themas und Bedeutung für sehr viele Kommunen eine durchaus berechtigte Feststellung.

Die Änderung des § 76 GO besagt, dass die Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten nun auch zulässig ist, wenn spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird.

Im Einzelfall könne seitens der Bezirksregierung durch Genehmigung eines individuellen Sanierungskonzeptes von diesem Konsolidierungszeitraum abgewichen werden.

Jede Kommune, die im Nothaushalt oder von Überschuldung bedroht ist, hat jetzt die Chance ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, und muss nicht wie früher innerhalb von 3 Jahren sagen: wir kommen auf eine schwarze Null. Wir haben jetzt die Chance von 10 Jahren.

Hinter dieser Gesetzesänderung steht die Absicht, den Kommunen mehr haushalterische Freiheiten zu geben. Die Bezirksregierung wird sich in diesen Fällen heraushalten.

Es wird auf die Fähigkeiten der Städte ankommen, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das die Bezirksregierung genehmigen darf. Lütkes sieht dies als eine echte Chance an.

 

Luftreinhalteplanungen

11-08-10-anne-luetkes [3]Die letzten Monate hätten lt. Lütkes gezeigt, dass, wenn Kommunikation auf Augenhöhe ernst genommen wird, man auch weiter kommt. Natürlich, so gab sie zu bedenken, gibt es gerade bei dem Thema Luftreinhalteplan und Umweltzonen Situationen, wo widerstreitende Interessen zu versöhnen sind.

Auch da muss entschieden werden und sind Entscheidungen zu fällen. Letztendlich handelt die Bezirksregierung dann. Man sei in Bezug auf die Pläne für den gesamten Regierungsbezirk auf einem sehr richtigen Weg.

Zum einen werden die Vorschriften umgesetzt, zum anderen müssten vor Ort auch Ausnahmen möglich sein. Lütkes erläuterte dies am Beispiel eines Handwerksbetriebes, der seinen Fuhrpark sukzessive anpassen können müsse und nicht von jetzt auf gleich.

Aktuell sei der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet-West in der Offenlage und in der Debatte.

Auf die Nachfrage von BZMG, wie die formelle Bürgerbeteiligung vorgesehen sei, da es hier um örtliche, kommunale Dinge gehe, erklärte Lütkes: „Die Luftreinhaltepläne werden öffentlich ausgelegt. Nicht nur bei der Bezirksregierung in Düsseldorf, sondern auch vor Ort in den jeweiligen Städten und Kommunen.“

Ziel ist es, dass sie jeder einsehen und Einwendungen und Anmerkungen abgeben kann. Die Bezirksregierung stelle, so Lütkes, auf ihrer Internetseite eine gute Informationsbasis zur Verfügung.

Beispielsweise sei der Luftreinhalteplan westliches Ruhrgebiet veröffentlicht. Der Luftreinhalteplan bestehe aus vielen Einzelmaßnahmen. Die Greifbarkeit der Vorschläge sei durch die Internetseite aber auch die öffentliche Auslegung gewährleistet.

Auf den Luftreinhalteplan Dinslaken angesprochen, der gegen den Willen des Rates und der Stadt Dinslaken angeordnet wurde, erklärte Lütkes, dass man hier an einem Punkt angelangt war, dass Entscheidungen getroffen werden mussten. Dies vor dem Hintergrund, dass EU-Richtlinien umzusetzen sind.

Eine weitere Frage von BZMG zu diesem Thema, ob es für den einzelnen Bürger die Möglichkeit gebe Vorschläge zu machen und an sie heranzutragen, erklärte Lütkes, jede Anfrage werde beantwortet.

Man nehme das sehr ernst und Vorschläge und Anregungen gerne auf. Es habe sich gezeigt, dass gerade zum Thema Umweltzone und Luftreinhalteplänen Vorschläge von Seiten der Bürger ein sehr intensiv genutztes Mittel sind.

 

Fortschreibung Regionalplan

Anlass für die Fortschreibung des Regionalplanes:

Ein besonderer Ansatz besteht in der Parallelität mit der Aufstellung des neuen LEP. Die Grundidee dabei sei, dass der Regionalplan zwar später die Vorgaben des neuen LEP umsetzen muss, indem aber bereits mit der Regionalfortschreibung begonnen wird, könnten die daraus entstehenden Ideen und Sichtweisen früh in den neuen LEP einfließen.

Besonderen Wert legt Lütkes auch hier auf Transparenz. So werden Schlüsseldokumente wie z.B. Protokolle der Runden Tische oder Vorlagen für den Regionalrat zeitnah ins Internet eingestellt.

Für Interessierte: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/gepallgemeines.html [4]

Die Videos der öffentlichen Sitzungen des Regionalrates und seiner Ausschüsse werden ebenfalls zeitnah im Internet zu sehen sein.

Zu wesentlichen Verfahrensschritten der Regionalplanfortschreibung werde es Pressemitteilungen, meist mit Verlinkungen auf weiterführende Dokumente geben.

Die Regionalplanungsbehörde hat sich bewusst dafür entschieden, bei der Beteiligung und Einbindung der regionalen Akteure deutlich über die formellen Anforderungen des Landesplanungsgesetzes hinaus zu gehen.

