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Mönchengladbacher Behindertenverbände erwarten Einbindung in die Nahverkehrsplanung und beim Masterplan Nahmobilität

[1][10.08.2015 Rechtzeitig vor dem Beginn der kommunal­politischen Arbeit nach der Sommerpause erinnern die Mönchengladbacher Behinder­tenverbände an ihre im Personenbe­förde­rungsgesetz (PBefG) und in den Behindertengleichstellungsgesetzen verbrieften Rechte, in die Planungen mit eingebunden zu werden.

In einem Schreiben an die Verkehrsplaner der Stadtverwaltung Mönchengladbach weist die vor zwei Jahren gegründete ARGE der Mönchengladbacher Behindertenverbände darauf hin, dass nach dem PBefG bis zum 01.01.2022 die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV in Deutschland herzustellen ist.

Diese Zielbestimmung des PBefG zu berücksichtigen sei Aufgabe der Kommunen in ihrer Eigenschaft als Aufgabenträger für den ÖPNV.

ARGE-Mitglied Peter Gabor weiß als intensiver Nutzer des ÖPNV wovon er redet, wenn er sagt: „In Mönchengladbach gibt es noch einen erheblichen Nachholbedarf, wenn es um die Menschen mit Behinderungen geht. Dabei meine ich nicht nur die Ausgestaltung der Haltestellen, sondern auch die Linienführung. Für alle Behinderten stellt jedes Umsteigen ein Hindernis, eine Barriere dar“.

Dies betreffe neben den körperlich behinderten Bürgern auch diejenigen mit Hör- und Sehbehinderungen jeglicher Art.

Bernhard Wilms, Kreisvorsitzender des Sozialverbandes VdK, hofft, dass die bisher in weiten Teilen gute Zusammenarbeit zwischen den Behindertenverbänden und den Verkehrsplanern beim Thema „Nahverkehrsplanung“ fortgesetzt werde.

Diese Hoffnung gelte auch für den Komplex „Masterplan Nahmobilität“.

Das Thema „Masterplan Nahmobilität“ scheine sich derzeit in erster Linie auf Radverkehr und Fußgängerverkehr und in diesem Kontext mit den weitgestreckten Fragen des Klimaschutzes und dem Generieren von Fördermitteln zu fokussieren, schreiben die Behindertenverbände. Dieses Ansinnen sei nicht nur legitim, sondern unterstützenswert.

Gleichwohl finde man in den bisherigen Veröffentlichungen nur einen Hinweis auf „in ihrer Bewegung eingeschränkte Menschen“, für die mehr Freiräume geschaffen werden müssten.

„Zur ‚Nahmobilität‘ zählt u.E. auch, dass in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen ohne fremde Hilfe auch die Ziele und Stellen ‚des täglichen Lebens‘ erreichen und nutzen können, die nicht ‚im öffentlichen Fokus‘ stehen“, meint der VdK-Inklusionsfachmann Werner Knor.

Beispielsweise seien viele Arztpraxen per PKW schwer zu erreichen.

Im Zusammenhang mit dem „Masterplan Nahmobilität“ gehe es nicht darum, dass viele dieser Praxen auf Grund baulicher Gegebenheiten per se nicht barrierefrei sind, sondern vielmehr darum, dass an vielen exponierten Stellen selbst das kurzzeitige Anhalten (beispielsweise von Taxen oder Behindertentransportfahrzeugen) gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße und dies seitens der Mitarbeiter des Ordnungsamtes rigoros geahndet werde/werden müsse.

Hierzu habe es u.a. im Mai schon einen ersten Informations-und Gedankenaustausch unter Beteiligung der Stabstelle Inklusion der Stadt mit dem Mobilitätsbeauftragten Carsten Knoch gegeben.

„Dabei haben wir es als positiv empfunden, dass es viele Übereinstimmungen in der grundsätzlichen Einschätzung der Problematik der Nahmobilität für der Menschen mit Behinderungen – entsprechend dem sehr weitreichenden Betroffenenkreises – gab,“ ergänzt Horst Schultz vom Blinden- und Sehbehindertenverein für Mönchengladbach und Viersen e.V.

Diese Übereinstimmung gelte es, nun in die tägliche Praxis umzusetzen.

In beiden Themenkomplexen, also dem Nahverkehrsplan und dem Masterplan Nahmobilität erwarten die Mönchengladbacher Behindertenverbände auch die offensive Unterstützung durch die im Rat vertretenen Parteien, die das Schreiben der ARGE an die Verwaltung ebenfalls zur Kenntnis erhalten haben.

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Über die ARGE: Im Frühjahr 2013 haben sich die Mönchengladbacher Behindertenverbände- und -vereine zur „ARGE der Behindertenverbände Mönchengladbach“ zusammengeschlossen.

Ziel der ARGE ist es, gemeinsam die Interessen der Menschen mit den unterschiedlichsten Sinnes- und körperlichen Beeinträchtigungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu vertreten, dazu die im Laufe der Zeit erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen zu bündeln und Inklusion im weitesten Sinne in Mönchengladbach voranzubringen.

Mitglied in der ARGE können Behindertenvereine oder -verbände werden, die ausschließlich ehrenamtlich tätig sind, also weder unmittelbar noch mittelbar mit Organisationen in Verbindung stehen, die kommerziell orientierte Aufgaben durchführen.