U3-Ausbau: Mönchengladbachs Grüne froh über Urteilsspruch aus Münster

Hauptredaktion [ - Uhr]

logo-gruene.jpgDer nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat aktuell entschieden, dass das Land NRW verpflichtet ist, die Städte und Gemeinden beim Kita-Ausbau nicht zusätzlich zu belasten.

Die Mönchengladbacher Grünen begrüßen, dass das Land danach die Kommunen für die finanzielle Mehrbelastung, die ihnen durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung entsteht, entschädigen muss.

Das Landesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Konnexitätsklage von insgesamt 23 Kreisen und Städte NRWs in Bezug auf die Finanzierung des U3-Ausbaus gesprochen.

Geklagt hatte auch die Stadt Mönchengladbach. Die Verfassungsrichter haben im Interesse der Kommunen entschieden und der Klage stattgegeben.

Mit seinem Urteil stellt das Gericht zugleich fest, dass die frühere schwarz-gelbe Landesregierung mit ihrer Kita-Finanzierung gegen die Landesverfassung verstoßen hat.

„Wir freuen uns sehr über den Urteilsspruch, der zeigt, wie wenig der früheren Landesregierung die Kinder und Kommunen in unserem Land wert waren“, kommentiert Mönchengladbachs Grünen-Vorstandssprecher Uli Laubach den Gerichtsentscheid.

„Die alte Landesregierung hat Bundesmittel aus dem Krippenkompromiss, die den Kommunen zustehen, nicht zielgerecht verwendet und nicht an die Kommunen weitergeleitet“, so Gaby Brenner, Vorstandssprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach.

Hintergrund: Bund und Länder wollen zusammen mit den Kommunen bis 2013 bundesweit für 35 Prozent der Unter-Dreijährigen Betreuungsplätze anbieten. Ab dann gibt es nämlich einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der bundesweite Ausbau wird mit insgesamt vier Milliarden Euro unterstützt, die übrigen Kosten müssen Länder und Kommunen tragen.

Die neue rot-grüne Landesregierung hat bereits die volle Durchleitung der Bundesmittel zugesichert und auch im investiven Bereich Sofortmaßnahmen in die Wege geleitet.

Rot-Grün im Lande NRW hat die Notwendigkeit dessen längst erkannt, denn bei der Kleinkinderbetreuung ist Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit allen Bundesländern mit Abstand Schlusslicht.

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