Was ist los mit unserer Stadt? Eine Betrachtung aus der Sicht der FWG – Teil V: Handels­- und Dienstleistungszentrum

Erich Oberem (†) [ - Uhr]

gernot-schulz-11Bereits in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde in der Stadtmitte an der Hindenburgstraße die Chance vertan, den Bereich neu zu ges­talten und damit die Funktionen eines Stadtzentrums zu stärken.

An Stelle des e­hemaligen Stadttheaters sollte der Neubau der Zentrale der Stadtsparkasse errich­tet werden. Das Vorhaben scheiterte am Widerstand von Mönchengladbachern, die sich nicht von ihrem Stadttheater trennen wollten und denen die Einsicht nicht zu vermitteln war, dass Mönchengladbach zwei Theater nicht finanzieren konnte.

Unheilvoll dabei die Rolle einer politischen Partei, nämlich der FDP.

Die so geschaffene Lage wurde durch einen Um- ­und Ergänzungsbau des ehe­maligen Stadttheaters im Zusammenhang mit dem Bau der Theatergalerie ver­schlechtert. Die Nutzung des Hauses musste schließlich aufgegeben werden. Eine Nachfolgenutzung war nicht zu realisieren.

Die Nachteile dieser Situation sind in der Örtlichkeit nicht zu übersehen. Das ehe­malige Stadttheater liegt seit mehr als 10 Jahren nutzungslos. Der bauliche Zu­stand ist ­vorsichtig ausgedrückt ­unansehnlich, die Ausstrahlung des Gebäude­zustandes auf die Hindenburgstraße negativ.

Dies ist nicht zuletzt auch dem Um­stand geschuldet, dass seit Ende 1999 plan- ­und ziellos nach Lösungen dieses zentralen Problems der Stadtplanung gesucht wird. Ursache ist ein von der CDU-Fraktion eingebrachter Antrag, das ehemalige Stadttheater zu irgendeiner Ver­wertung anzubieten.

Nach einer europaweiten Ausschreibung folgten mehrere erfolglose Verwertungsversuche mit einem Zeitverlust von ca. 10 Jahren.

Der letzte erfolglose Versuch ging auf ein Verwertungsangebot von ECE zurück, ein Handels­und Dienstleistungszentrum mit 35.000 m² zu errichten. Über dieses Interesse verhandelten Vertreter der CDU-Fraktion ein Jahr geheim.

Erst dann wurde die Stadt offiziell eingeschaltet. Der Haken bei der Sache war, dass ECE nicht die Fläche des ehemaligen Stadttheaters, sondern einen Grundstücksbe­reich vom Standort des ehemaligen Zentralbades an der Lüpertzender Straße bis zum Standort des Jugendheims an der Stepgesstraße anstrebte.

Das wollten die CDU­-Verhandler verhindern und ECE für den Standtort des ehemaligen Stadtthea­ters gewinnen.

Das Bekanntwerden des ECE­-Planes rief Widerstand in der Bevölkerung hervor und führte zu heftiger Opposition bei SPD und Bündnis90/Die Grünen wegen der ver­meintlichen Inanspruchnahme des sogenannten Jonasparkes.

Dank dieser Op­position gelang es den CDU­-Verhandlern mit Unterstützung des damaligen Pla­nungsdezernenten unter Inkaufnahme gewaltiger stadtplanerischer und finanziel­ler Nachteile, ECE auf den Standort des ehemaligen Stadttheaters zu zwingen.

Die FWG-Fraktion war die einzige Kraft, die für den ursprünglichen Plan von ECE eintrat.

Sie begriff es als Chance für die Stadtentwicklung, das Handels­- und Diens­tleistungszentrum von der Lüpertzender Straße bis zur Hindenburgstraße zu erstre­cken und damit für die Bebauung des brachliegenden Grundstückes des ehema­ligen Zentralbades zu sorgen, den Bereich des ehemaligen mathematisch­-natur­wissenschaftlichen Gymnasium einer neuen Nutzung zuzuführen und das Jugend­heim „Step“ endlich aus der Mitte des zentralen Geschäftszentrums der Stadt zu entfernen.

Ein Eingriff in den Jonaspark wäre damit nicht verbunden gewesen.

Nach den Vorstellungen der FWG sollte von dem Erlös aus dem Grundstücksver­kauf an ECE der Standort des ehemaligen Stadttheaters zum Neubau für Volks­hochschule, Musikschule und möglicherweise auch Stadtbibliothek genutzt wer­den.

Die zu jenem Zeitpunkt von der FWG heftig kritisierte Absicht, Teile der Stadt­verwaltung im umzugestaltenden Haus Westland unterzubringen, hätte aufgege­ben werden können.

Die Dienststellen der Stadtverwaltung, die für das Haus West­land vorgesehen waren, hätten ebenfalls in dem Neubau auf dem Standort des ehemaligen Stadttheaters untergebracht weder können.

So wäre Leben in die Stadtmitte gebracht worden. Alle Frequenzbringer für ein lebendiges Stadtzent­rum wären richtig untergebracht gewesen.

