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Umweltzone: Bereits 490 Sondergenehmigungen erteilt – Plaketten und LKW-Verbotszonen im Visier der Kontrolleure

[1]Knapp einen Monat nach dem Inkrafttreten der Umweltzone zieht das Ordnungsamt eine erste Bilanz.

„Insgesamt können wir im Allgemeinen ein positives Fazit ziehen. Immer noch erreichen uns zahlreiche Anrufe, in denen Fragen zu den Sondergenehmigungen gestellt werden. Aber im Großen und Ganzen läuft die Umsetzung der Umweltzone reibungslos“, betont Ordnungsamtsleiter Reinhold Gerhards.

Insgesamt rund 490 Sondergenehmigungen an Gewerbetreibende und Anwohner im Bereich der Umweltzone wurden bis heute durch das Ordnungsamt erteilt. Tendenz steigend.

Befreit sind Oldtimer, Motorräder und Trikes, sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Fahrzeuge, mit denen Schwerbehinderte fahren oder gefahren werden (Merkzeichen „aG“, „H“ oder „BI“).

Ebenso kann beim Straßenverkehrsamt bei einem sozialen Härtefall eine Ausnahme beantragt werden, wenn bestimmte Gründe für das Befahren der Umweltzone vorliegen.

Eine Ausnahmegenehmigung kostet für gewerbliche PKW-/LKW-Besitzer bis 3,5 Tonnen 60 Euro Jahresgebühr und gewerbliche LKW-Besitzer ab 3,5 Tonnen 88 Euro Jahresgebühr. Bei privaten Zwecken liegt die Jahresgebühr bei 30 Euro bzw. monatlich 2,50 Euro. Informationen über Ausnahmeregelungen erteilt das Ordnungsamt der Stadt unter der Rufnummer 02161 – 25 62 65.

Sondergenehmigungen nur bis Ende Juni 2013 gültig

„Vielen Anwohnern und Gewerbetreibenden ist nicht bewusst, dass die Sondergenehmigung tatsächlich auch am 30.06.2013 endet. Bis dahin muss das Kraftfahrzeug entsprechend umgerüstet werden, oder der Fahrzeughalter muss sich ein neues für die Umweltzone geeignetes Fahrzeug anschaffen“, erläutert Thomas Dülpers vom Ordnungsamt, zuständig für die Erteilung der Sondergenehmigungen.

Keine roten Plaketten

Seit 1. Januar dürfen Fahrzeuge ohne und mit roter Plakette die Umweltzone nicht mehr befahren. Davon sind in Mönchengladbach etwa 7.000 der rund 129.000 zugelassenen Fahrzeuge betroffen, weil ihre Fahrzeuge nur die Schadstoffklasse zwei (rot) erfüllen.

89 Prozent erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen. Die Kraftfahrzeughalter müssen allerdings darauf achten, dass die grüne oder gelbe Plakette mit dem richtigen Kfz-Kennzeichen im Fahrzeug angebracht ist. Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass spätestens mit der geplanten Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 1. April die Kennzeichen von Fahrzeugen mit dem Eintrag auf der am Fahrzeug angebrachten Umweltplakette übereinstimmen müssen.

Allerdings werden bereits jetzt Abweichungen in einigen anderen Städten und Kreisen als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Die Stadt Mönchengladbach empfiehlt daher allen Kfz-Haltern, diese Übereinstimmung zu überprüfen und bei jeder Kennzeichenänderung, wie etwa bei einem Wohnortwechsel auch die Umweltplakette entsprechend zu ersetzen.

Wer ohne oder mit falscher Plakette in die Umweltzone fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen.

Bei gezielten gemeinsamen Kontrollen durch Polizei und Ordnungsbehörde sind bisher 27 Fahrer erwischt worden, die gar keine oder eine ungültige Plakette hatten. Noch in diesem Monat sollen zwei weitere gemeinsame Stadtteil-Kontrollen durchgeführt werden.

Das Ordnungsamt kündigt in diesem Zusammenhang an, dass ab Februar regelmäßige Kontrollen im Gesamtgebiet der Umweltzone im Rahmen der Verkehrsüberwachung durch die Politessen durchgeführt werden.

Neben der Überprüfung der Plaketten, sollen im Rahmen der Verkehrsüberwachung auch verstärkt die LKW-Durchfahrtverbote kontrolliert.

Hier mehren sich beim Ordnungsamt die Beschwerden durch Anwohner, weil nach wie vor Lastkraftwagen trotz der ausreichenden Beschilderung die LKW-Verbotsstrecken befahren. Die Beschwerden kommen verstärkt aus dem Bereich Aachener Straße und Bahnstraße.

Innerhalb der Umweltzone sind auf drei Straßen LKW-Durchfahrtverbote mit der Einschränkung „Lieferverkehr frei“ für LKW über 3,5 Tonnen eingeführt worden. Davon betroffen ist die Aachener Straße/ parallel dazu Bahnstraße von der Autobahn-Anschlussstelle A 61 bis Monschauer Straße.

Eine Umgehung ist hier von Rheindahlen kommend über die Liverpooler-Allee (Nordpark) bis zur Waldnieler- und Monschauer Straße. Ebenso gilt für die Friedrich-Ebert-Straße im Bereich zwischen Breite Straße bis Mühlenstraße ein LKW-Verbot.

Als dritte LKW-Verbotszone ist die Bismarckstraße von Steinmetzstraße bis Rathenaustraße eingerichtet. Der LKW-Verkehr wird über die Fliethstraße, Hitta- und Waldnieler Straße, Sternstraße, Hermann-Piecq-Allee und Hohenzollernstraße gelenkt.

Ob die Umweltzone bereits zu ersten Erfolgen mit positiven Auswirkungen auf die Luftqualität geführt hat, kann drei Wochen nach Inkrafttreten noch nicht festgestellt werden. „Dennoch werden wir immer wieder danach gefragt“, so Umweltingenieur Wolfgang Klein vom städtischen Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung.

„Messungen von Luftschadstoffen können zwar im Internet zeitnah verfolgt werden, müssen aber auf die Grenzwerte in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung bezogen werden und sind dort als Jahresmittelwerte definiert. Der Erfolg der Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan wird also frühestens erst nach Ablauf der gesamten kalenderjährlichen Messperiode, der Validierung aller Messwerte und der Meteorologie des Messjahres 2013 im Frühjahr 2014 erkennbar sein“, erläutert der Umweltingenieur.

Die Überwachung der Luftqualität ist eine Aufgabe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).

In Mönchengladbach wird an den Messstellen in der Friedrich-Ebert-Straße, Düsseldorfer Straße und Rheydter Straße gemessen.