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Haushaltssicherungskonzept: Gestaltungsmehrheit mit 54 Vorschlägen des Kämmerers nicht einverstanden

bzmg-geld-wegAufgrund seit des Jahren hohen Schuldenstandes der Stadt Mönchengladbach muss der städtische Haushalt von der Bezirksregierung genehmigt werden. Darüber hinaus muss die Stadt ein Konzept mit Maßnahmen vorlegen, durch die der Hauhalt „gesichert“ und konsolidiert werden kann. 

Im Kommunalwahlkampf 2009 wurden von den späteren Ampel-Partnern politische Ziele definiert, den Wählern politische Änderungen versprochen und diese in einem erstmals veröffentlichten Kooperationsvertrag fixiert.

Am 28.04.2010 hatte Kämmerer Bernd Kuckels ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) mit 173 Maßnahmen vorgeschlagen, die auf den vorangegangenen, von CDU und FDP getragenen Haushalten, auf Gutachten sowie auf Haushaltsanalysen anderer „Nothaushaltskommunen“ basieren.

Das HSK für 2010 war wesentlicher Inhalt der vorbereitenden Haushaltsberatungen 2010/2011 innerhalb der Ampel, die das Ergebnis als „Antragsbuch der Gestaltungsmehrheit“ bezeichnet.

Antragsbuch-Gestaltungsmehrheit-teil-a [1]54 der 173 Maßnahmenvorschläge des Kämmerers hat die „Gestaltungsmehrheit“ modifiziert oder abgelehnt und zwei weitere hinzugefügt.

10-08-27-hskmassnahmen [2]Damit unsere Leser einen Eindruck davon erhalten, mit welchen Einschränkungen Mönchengladbacher Bürger zukünftig insgesamt rechnen müssen und in welchem Umfang Versprechungen der Kooperationspartner Realität werden, haben wir im HSK-Entwurf (Stand: April 2010) die Vorschläge markiert, zu denen die Ampel-Partner Modifikationen zur Abstimmung stellen bzw. die sie nicht mittragen wollen.

Zu vielen Punkten dürften kontroverse und spannende Diskussionen in den Bezirksvertretungen, den Ausschüssen und letztlich im Rat erwartet werden.

Interessant wird dabei sein, wie sich die politischen Gegner der „Ampel“ von CDU, FWG und DIE LINKE insbesondere hinsichtlich des HSK verhalten. Ob sie „Fundamentalopposition“ betreiben und nichts mittragen was die „Ampel“ beantragt, eigene Anträge stellen oder sich „vernünftigen“ Konsolidierungspotenzialen und Vorschlägen anschließen.

Der Vollständigkeit halber hier die beiden weiteren Teile des „Antragsbuches“ (Teil B: Investitionshaushalt „Neue Maßnahmen der Gestaltungsmehrheit“ [3] und Teil C: Konsumtiver Haushalt [4]).