Die FWG konnte ihre Vorstellungen nicht durchsetzen. Den Vertretern der anderen Fraktionen im Rat der Stadt war wichtiger, die denkmalswerte Treppe im ehemali­gen mathematisch-­naturwissenschaftlichen Gymnasium zu erhalten, den Jo­naspark zu schützen, der gar nicht betroffen war, und das Grundstück des ehe­maligen Zentralbades einer anderen Nutzung vorzubehalten.

Auch die Unterbrin­gung von Stadtverwaltung im umzubauenden Haus Westland erschien den ande­ren richtiger. Die Nutzung des Standortes des ehemaligen Stadttheaters für das Handels­und Dienstleistungszentrum fand mehr Zustimmung.

Für diesen Plan muss­ten die Schließung des Bereiches der Viersener Straße von Steinmetzstraße bis Hin­denburgstraße, der Bau eines Tunnels und eine erheblich erhöhte Steigung im Zu­ge der Steinmetzstraße in Kauf genommen werden.

Durch die Schließung der Stepgesstraße ergab sich die Notwendigkeit wegen erhöhten Kraftfahrzeugauf­kommens an anderen Stellen im Stadtgebiet gewaltige Investitionen in Straßen­baumaßnahmen vorzunehmen.

Das von ECE geplante Handels­- und Dienstleistungszentrum war mit 35.000 m² Verkaufsfläche eine Einrichtung, die im weiten Umfeld der Stadt Käufer anziehen konnte. Diese Magnetwirkung war unbestritten. Das veranlasste die FWG schließ­lich, die von ihren Vorstellungen abweichenden Planungen zu unterstützen.

Die Planungen scheiterten. Die von verschiedenen Kräften geschürte Besorgnis, man könne gegen EU­-Recht verstoßen, führte dazu, die bisherigen Planungen komplett aufzugeben und die Bemühungen um die Verwertung des Standortes des ehemaligen Stadttheaters von Neuem zu beginnen.

Im Ergebnis soll nun ein höchstens 25.000 m² Verkaufsfläche umfassendes Zentrum entstehen, das von einem anderen Investor finanziert wird und 15 Jahre Betriebs­pflicht haben soll.

Auch wenn die starke Veränderung im Zuge der Steinmetzstra­ße bei diesem Vorhaben erspart bleibt, hat es ähnliche negative Folgen für die Stadtplanung wie das ECE-Vorhaben. Konnte man ­wie die FWG ­noch davon ausgehen, dass die Nachteile des ECE-Vorhabens durch Vorteile ausgeglichen würden, erscheint dies bei dem jetzigen Vorhaben höchst ungewiss.

Die FWG hält das Zentrum für zu klein, um die dem ECE­Vorhaben zugeschriebene Magnetwir­kung entwickeln zu können.

Außerdem ist in der Zeit, in der in Mönchengladbach nichts passierte, anderenorts gehandelt worden.

In dieser Zeit sind im Umland der Stadt, in dem die durch ECE entwickelte Anziehung wirksam gewesen wäre, neue Einrichtungen ähnlicher Art entstanden. Der Bedarf, der durch Mönchengladbach hätte gedeckt werden können, wird nun in diesen neuen Einrichtungen befriedigt.

Wegen des Wegfalls der Magnetwirkung und wegen einer Reihe von Ungereimt­heiten im Auswahlverfahren kann die FWG die das neue Vorhaben begründen­den und begleitenden Entscheidungen nicht mittragen.

Das Verfahren zur Verwertung des Theatergrundstückes macht beispielhaft deut­lich, was in dieser Stadt im Argen liegt. Entscheidungen anzustoßen, damit Aktivi­tät zu demonstrieren, aber die Grundlagenbestimmung zu unterlassen, ist hier der entscheidende Fehler.

Das ist Handeln nach dem Motto, „Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass!“.

Die erforderliche Festlegung von Grundlagen wür­de Richtung und Ergebnis des nachfolgenden Handelns frühzeitig erkennen las­sen.

Die dann mögliche Kritik ist unerwünscht, weil sie auch frühzeitige Anmah­nung von Verantwortung für konkrete Ergebnisse ermöglicht. Das war nicht er­wünscht, damit die Ergebnisse des Handelns möglicher Kritik leichter anzupassen sind.

Ein typisches Verhalten für das Interesse, Wählerstimmen zu sichern. Das ob­jektiv Richtige für die Entwicklung der Stadt wird diesem Interesse geopfert.

Solche Verfahrensweisen waren in der Zeit der Koalitionsmehrheit von CDU und FDP im Rat der Stadt häufig zu beobachten.

Wer geglaubt hat, an der entspre­chenden Praxis habe sich durch den Wechsel der Ratsmehrheit auf eine Ampel­koalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP etwas geändert, hat sich ge­täuscht.

Das entsprechende Verhalten ist grundsätzlich nicht anders.

Es bezieht sich nur auf andere Fälle. Ein besonders krasser ist das Scheitern der Absicht, in Mönchengladbach eine Biogasanlage zu schaffen.

In diesem Falle wäre die Ab­lehnung der Ampelkoalition durch das Votum der CDU-Fraktion aufzuheben ge­wesen.

Doch die CDU-Fraktion lieferte ein Musterbeispiel von Klientelpolitik und stimmte geschlossen gegen das Projekt. Ziel war bei allen Neinsagern, Wähler­stimmen im Dorf Wanlo zu sichern.

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