Neuwerk: Festnahme eines 58-Jährigen nach sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen

Hauptredaktion [ - Uhr]

Das Fachkommissariat für Sexualdelikte nahm einen 58-jährigen Mann aus Mönchengladbach-Neuwerk fest, der über Chaträume Kontakte zu jungen Mädchen suchte und auch im Falle einer 13-Jährigen aus Aschaffenburg fand, die er sexuell missbrauchte.

Der Beschuldigte hat von seiner Wohnung in Mönchengladbach über Internetforen, in denen sich hauptsächlich Kinder bzw. Jugendliche austauschen, Kontakte zu Kindern bzw. jungen Mädchen gesucht. Sein Alter gab er zunächst mit 18 bzw. 38 Jahren an. Dabei traf er bereits im Dezember vergangenen Jahres auf ein 13 Jahre altes Mädchen aus Aschaffenburg, mit dem er einige Wochen über Telefon und Internet kommunizierte.

Schließlich suchte das Mädchen den Mann in der Folgezeit in drei Fällen hier in seiner Wohnung in Mönchengladbach auf, in einem Fall traf er sich mit dem Mädchen in einem Hotel in Aschaffenburg.

Anlässlich von Vermisstenmeldungen der Eltern des Mädchens wurde die 13-jährige in zwei Fällen durch Polizeibeamte in der Wohnung des Mannes in Mönchengladbach angetroffen und wieder dem Elternhaus zugeführt. Wobei sich der Beschuldigte in einem Fall mit dem Mädchen vier Tage im Mönchengladbacher Stadtgebiet aufhielt, ohne seine Wohnung auf zu suchen.

Die 13-Jährige bestritt in ihren Anhörungen zunächst jegliche sexuellen Handlungen durch den Beschuldigten. Sie gab vielmehr an, sich in diesen verliebt zu haben. Zwischenzeitlich wurde das Mädchen zum eigenen Schutz in einem Heim geschlossen untergebracht.

Im Zuge weiterer Ermittlungen in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei Aschaffenburg wurde bekannt, dass der Mann nun auch Kontakte zu anderen Mädchen im Alter von 11 und 12 Jahren aus dem Freundeskreis der 13 Jährigen suchte. Mit diesen versuchte er ebenfalls, Treffen zu vereinbaren.

Nach einer neuerlichen Aussage der 13-Jährigen gab diese nunmehr an, dass es während ihrer Anwesenheit bei dem Beschuldigten in seiner Wohnung zu sexuellen Kontakten bis hin zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Daraufhin wurde gegen den Beschuldigten ein Haftbefehl erlassen und es kam zur Festnahme.

Der Beschuldigte machte bisher zur Sache, auch vor dem Haftrichter, keine Angaben. Die Ermittlungen zu weiteren möglichen Geschädigten dauern an.

Hinweise der polizeilichen Kriminalprävention zum sicheren Chatten

Für Kinder ist es heutzutage ganz normal, sich im Internet zu bewegen und auch ausgiebig zu chatten. Die Eltern sollten ihre Kinder mit dem Medium aber nicht allein lassen. Eine Kontrolle, womit sich die Kinder beschäftigen und womit sie konfrontiert werden, findet in den wenigsten Fällen statt. Die Kontrolle der Eltern beschränkt sich meist auf Zeiten und Kosten, weniger auf Inhalte.

Worauf sollten jedoch Eltern achten, wo lauern Gefahren?

Durch das Internet hat sexueller Missbrauch gegen Kinder eine neue Dimension erhalten. Täter suchen immer mehr den Kontakt zu Opfern in den Chaträumen des Internet, denn Chatten ist bei Kindern äußerst beliebt. Die meisten Eltern ahnen nicht, was ihren Kindern dort alles passieren kann.

Viel zu viele Kinder geben ihrem Chatpartner, dessen tatsächliche Identität sie in Wirklichkeit nicht kennen, in ihrer Naivität und Gutgläubigkeit Namen, Telefonnummer oder Adresse bekannt. Dies ermöglicht Tätern, direkten Kontakt auf zu nehmen.

Chatten gänzlich zu verbieten, dürfte der am wenigsten geeignete Weg sein, das Problem zu lösen. Den Kinder und Jugendlichen sollten Regeln an die Hand gegeben werden, die die Gefahren minimieren helfen:

  • Nur mit Nickname im Chatroom anmelden
  • Chaträume festlegen (auf Chats mit Moderator beschränken)
  • Inhalt des Chats besprechen (Anmache, sexuelle Anspielungen, etc.)
  • Grundsätzlich anonym bleiben
    • keine Angaben zu Name, Wohnort, eigener Mail-Adresse, Schule oder Sportverein
    • Immer misstrauisch sein
    • Verabredungen mit den Eltern absprechen, Treffen nur in Begleitung an einem belebten öffentlichen Ort

Das Kommissariat Vorbeugung der Polizei in Mönchengladbach bietet auf Anfrage weitere Informationen an. Dort wird auf die Gefahren aufmerksam gemacht, die in einem Medium stecken, das allen aus Arbeitsprozessen gut vertraut ist, dessen vielfältige Möglichkeiten jedoch jenseits alltäglicher Vorstellungskraft liegen.

Darüber hinaus haben die Mitarbeiter in vielen Grundschulen der Stadt Info-Broschüren verteilt, um im Unterricht die Chatregeln u.a. zu thematisieren. Unter www.polizei-beratung.de bietet die Polizei unter anderem unter der Ãœberschrift „Im Netz der neuen Medien“ aktuelle Informationen zum Thema an.

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz informiert unter www.ajs.nrw.de ebenfalls zum Thema.

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