E-Mail 'Städtisches Forderngsmanagement: „Ventilwächter“ überschätzt?'

Von Bernhard Wilms [ - Uhr]

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2 Kommentare zu “Städtisches Forderngsmanagement: „Ventilwächter“ überschätzt?”
  1. Muss man erst wegfahren oder kann man auch gleich den Reifen wechseln? Wäre einfacher.

    52 Millionen verteilt auf 74.500 Fälle? Das wären aber viele Autos ….. Hoffentlich wissen die von der Stadt wo die alle stehen!

  2. Wie kann es sich eine HSK-Stadt erlauben Aussenstände in einer solchen Höhe “zusammenkommen” zu lassen. Auch wenn diese “nur” 5,1% der eingebuchten Forderungen ausmachen. In Prozenten ausgedrückt nicht viel.

    Als Summe: EURO 52,2 Millionen, klingt das schon ganz anders. Das ist ein ordentlicher Batzen.

    Da in dieser Zeitung schon häufiger die Brunnen und die Pflege des städtischen Grüns bemüht wurden, schließe ich mich an und behaupte, dass wir uns dafür, unter anderem, sehr viel davon erlauben könnten.

    Wie ich der örtlichen Presse entnommen habe, wird bereits seit 2008 (!) an der Umsetzung des “FoMa” gearbeitet. Kann sich unsere Stadt eine solche Bearbeitungszeit von immerhin DREI Jahren erlauben?

    Und was war vorher? Vor 2008. Nicht umsonst wurde offensichtlich das Forderungsmanagment nötig.

    Wie alt sind diese Aussenstände überhaupt? Je nach Alter kann man die dann (vermutlich) wirklich direkt abschreiben. Säumige Unterhaltszahler (Väter z.B.) sind evtl. schon auf Nimmerwiedersehen abgetaucht.

    In der genannten Summe sind sicher auch Gebühren und Verzugszinsen (oder Säumniszuschläge) enthalten. Muss die Forderung als uneinbringlich abgeschrieben werden, hat man sich damit lediglich rechnerisch die Aussenstände “hochgerechnet”.

    Damit meine ich selbstverständlich nicht, dass solche Kosten nicht in Anrechnung gebracht werden sollen. Es wäre aber mal interessant zu erfahren, wie hoch die Aussenstände sozusagen “netto” (ohne Gebühren und Verzugszinsen) sind.

    Dass das Finanzamt fast immer “schneller” ist, stimmt so nicht. Im Insolvenz-/Konkursfall ja. Ansonsten nicht.

    Aber auch im Insolvenz-/Konkursfall braucht sich das Finanzamt überhaupt nicht zu beeilen.

    Es ist immer vor allen anderen Gläubigern, nach Aus- und Absonderung, Massekosten und Masseschulden, automatisch bei den “bevorrechtigten Forderungen” dabei. Erst dann kommen alle anderen.

    Selbstverständlich helfen “kürzere Laufzeiten” innerhalb der Verwaltung! Was ist das denn für eine seltsame Meinung?

    Je schneller ein Rückstand systematisch bearbeitet wird, desto größer die Aussicht auf Erfolg.

    Schon beim ersten Rückstand muss man hellhörig werden. Kommt eine weitere Forderung dazu, sofort aktiv werden. So funktioniert das in der freien Wirtschaft.

    Zwischen dem ersten Rückstand und einem Konkurs, der dann meist mit “ausser Spesen, nichts gewesen” endet, vergeht einige Zeit. Dazwischen kann einiges zur Beitreibung getan werden – auch und gerade bei säumigen Unterhaltszahlungen. Auch ein Konkurs fällt (meist) nicht mal eben einfach so vom Himmel.

    Wie wäre es mit einem Seminar “Insolvenzfrüherkennung”? Dabei wird (fast immer) auch vermittelt, wie man “am Ball” bleibt (z.B. bei Wohnort- und Arbeitgeberwechsel).

    Einen einzigen Bonus könnte man der Stadtverwaltung gewähren: die Tatsache der Personalknappheit. Dann kommt etwas anderes ins Spiel.

    Dann muss unser Kämmerer eben zusehen, wie er das Personal einsetzt und in diesem Bereich aufrüsten. Das ist eine Kosten-Nutzen-Rechnung.

    Wenn es am knappen Personal liegen sollte, fällt einem sofort wieder ein, dass unser OB, so wird gemunkelt, sogar einen Redenschreiber bekommen haben soll. In seinem Umfeld soll es genügend (hochdotiertes?) Personal geben, das ihm zuarbeitet. Zum Schnäppchenpreis sind solche Leute sicher nicht zu haben. Mindestens das steht fest.

    Dann muss man eben mal überlegen, wie ein hochdotierter Mitarbeiter eingespart wird, für den man sich dann nahezu zwei Normalverdiener, vielleicht auch nur 1,5, für’s FoMa leisten könnte.

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