Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer im Bezirk des Hauptzollamtes Krefeld nahezu abgeschlossen

Hauptredaktion [ - Uhr]

Seit dem 14. Februar 2014 hat das Hauptzollamt Krefeld die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer in der Stadt Krefeld, der Stadt Mönchengladbach, dem Kreis Viersen und dem Rhein-Kreis Neuss übernommen.

Die bei Bürgerinnen und Bürgern von den Finanzämtern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden. Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.

Die Übernahme der mehr als 750.000 Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue EDV-Verfahren ist inzwischen weitgehend abgeschlossen.

Aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Daten kann es jedoch im Einzelfall dazu kommen, dass die fällige Kraftfahrzeugsteuer in diesem Jahr später als gewohnt abgebucht wird.

„Alles in allem bin ich sehr zufrieden, wie die Übernahme der Kfz-Steuer bisher gelaufen ist“, so Peter Urban, der stellvertretende Leiter des Hauptzollamtes Krefeld.

Es stehen bei folgenden Kontaktstellen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung:

  • Hauptzollamt Krefeld – Medienstraße 1 – 47807 Krefeld – Sprechzeiten: Mo – Fr 08:30 – 12:00 Uhr – Do 13:30 – 15:00 Uhr
    Diese Dienststelle ist barrierefrei erreichbar.
  • Zollamt Mönchengladbach – Dohrweg 2 – 41066 Mönchengladbach – Sprechzeiten: Mo 08:30 – 12:00 Uhr- Mi 08:30 – 12:00 Uhr
    Diese Dienststelle ist eingeschränkt barrierefrei erreichbar.
  • Zollamt Neuss – Duisburger Straße 8 – 41460 Neuss – Sprechzeiten: Di 08:30 – 12:00 Uhr – Do 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
    Diese Dienststelle ist nicht barrierefrei erreichbar.

Bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen ist die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung behilflich: Telefon: 0351/44834-550 – Email: info.kraftst@zoll.de

Weitere Informationen finden sich im Internet unter: ZOLL.

Dort sind auch Übersichten über alle für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Hauptzollämter sowie über alle Zollämter, bei denen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen, hinterlegt.

Alle Informationen rund um die neuen Regelungen liegen für die Bürgerinnen und Bürger auch als Faltblatt bei den Zolldienststellen bereit.

Foto: ZOLL 

Ein Kommentar zu “Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer im Bezirk des Hauptzollamtes Krefeld nahezu abgeschlossen”
  1. Umstellung erfolgreich?

    Zitat aus dem vorstehenden Artikel:

    „Alles in allem bin ich sehr zufrieden, wie die Übernahme der Kfz-Steuer bisher gelaufen ist“, so Peter Urban, der stellvertretende Leiter des Hauptzollamtes Krefeld.“

    Wohl alles eine Frage der Definition von Zufriedenheit.

    Mindestens in NRW eine Geschichte des Misserfolges, zusammengebrochener Telefonleitungen und Hotlines wegen Überlastung. Seit März tobt das Chaos.

    Das Handelsblatt berichtete im Februar 2014 zu den Prognosen inklusive Beispielen ähnlicher Pannen aus der Vergangenheit, die den Steuerzahler und Unternehmen Millionen kosteten:

    https://www.deutschland-made-by-mittelstand.de/news/handelsblatt/9429

    Leider bewahrheiteten sich die schlimmsten Vorbehalte:

    http://www.derwesten.de/politik/computer-chaos-bei-der-kfz-steuer-aimp-id9330626.html

    Die Bearbeitung wird dauern, denn Zitat aus „Der Westen“:

    „Der Chef der Zollabteilung im Bundesfinanzministerium, Julian Würtenberger, hat in einer internen Sitzung der Gewerkschaft erklärt, mit „dieser Dimension des Bürgerkontakts“ habe man nicht gerechnet. Es müsse davon ausgegangen werden, dass „diese Phase noch mindestens ein Jahr dauert“. Zitat Ende.

    Konnte man vor allem diesen Grund im Vorfeld nicht erkennen bzw. beseitigen? Zitat aus Der Westen:

    „Die Computersysteme von Zoll und den bisher zuständigen Finanzbehörden passen nicht zusammen. Christof Stechmann von der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft sagte unserer Zeitung: „Wir haben gravierende Umstellungsprobleme wegen der Software – speziell in NRW“. Zitat Ende.

    Ist ja ein echter Erfolg. Solche Probleme sind im Vorfeld auch wirklich so gut wie gar nicht erkennbar … !! Meine Güte! Was für eine Organisation und Inkompetenz!

    Den Betroffenen kann man nur gute Nerven wünschen und, egal was zugrunde liegt und ganz wichtig: unbedingt Einspruch gegen falsche oder konfuse KFZ-Steuerbescheide einzulegen.

    Mehr in dem Artikel in „Der Westen“ oder recherchieren, gibt einiges dazu.

Ihr Kommentar