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Rettungsdienst soll Patientendaten zukünftig im Rettungswagen elektronisch erfassen • Umweltaus­schuss stimmte zu • Kritische Stimmen von Notärzten

[1]In seiner Sitzung am 02.12.2014 stimmte der Umweltaus­schuss der mobilen Patientendaten­erfassung (MDE) zu. Mit der MDE können Patientendaten im Rettungswagen elektronisch erfasst und unmittelbar weitergeleitet werden.

„Nach dem Eintreffen am Einsatzort steht selbstverständlich als erstes die optimale Patientenversorgung an erster Stelle. Unmittelbar danach, also bereits auf dem Weg zum Krankenhaus, beginnt die Dokumentation mit zahlreichen bisher handschriftlichen Eintragungen auf einem speziellen Vordruck“, erklärt Feuerwehrchef Jörg Lampe.

Da während des Transports auch die medizinische Versorgung des Patienten weiter geführt werden muss, können einige Eintragungen oft erst später, aus dem Gedächtnis heraus, vorgenommen  werden und unter ungünstigen Bedingungen wichtige Punkte in Vergessenheit geraten, so dass das handschriftliche Protokoll unvollständig sein kann.

Außerdem liegen die Unterlagen für spätere Rückfragen, z.B. der Kriminalpolizei, teilweise erst nach mehreren Tagen vor. Mit dem Einsatz der MDE werden vorhandene Daten an mobile PC im Fahrzeug übertragen und damit die Patientenversorgung optimiert.

Vor Ort erhobene Befunde und Diagnosen können unmittelbar erfasst und schon auf der Anfahrt ins Krankenhaus übertragen werden. Dort kann sich das Personal bereits auf den Patienten und dessen weiterführende klinische Behandlung einstellen.

Darüber hinaus sei die Lesbarkeit „perfekt“ und auf „vergessene“ Eintragungen wird automatisch hingewiesen, so dass eine lückenlose Dokumentation gewährleistet ist.

Die geschätzten Kosten von 150.000 Euro für die Einführung des MDE sind im Haushalt 2014 bereits veranschlagt. Diese Kosten als auch die zukünftig anfallenden laufenden Aufwendungen werden über die rettungsdienstliche Gebühr refinanziert.

Der Rettungsdienst der Feuerwehr führte im Jahr 2013  21.843 Notfalleinsätze ohne und 6.474 mit Notarzt durch.

Auf Nachfrage zu Datenschutzaspekten erklärte der städtische Pressesprecher Dirk Rütten: „Der Einsatz der MDE ist selbstverständlich auf datenschutzrechtliche Belange geprüft worden. Eine der Normen, die dabei zu beachten war, ist das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Gesundheitswesen (Gesundheitsdatenschutzgesetz – GDSG NW).“

Die Geräte seien noch nicht beschafft. Welches Gerät es am Ende werde, hänge auch vom Ergebnis der Ausschreibung ab, die noch nicht veröffentlicht sei.

Eine Personaleinsparung sei mit der Investition nicht verbunden, heisst es in der vom Umweltausschuss beschlossenen Beratungsvorlage. Vielmehr erwarte man die Reduzierung der Zahl der Arbeitsschritte sowie den Wegfall von Papier und Postwegen.

Außerdem sei die Einführung einer MDE im Rettungsdienst der Feuerwehr Mönchengladbach ein wichtiger Schritt in Richtung Qualitätsanalyse, Patientensicherheit und Weiterentwicklung der notfallmedizinischen Versorgung.

 

Kritisch setzen sich vier Autoren in der Fachzeitschrift „Der Notarzt“ mit dem Thema MDE auseinander.

In der Ausgabe 29(04) aus dem Jahr 2013 verweisen sie auf diverse Unzulänglichkeiten der „Mobilen Dokumentationseinheiten“ (MDE) von Fehlfunktionen und rechtlichen Probleme bis hin zu Deinstallationen der eingeführten Lösungen.

So sei festgestellt worden:

Während der Dokumentationsumfang mit Einführung einer MDE abnimmt, nehmen die Kosten deutlich zu, was Fragen zur Wirtschaftlichkeit aufwirft.

Auch blieben diese Fragen diskussionswürdig:

Foto: Hartmut910 / pixelio.de