Das betrifft derzeit insbesondere die eigens konzipierte laufende informelle Vorphase, d.h. die Phase in der noch gar kein Planentwurf vorliegt und für die das Landesplanungsgesetz gar keine Beteiligungsvorgaben macht.

BZMG Frage an Lütkes: „Die Regionalplanung wird derzeit vom Bürger nicht wahrgenommen. Wie ist das unter dem Begriff Bürgerbeteiligung zu verbessern?“

Lütkes darauf: „Da erlaube ich mir ganz schrittweise zu denken. Die Regionalplanung wird sehr intensiv mit dem Regionalrat erörtert. Der Regionalrat ist die demokratisch legitimierte Vertretung aller betroffenen Kommunen. Da haben wir aus meiner Sicht einen großen Fortschritt gemacht. Wir sind in einer sehr frühen Phase der Veränderung. Üblich ist, dass die Verwaltung einen Vorschlag macht und sagt bitte schön, Sie können zu diesem Vorschlag Stellung nehmen.

Wir sind einen Schritt vorher. Wir sind dabei unseren Vorschlag zu erarbeiten, den wir als Behörde natürlich auch erstellen müssen. Aber wir fragen in diesem frühen Stadium noch intensiver nach Interessenlagen und was der Regionalrat als Entscheidungsträger jetzt schon dazu beizutragen hat.“

Das sei ein Prozess, der gerade für das Dezernat auch eine große Kraftanstrengung ist. Ebenso für den Regionalrat, denn das seien alles ehrenamtliche Politiker und daher ein hoher Anspruch der Ehrenamtler sich in dieser frühen Phase einzubringen.

„Ich denke, wir sollten jetzt nicht alles auf einmal wollen. Wenn wir da zu einer guten, anderen Zusammenarbeit kommen, ist das ein erster Schritt, dann werden wir sehen, wie wir das in die Breite tragen – denn dann kommt ja erst einmal die Erarbeitungsphase,“ meinte Lütkes.

2010_2014-Info-Broschuere-Regionalrat-titel [5]karte-planungsregion-regionalrat-bzmg [6]Wer mehr über den Regionalrat und seine Tätigkeit, insbesondere die Fortschreibung des Regionalplanes erfahren möchte, findet alle Informationen in der Broschüre der Bezirksregierung Düsseldorf: „Ein neuer Regionalplan für die Rhein-Region Düsseldorf“ [nebenstehend als PDF zum Download].

Mönchengladbach ist im Regionalrat und seinen drei Ausschüssen wie folgt vertreten:

11-reiners1 Hans Wilhelm Reiners (CDU)

Stimmberechtigtes Mitglied im Regionalrat, im Strukturausschuss und im Verkehrsausschuss sowie Stellvertretendes Mitglied im Planungsausschuss

13-schroeren1 Michael Schroeren (CDU)

Stimmberechtigtes Mitglied im Regionalrat, im Planungsausschuss und im Verkehrsausschuss, sowie Stellvertretendes Mitglied im Strukturausschuss

hildemann-michael-10_i_m Michael Hildemann (SPD)

Stimmberechtigtes Mitglied im Regionalrat und im Verkehrsausschuss

Heiner Brandts (CDU)

Stimmberechtigtes Mitglied im Strukturausschuss und Stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss

1 Kommentar (Öffnen | Schließen)

1 Kommentar Empfänger "Regierungspräsidentin Anne Lütkes mit einer Bilanz des ersten Jahres – Bür­gerbeteiligung, Nothaushaltskommunen und Regionalplanung im Fokus – Bezirksregierung öffnet am 11.09.2011 für Bürger ihre Pforten"

#1 Kommentar von Carsten Goehlmann am 10. September 2011 00000009 16:19 131567154504Sat, 10 Sep 2011 16:19:05 +0000

Herzlichen Glückwunsch, Frau Lütkes!

Oder danke, dass Sie mit Ihrer werten Bezirksregierung einer Verbundschule der GGS Am Ringerberg in Mönchengladbach Waldhausen mit der GGS Lochneralle in Windberg zugestimmt haben, gegen den Willen der Schulkonferenzen beider Schulen, sowie gegen den eindeutigen Willen der Bürger Waldhausens, belegbar durch hunderte von Unterschriften.

Eindeutige Hinweise, dass die Schüleranmeldzahlen der letzten drei Jahre stabil sind, um die 30 Schüler, werden nicht wahrgenommen.

Begründung der Berirksregierung:Gemäß § 82 Abs. 3 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) sollen Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang zur Erreichung angemessener Klassen- und Schulgrößen im Sinne von § 81 Abs. 1 SchulG NRW als Teilstandort in einem Grundschulverbund geführt werden, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält.

Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber auf den landesweit festzustellenden Rückgang der Schülerzahlen reagiert und den Schulträgern bewusst eine Möglichkeit eingeräumt, kleine Schulstandorte, deren Erhalt für notwendig erachtet wird, deren selbständige Fortführung jedoch zu organisatorischen und pädagogischen Problemen führen würde oder deren Existenz möglicherweise bedroht wäre, durch Bildung eines Grundschulverbundes zu stützen.

Rechtsbruch und undemokratisch, obwohl die Herren Hildemann und Konsortium die sozialen Geflechte an unserer Schule kennen, politisches Kalkül a la Mönchengladbach.