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Neubau Zentralbibliothek oder „Kollektiv der Zahlenjongleure“ – Teil XI: Neubau vom Tisch – Zahlenjongleure bleiben

[1]Zwar ist seit dem gestrigen Ratsbeschluss (16.04.2013), mit dem zwei vorangegangene Beschlüsse aufgehoben wurden, das Thema Neubau beendet, nicht jedoch die Frage, was die Zentralbibliothek wirklich leisten muss und nicht, was sie vielleicht können sollte, wie die „Utopisten“ es sich vorstellen oder wünschen.

In der finanziellen Situation unserer Stadt ist und bleibt die Zentralbibliothek Mönchengladbach kein Wunschkonzert.

Vielmehr gilt es – und hätte in der gesamten Diskussion der vergangenen Wochen und Monaten gelten müssen – die Frage zu beantworten „Welche Mindestanforderungen kann das Gebäude an der Blücherstraße heute nicht mehr erfüllen?“

Diese Frage wird auch durch den gestrigen Ratsbeschluss nicht beantwortet werden, weil sie hinsichtlich eines evtl. Erweiterungsbaues so nicht gestellt wurde. Der Beschluss lautet nämlich:

„Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Bibliotheksstandort Blücherstraße die Optionen

a)     Brandschutzsanierung,

b)     Brandschutzsanierung + Energetische Sanierung und

c)      Brandschutzsanierung + Energetische Sanierung + Erweiterungsbau

zu qualifizieren.

Zu den einzelnen Optionen sind die Auswirkungen auf die fachliche Arbeit der Bibliothek, die technischen Notwendigkeiten und die Kosten darzustellen.

Spätestens in der Ratssitzung am 03.07.2013 ist dem Rat ein Beschlussentwurf mit diesen Informationen zu den unterschiedlichen Optionen inkl. der jeweiligen Auswirkungen auf Haushalt und Haushaltssanierungsplan vorzulegen.“ (Zitat Ende)

Eine Variante „d)  Brandschutz + Erweiterung“ fehlt und spätestens im vorletzten Absatz hätte es heissen müssen:

„Zu den einzelnen Optionen sind die bibliotheksfachlichen Basis-Erfordernisse, die sich daraus ergebenden technischen Notwendigkeiten und die Kosten darzustellen. …“

Da man weiss, dass Bibliotheksdezernent Dr. Fischer Beauftragungen meist unter eigen-taktischen Aspekten interpretiert, wird er versuchen, die Basis-Erfordernisse von sich aus nicht mit in den Beschlussentwuf aufzunehmen, ja vielleicht sogar auf die mittlerweile schon „legendäre“ Berichtsvorlage 333/VIII verweisen wollen.

Die tatsächliche Gewichtung genau dieser Berichtsvorlage, die Fischer (aus taktischen Gründen) nicht nur am 24.02.2010 sondern mit vollkommen identischen Inhalten auch noch einmal am 12.07.2011 vorlegte, wird daran erkennbar, dass Fischer sie nur im Kulturausschuss und nicht auch im Finanzausschuss oder gar im Rat zur Behandlung vorlegte.

Das seinerzeit neuere Datum (12.07.2011) sollte wohl eine Aktualisierung der Inhalte aus 2010 suggerieren, für den Fall, dass die Vorlage damals von den Kulturausschussmitgliedern gelesen und deren Tragweite erkannt worden sein sollte.

Dabei war diese Berichtsvorlage 333/VIII nicht einmal innerhalb des Verwaltungsvorstandes behandelt, oder gar konsensual abgestimmt bzw.“verabschiedet“ worden.

Fischers Trick „wirkte“ erst spät, nämlich drei rsp. zwei Jahre später und zwar durch die Diskussion um einen Neubau.

Damals wie heute wurde die Vorlage 333/VIII von der Politik wohl ob ihres textlichen und seitenmäßigen Umfanges als „State of the Art“ in Sachen „Anforderung an eine Zukunftsbibliothek“ hochstilisiert.

Und das trotz „Nicht-Abstimmung im Verwaltungsvorstand“. So wurde die Vorlage 333/VIII also sozusagen „auf kaltem Wege“ als „Vorlage der Verwaltung“ eingestuft und ungeprüft zur Grundlage für Diskussionen mit möglicherweise Millionen-Auswirkungen in Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit.

Fast wäre Fischers Kalkül aufgegangen. Fast!

Das sollte dem Oberbürgermeister und der Politik bei der Diskussion um einen Erweiterungsbau nicht geschehen.

Ansonsten könnte eine erneute, kritische öffentliche Diskussion in der Bürgerschaft losgetreten werden, die dann nicht nur eine politische Kooperation, sondern (fast) alle Parteien treffen könnte.

Schließlich geht es auf der Grundlage der aktuellen Kostenschätzung des Baudezernates um annähernd 4,3 Mio. EURO.