Methangas-Anlage Wanlo: Werden Einreicher von Stellungnahmen gezwungen, vor Publikum ihre privaten Positionen darzulegen?

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

10290001-2Fast 100 Einreicher wollen ihr Recht in Anspruch nehmen, persönlich und ohne Publikum vor der Anhörungskommission ihre Stellungnahmen zu erläutern. So auch ein Bürger, dem nun dieses Recht mit dem Hinweis verwehrt wurde, die Anhörungskommission sei eine „freiwillige Veranstaltung“ des Planungs- und Bauausschusses. Irrtum?

Die Anhörungskommission ist eine in der Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach verankerte Einrichtung des Planungs- und Bauausschusses.

Nach §7 (3) der Gemeindeordnung NRW hat die Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen und bei der Hauptsatzung handelt es sich um das „Verfassungsstatut“ der Gemeinde, in dem das Gemeindeverfassungsrecht durch spezielle örtliche Regelungen ergänzt wird.

Ein „Verfassungsstatut“ ist in keine „Freiwilligkeit“.

Wenn also eine „Anhörungskommission“ eingerichtet wurde, mag das zum Zeitpunkt ihrer Einrichtung möglicherweise ein „freiwilliger Vorgang“ gewesen sein, seitdem aber nicht mehr.

10-2-auszugDies ist zum einen dadurch belegt, dass nach Hauptsatzung (Zuständigkeitsordnung) der Planungs- und Bauausschuss über die Besetzung der Anhörungskommission entscheidet und …

Anhörungskommission… zum anderen diese Kommission als obligatorischer Bestandteil des Mönchengladbacher Bauleitverfahrens festgeschrieben ist.

Der Planungs- und Bauausschuss hat demzufolge prinzipiell gar keine Wahl „freiwillig“ auf die Einberufung der Anhörungskommission zu verzichten. Es sei denn, dass keine Stellungnahmen vorliegen oder Einreicher auf eine mündliche Erläuterung verzichten.

Dieses allgemeine Rechtsempfinden sollte auch bei den Politikern und der Verwaltung vorherrschen. Die Anhörungskommission kann nicht nach Belieben (= freiwillig) „ein- oder ausgeschaltet“ werden; wenn dies manche Politiker auch gerne möchten.

Als weiterer Ablehnungsgrund wurde angegeben, dass eine „Verschiebung des Anhörungstermins aus organisatorischen Gründen nicht möglich“ sei und darüber hinaus „kein weiterer Anhörungstermin in dieser Sache“ angeboten werden könne.

Dass im Fall der Methangas-Anlage Wanlo die politischen Befürworter und die NVV keine Verzögerungen wollen, liegt klar auf der Hand.

Ob die „Verweigerung“ von Einzelgesprächen vor der Anhörungskommission jedoch eine richtige und rechtlich einwandfreie Methode ist, planerische und kommunikative Fehler im Zusammenhang mit der Einbindung der Bürger „zu heilen“, wird spätestens dann zutage kommen, wenn die ersten Klagen vor einem Verwaltungsgericht landen.

Ein Kommentar zu “Methangas-Anlage Wanlo: Werden Einreicher von Stellungnahmen gezwungen, vor Publikum ihre privaten Positionen darzulegen?”
  1. Machen wir uns nichts vor.

    Politik möchte auch in diesem Fall (Biogasanlage) gerne ignorieren, dass viele Bürger gegen diese Anlage und speziell gegen eine solche Anlage an dieser Stelle gebaut wird.

    Die so genannten Großkopferten der Politik und im Bauausschuss sollten kurz zurückdenken in das Jahr 2009.

    Auch da bedeutete die Ignoranz von Bürgerwillen das erlebte Ende einer arroganten Machtpolitik.

    Eine Politik wird dieses Ergebnis spätestens bei der nächsten Kommunalwahl auf dem Präsentierteller serviert bekommen.

    Eine Basta-Mentalität hat noch niemandem gut getan.

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