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Fragen Sie die Kandidaten! – Die Regeln

Zugegeben, unsere Kommunalpolitiker haben viel „um die Ohren“. Gerade in dem relativ kurzen Komumunalwahlkampf 2014.

Dennoch haben viele Bürger Fragen, auf die sie Antworten erwarten.

Da reichen­ irgendwelche „Sprechstunden“ und Termine auf Marktständen oft nicht aus.

Manche (Wahl-)Bürger haben auch nicht den nötigen „Drive“­ solche Termine wahrzunehmen. So bleiben vielleicht viele Fragen unbeantwortet.

Dem wollen wir gerade vor der bevorstehenden Kommunalwahl mit­ der Rubrik „Bürger fragen die Kandidaten … und wählen“ abhelfen.

Wie bei vielen Dingen im Leben werden Fragen zum Prozedere auftreten, von denen wir nachstehend einige vorsorglich beantworten:

Wie stelle ich die Fragen?

Für alle Mönchengladbacher Kommunalpolitiker, die direkt gewählt werden (Wahlkreis-Kandidaten und OB-Kandidaten) stellen wir auf BZMG­ eine „Profilseite“ zur Verfügung, in deren unteren Teil sich ein Kommentar-/Fragefeld befindet.­

Stellen Sie  also hier Ihre Frage an den­ Kommunalpolitiker!

Wenn Sie einen Kandidaten vermissen, haben uns die Parteien keine entsprechenden Informationen übermittelt.

Um zu den Profilseiten der Kommunalpolitiker zu gelangen, klicken Sie in der Rubrik „Kommunawahl 2014“ auf die Partei oder den Wahlbezirk, dem dieser Politiker angehört bzw. wo er kandidiert und öffnen Sie das gewünschte Profil. Wenn Sie sich mit Ihrem vollständigen Namen registriert haben, können Sie Ihre Frage stellen. Falls Sie sich noch nicht registriert haben, holen Sie das  entsprechend nach.

Warum muss ich meinen­ vollständigen Namen angeben?

Durch diese Regelung wollen wir den Dialog zwischen Fragestellern und Kommunalpolitiker auf „gleicher Augenhöhe“ sicherstellen und einer Anonymität vorbeugen. Wir­ finden­ es­ also konsequent­ und fair, dass der Fragesteller seinen vollständigen Vor- und Nachnamen angibt. Fragen, deren Absender nur einen so genannten „Nickname“ verwenden, werden wir daher­ nicht veröffentlichen.

Das ändert nichts an der Tatsache, dass das Kommentieren von anderen Artikeln und Berichten weiterhin auch mit Nickname möglich bleibt.

Warum erscheint meine Frage nicht sofort?

Anders als bei facebook & Co. verpflichten wir uns,­ jeden Eintrag und damit auch Fragen und Antworten „gegenzulesen“, so dass­ die Frage­‚ erst mit etwas zeitlicher Verzögerung auf BZMG veröffentlicht wird. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Fragen z. B. keine Beleidigungen oder derartiges enthalten.

Je nach Anzahl der eingestellten Fragen­ können­ auch größere Verzögerungen entstehen.

Welche Fragen werden nicht freigeschaltet?

Fragen, die unter die REGELN FÜR DEN AUSSCHLUSS VON INHALTEN [1] bei Beiträgen und Kommentaren fallen, werden nicht freigeschaltet. Auch Fragen zum Privatleben sind nicht zugelassen.

Kann ich mehreren Politikern gleichzeitig die selbe Frage stellen?

Um mehreren Politikern die selbe Frage zu stellen, müssen Sie den Text bei jedem „Politiker-Profil“ als gesondert „Kommentar“ einstellen. Wenn der Text identisch ist, nutzen Sie einfach die Standardfunkionen „Markieren“, „Kopieren“ und „Einfügen“.

Darf ich an dieser Stelle auch Statements abgeben?

Nein! Sie können natürlich eine Erläuterung zu Ihrer Frage geben oder eine solche Ihrer Frage voranstellen. Im Ergebnis müssen Sie jedoch eine Frage formulieren, auf die der Kandidat antworten kann. Wenn Ihr Eintrag keine Frage enthält, werden wir Sie darauf hinweisen.

Wie kommt meine Frage an den­ Kommunalpolitiker?

Die  Mönchengladbacher Rat vertretenen Parteien, die uns die Daten ihrer Kandidaten übermittelt haben, wissen und akzeptieren, dass diese Daten veröffentlicht werden. Die Kandidaten haben jederzeit die Möglichkeit, ihr eigene BZMG-„Profilseite“ anzusehen, die Fragen zu lesen und zu entscheiden, ob sie darauf antworten wollen.

Zum Antworten muss sich auch der Kommunalpolitiker – wie jeder andere „BZMG-Kommentator“ – zuvor registriert haben.

Wer darf keine Fragen stellen?

Diese Rubrik soll zur überparteilichen, sachlichen und individuellen Kommunikation zwischen Bürgern und Kommunalwahlkandidaten vorbehalten sein, lassen wir Fragen folgender Personengruppen hier nicht zu:

Wer darf nicht antworten?

Ziel dieser Rubrik ist, dass die Kandidaten unmittelbar und individuell antworten. Aus diesem Grund sind Antworten von Parteibüros, Fraktionen, deren Vorsitzenden, Geschäftsführern usw. ebenso nicht zielführend und daher nicht zulassen, wie Kommentare anderer an den Fragensteller.

Vorsitzende, Geschäftsführer, Fraktionsmitglieder usw. sollen nur dann antworten, wenn sie als Kandidaten unmittelbar gefragt werden.

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Anmerkung: Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit haben wir an dieser Stelle auf geschlechtsspezifischen Bezeichnungen (z.B. „Kandidat/in“) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.