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Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen informiert: Förderung von Wärmepumpen

[1]Der Ausbau erneuerbarer Energien wird vom Bund gefördert. Neben Solarkollektoren und Biomasseheizkesseln gehören dazu auch effiziente Wärmepumpen. Diese unterliegen grundsätzlich der Genehmigungspflicht durch die untere Wasserbehörde des Kreises Viersen. Darauf macht das Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen jetzt aufmerksam.

Im Jahr 2008 wurden im Kreis Viersen schon mehr als 30 Wärmepumpen genehmigt, im vergangenen Jahr waren es etwa 130. Ein Merkblatt über die Nutzung der Erdwärme als Energiequelle mit Hilfe einer Wärmepumpe sowie Antragsunterlagen können­ hier herunter geladen werden:

Eine Ãœbersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Antragsformulare gibt es auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft unter www.bafa.de [4].

Alle weiteren Fragen beantwortet Margarete Otrzonsek vom Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen der Kreisverwaltung Viersen unter der Telefonnummer 02162-391276 oder unter der E-Mail margarete.otrzonsek@kreis-viersen.de [5].