Betriebskostenabrechnung: Diskussionspunkt Wasserkosten

Hauptredaktion [ - Uhr]

wasser-thb.jpg„Der Versorger verlangt 1,57 EURO für einen Kubikmeter Wasser. In der Betriebs­kosten­abrechnung meines Vermieters stehen aber 2,17 EURO. Das kann nicht sein. Hier werde ich eindeutig übervorteilt!“

Das ist die typische Aussage eines Mieters, die bei ständig steigenden Wasserpreisen durchaus verständlich ist.

Die Wasserkosten sind heute vielerorts schon fast so hoch wie die Heizkosten und jeder will sparen, aber zumindest nur das bezahlen, was er auch verbraucht hat.

Wie kommen solche Differenzen zustande? Liegt hier möglicherweise wirklich eine Übervorteilung vor? Diese Fragen entstehen besonders dann, wenn die Wasserverbräuche mit wohnungsbezogenen Wasserzählern gemessen werden.

Weitsichtige Hauseigentümer lassen bei Neu- oder Umbaumaßnahmen für jede Wohnung Wasserzähler einbauen, um so eine verbrauchsabhängige Kostenermittlung zu ermöglichen.

Dadurch wird sichergestellt, dass die einzelnenen Mietern nur mit den Kosten belastet werden, die durch ihren individuellen Wasserverbauch entstehen. Soweit das System.

Wie sieht die Praxis aus?

Tatsächlich gibt es bei Wassermessungen immer Differenzen zwischen Haupt- und Unterzählern, die bei erster Betrachtung und ohne Hintergrundwissen zumindest fragwürdig erscheinen. So ist es typisch, dass der Hauptzähler der Stadtwerke 200 m³ Verbrauch anzeigt, die Summe der Wohnungswasserzähler aber gerade mal 160 m³ ergibt.

Wie ist das zu erklären? Die Wasserzähler sind doch geeicht und müssten deshalb eigentlich ohne Toleranzen arbeiten.

Dazu muss man wissen, dass der Erfassung von Flüssigkeits- und Wassermengen technische und physikalische Grenzen gesetzt sind. Das Erreichen einer hohen Genauigkeit ist zwar prinzipiell möglich, wäre aber mit so hohen Kosten verbunden, dass die Wassermessung insgesamt zu teuer und damit unwirtschaftlich wäre.

Um dem Verbraucher dennoch eine größtmögliche Genauigkeit innerhalb eines wirtschaftlich vertretbaren Aufwandes zu gewährleisten, sind durch das Eichgesetz und durch die Eichordnung die Toleranzgrenzen genau definiert. Bei Kaltwasserzählern der meisten Hersteller liegt die Eichtoleranz zwischen ±2% bis 5%.

Neben dieser sog. Eichfehlertoleranz gibt es Toleranzen im tägliche Betrieb. Diese entstehen durch die Art des Einbaues der Wohnungswasserzähler und bei Wasserentnahmen in geringen Mengen.

Die größten Abweichungen ergeben sich, wenn sehr wenig Wasser durch den Zähler läuft. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Einlauf bei WC-Wasserkästen extrem niedrig eingestellt ist.

Aber auch tropfende Wasserhähne und kleine Rinnsale bei defekten WC-Spülungen werden durch die preisgünstigen Wohnungswasserzähler nicht erfasst, wenn die Durchflussmenge unter 12 Litern pro Stunde liegt (bei horizontaler Einbaulage des Wasserzählers).

Bei vertikaler Einbaulage beginnt der Wasserzähler erst ab einem Durchfluss von 20 Liter pro Stunde zu laufen.

Fazit:

Differenzen bei der Verbrauchsmessung für Warm- und Kaltwasser bis zu 25 % sind nicht ungewöhnlich und durch technische und organisatorische Gründe zu erklären. Es ist zwar möglich, den Messfehler zu reduzieren, dann wird die Wassererfassung aber viel zu teuer.

Durch die gleiche Messausstattung in allen Wohnungen relativiert sich der Fehler und jeder hat letzten Endes den richtigen Anteil am Gesamtwasserverbrauch zu bezahlen.

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