Verfassungsgerichtshof kippt Kommunalwahltermin am 7. Juni – OB Norbert Bude fordert jetzt die Zusammenlegung mit der Bundestagswahl

Hauptredaktion [ - Uhr]

wappen-moenchengladbach-thb5.jpgDer NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster hat heute den beabsichtigten Kommunalwahltermin am 7. Juni.2009 als nicht verfassungsgemäß gekippt. Für Oberbürgermeister Norbert Bude steht nun fest, dass es jetzt nur noch einen Termin geben kann:

„Es ist ja unbestritten richtig, dass die Zusammenlegung von anstehenden Wahlterminen große Vorteile hat. Wenn dieses Argument auch für die Regierungsmehrheit von CDU und FDP in NRW weiterhin gilt, muss die Kommunalwahl gemeinsam mit der Bundestagswahl am 27. September stattfinden.

Alle anderen Termine wären jetzt erst recht reine Wahltaktik. CDU und FDP sind jetzt gefordert, schnellstmöglich den neuen Wahltermin festzulegen, „fordert Oberbürgermeister Norbert Bude heute in einer ersten Stellungnahme.

Oberbürgermeister Norbert Bude unterstreicht, dass es allen demokratischen Kräften gerade bei der Kommunalwahl um eine höhere Wahlbeteiligung gehen müsse. Laut dem soeben verkündeten Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs ist die Zusammenlegung der Wahlen grundsätzlich legitim und hat auch Verfassungsrang, weil mit ihr unter anderem die Erhöhung der Wahlbeteiligung und damit eine Stärkung demokratischer Legitimation angestrebt wird.

„Die Kommunalwahl darf auf keinen Fall zum Spielball parteipolitischer Interessen verkommen“, betont betont OB Norbert Bude mit Blick auf die stets schlechten Wahlbeteiligungen in Mönchengladbach. Seit Mitte der siebziger Jahre verzeichnet Mönchengladbach eine landesweit unterdurchschnittliche Wahlbeteiligung.

So lag die Wahlbeteiligung bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2004 in Mönchengladbach bei 45,2 Prozent; der Landesdurchschnitt betrug 54,5 Prozent.

Darüber hinaus sei eine von anderen Wahlen losgelöste, separate Kommunalwahl auch in finanzieller Hinsicht untragbar.

Kommt es zu einem gesonderten Wahltermin, kommen zusätzliche Kosten in Höhe von rund 340.000 Euro auf die Stadt zu.

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