Reitkennzeichen nicht vergessen

Hauptredaktion [ - Uhr]

pferdWer in der freien Landschaft oder im Wald auf gekennzeichneten Wegen reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Reitkennzeichen führen.

Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter des Pferdes. Er hat dafür zu sorgen, dass in geeigneter Weise dokumentiert wird, wer mit seinem Pferd geritten ist.

Wer ohne gültiges Reitkennzeichen ausreitet, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Verwarngeld oder einer Geldbuße rechnen.

Die Reitkennzeichen und die jährlich zu erneuernden Plaketten können bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Mönchengladbach bestellt werden.

Die Kosten für das Reitkennzeichen inklusive der gültigen Jahresplakette betragen 39 Euro. Wer bereits das Kennzeichen besitzt, zahlt nur für die Plakette 30,40 Euro. Reiterhöfe zahlen pauschal zwischen 80,40 Euro (bei Verlängerung) und 89 Euro (bei Erstausgabe).

Bestellungen hierfür nimmt Joachim Müller bei der Stadt Mönchengladbach unter der Rufnummer 02161/25-8266 oder unter der Email Hans_Joachim.Mueller@moenchengladbach.de entgegen.

Das Geld aus dem Verkauf von Kennzeichen und Plaketten – auch als Reitabgabe bezeichnet – kommt unmittelbar den Pferdefreunden zu Gute. Es wird verwendet für die Anlage und Unterhaltung der von den Reitern genutzten Wege.

Im vergangenen Jahr konnte mit diesem Geld ein Teilabschnitt des Reitweges im Wickrather Wald verlegt werden.

Die Verlegung des Reitweges diente ausschließlich der Sicherheit der Reiterinnen und Reiter, die zuvor ein Stück über die Trompeterallee reiten und dabei häufig brenzlige Verkehrssituationen meistern mussten.

Weitere Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, Reitwegen und Reitkennzeichen können auf der Internetseite der Stadt Mönchengladbach unter www.moenchengladbach.de – Stichwort: Reitregelung – heruntergeladen werden. [PM MG]

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