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Ist mein Auto schmal genug …

Zeichen-505-11 [1]… um bei einer Autobahnbaustelle auf der linken Fahrspur fahren zu dürfen? Diese Frage sollten sich alle stellen, die in Kürze mit dem Pkw in Urlaub wollen.

Waren bislang nur die in den Fahrzeugpapieren genannten Fahrzeugbreiten bekannt, müssen nunmehr Zollstöcke oder Maßbänder her, um Knöllchen zu vermeiden.

Denn insbesondere die Autobahnpolizei ist auf eine neue Einnahmequelle gestoßen, indem sie in Baustellen auf der linken Fahrspur fahrende Fahrzeuge blitzt, über die bekannten Fahrzeugdaten feststellt, ob die vorgeschriebenen 2 Meter überschritten sind und schon flattert ein 20-EURO-Bußgeldbescheid ins Haus.

Juristische „Nachkarten“ ist zwecklos, wie manche ein Autobesitzer erfahren musste, denn nicht die Karosseriebreite ist im wahrsten Sinne des Wortes „maßgebend“, sondern die tatsächliche Breite, also incl. Außenspiegel.

Da diese zwischen 80 und 200 mm (auf jeder Seite) über die Karosserie hinausragen, ist auch mancher Mitteklassewagen nicht schmal genug.

So bringt es der Opel Safira mit seiner Breite (ohne Spiegel) auf 1.801 mm und überschreitet mit Spiegel leicht die vorgeschriebenen 2 Meter.

Kaum anders ergeht den Fahrern so genannter SUVs, wie dem Volvo XC 60, die durchgängig die Gesamtbreite von 2 Meter Breite überschreiten.

Auch der laut Papieren „nur“ 1.904 mm VW Multivan sollte in einer Baustelle künftig nicht mehr die linke Fahrspur benutzen, ragen doch seine Seitenspiel um jeweils fast 200 mm über.

Auch wenn einzelne Straßenbauverwaltungen bei manchen Baustellen die zulässige Fahrzeugbreite schon auf 2,1 Meter heraufgesetzt haben, liegt die Polizei „auf der Lauer“, um die „neue“ Einnamequelle in Form von 20 EURO pro „Fall“ nicht versiegen zu lassen.

Manchmal geht es nur um wenige Zentimeter.