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Illegale Arbeitnehmerüberlassung in großem Stil aufgedeckt

[1]450.000 Euro Gewinnabschöpfung – das ist das Ergebnis umfangreicher Ermittlungen durch das Hauptzollamt und die Agentur für Arbeit Krefeld gegen ein polnischen Leiharbeitsunternehmen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Krefelder Zöllner konnte dem polnischen Unternehmen mit Zweigniederlassung in Krefeld nachweisen, dass es im Zeitraum von 2010 bis 2012 mehr als 470 Arbeitnehmer an 30 Arbeitgeber bundesweit unerlaubterweise verliehen hat. Dort waren diese Arbeiter an mehr als 90 Bauvorhaben eingesetzt.

Auf die Spur der illegelen Taten kamen die Krefelder Zöllner durch zahlreiche Mitteilungen ihrer Kollegen vor allem aus dem süddeutschen Raum.

Diese trafen dort auffällig häufig Arbeitnehmer der Krefelder Niederlassung des polnischen Unternehmens an, die vor Ort jedoch tatsächlich für andere Bauunternehmen tätig waren.

Die polnische Firma verlieh ihre Arbeitskräfte vorwiegend an andere Baubetriebe im Süddeutschen Raum, unter dem Deckmantel selbst Baubetrieb zu sein.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ergaben jedoch, dass es sich bei dem Unternehmen nicht um einen Baubetrieb, sondern um ein reines Leiharbeitsunternehmen handelte.

Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes ist nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz jedoch grundsätzlich nicht erlaubt.

Die 450.000 Euro Gewinnabschöpfung (Fachbegriff: Verfall) entsprechen etwa dem 2,5-fachen des Jahresgewinnes durch die illegale Arbeitnemerüberlassung.

Sinn dieser Vorschrift ist es, unrechtmäßig erlangten Vermögenszuwachs abzuschöpfen, also eine rechtswidrige Bereicherung zu beseitigen und eine eventuelle Chancenungleichheit mit gesetzestreuen Mitbewerbern auszuschließen.