Betreut und betrogen? – Betreuungsgesetz verbietet staatliche „Zwangsbeglückung“ – wdr-fernsehen berichtet

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paragraphen-thb1Wolfgang A. begreift bis heute nicht, wie das passieren konnte. Er hatte seiner schwer kranken Mutter versprochen, sie bis zu ihrem Tod zu pflegen. Sie wollte, wenn es zu Ende ging, zuhause bleiben, in den eigenen vier Wänden sterben. So war es in der Familie verabredet.

Doch dann wurde das örtliche Vormundschaftsgericht auf den „Fall“ aufmerksam.

Die Mühlen der staatlichen Fürsorge setzten sich in Gang: Eine Berufsbetreuerin wurde vom Gericht eingesetzt.

Und diese völlig fremde Person hatte nun die Befugnis, über den Lebensmittelpunkt von Frau A. zu entscheiden.

Dörte Schipper und Gregor Petersen gehen auf Spurensuche.

Sie treffen Menschen, die gegen ihren Willen ins Räderwerk staatlicher Bürokratie geraten sind und sich dagegen nicht wehren konnten.

Alter, Krankheit, Lebenskrise – plötzlich auf andere angewiesen sein. Jeden kann das treffen.

Und immer häufiger kommen dann Betreuer zum Einsatz – wie bei Frau A. Manchmal wird eine Betreuung sogar gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet.

Was als staatliche Hilfe gedacht war, gerät dann nicht selten zum Desaster.

Und das, obwohl das Betreuungsgesetz ausdrücklich vorschreibt, den Willen des Betroffenen in den Vordergrund zu stellen und staatliche „Zwangsbeglückung“ – etwa durch eine Heimunterbringung – nur im äußersten Notfall vorzunehmen.

Ein Film von Dörte Schipper und Gregor Petersen.

Montag, 31. Januar 2011, 22.00 – 22.45 Uhr  im WDR-Fernsehen

Ein Kommentar zu “Betreut und betrogen? – Betreuungsgesetz verbietet staatliche „Zwangsbeglückung“ – wdr-fernsehen berichtet”
  1. Betreuung war und ist ein knallhartes, lukratives Geschäft. Ohne „Betreute“ wären die Betreuer arbeitslos.

    Die geänderte Regelung, die nicht mehr einfach pauschal alles in Rechnung gestellte akzeptierte, wurde zwar (war gut gemeint) geändert – ob wirklich zum Vorteil der Betroffenen? Sehr fraglich.

    Gefährdet ist, wer vermögend ist. Da wird man schnell zum lukrativen Objekt der Begierde. Wer da nicht juristisch und notariell wasserdicht vorgesorgt hat, wird schnell zum Spielball.

    Denn von diesem Geld profitieren alle, die sich um das „Wohl“ des Betreuten kümmern.

    Je mehr Geld vorhanden ist, desto intensiver wird die Betreuung, denn dann rechnet sich jeder Besuch.

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