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Strafanzeige gegen Organe der GEM • Teil VII: Zusammenstellung der ersten sechs Teile • Folgen aus der Strafanzeige auch für „alte“ Gebührenbescheide (2005 bis 2018)?

[28.02.2018] Anfang Januar 2018 bestätigte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach den Eingang einer Strafanzeige, mit der primär der Geschäftsführung der GEM GmbH, aber auch den Aufsichtsgremien und weiteren Beteiligten Betrug oder Beihilfe zum Betrug in unterschiedlichster Ausprägung vorgeworfen wird.

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Strafanzeige gegen Organe der GEM • Teil VI: Vorläufiges Fazit • Städtischer Haushalt könnte in Mitleidenschaft gezogen werden

[25.02.2018] Wenn die Strafanzeige von Markus M. (Name geändert) schon jetzt eines deutlich gemacht hat, dann das:

Die Stadt Mönchengladbach muss den bezüglich Abfall abgabeverpflichteten Bürgern unzulässige Gewinne zurückerstatten.

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Strafanzeige gegen Organe der GEM • Teil V: Eine erste Analyse

Dieses Signet weist darauf hin, dass dieser Beitrag in Abschnitten aufgeteilt ist, die sich nach Klick auf den jeweiligen Registertitel öffnen.[19.02.2018] Liegt einer Staatsanwalt­schaft eine Strafanzeige vor, hat sie nach dem sogenannten Legalitäts­prinzip aus § 152 Abs. 2 der Straf­prozessordnung (StPO) zu entscheiden, ob sie dieser nachgeht und in welcher Tiefe.

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Strafanzeige gegen Organe der GEM • Teil IV: Über Täuschung durch Vertrauensbruch und den Tatbestand gewerbsmäßigen Betruges an Mönchengladbacher Gebührenzahlern

„Die Systematik der in Mönchengladbach praktizierten Gebührenkalkulation ist in vollem Umfang gerichtlich bestätigt worden“ (Zitat Ende).

Diese und ähnliche Aussagen, sind in Beratungsvorlagen zu finden, auf Grund derer die Abfallgebühren beschlossen werden sollten und auch wurden.

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Strafanzeige gegen Organe der GEM • Teil III: Lassen sich die Entscheider durch GEM-Renditen hinsichtlich Rechtskonformität „blenden“? • Anzeige spricht von Wucher, Sittenwidrigkeit und unzulässiger Haushaltssanierung über die Abfallgebühren

[03.02.2018] Wenn sich jemand ein Bild über die Aktivitäten und die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens machen möchte, orientiert er sich auch dessen Rendite.

So wie Markus M. (Name geändert), der sich intensiv mit den Renditen der GEM befasst hatte, bevor er diese zum Bestandteil seiner Strafanzeige machte (BZMG berichtete).

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Strafanzeige gegen Organe der GEM • Teil II: Über unzulässige Gewinne, Verstoß gegen das Kostendeckungs­prinzip und Betrug am Gebührenzahler [mit Audio]

[26.01.2018] Kommunen dürfen nach der Gemeindeordnung NRW Unternehmen in privatrechtlicher Form, also beispielsweise als GmbH, gründen und betreiben.

Solche Unternehmen dürfen jedoch nicht als primäres Ziel die Gewinnerzielung haben, sondern müssen einen öffentlichen Zweck erfüllen.

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Strafanzeige gegen Organe der GEM • Teil I: Betrugsvorwürfe der Staatsanwaltschaft zugestellt

[18.01.2018] Seit langem beobachtet Markus M. (Name geändert) die Aktivitäten der Mön­chen­gladbacher „Beteiligungsszenerie“ und dabei die Bereiche, von denen die Bürger finanziell unmittelbar betroffen sind. Sein wesentliches Augenmerk richtete M. dabei auf die Gebührenlage bei der Abfall­ent­sorgung durch die GEM der letzten Jahre.