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LEG-Mieter gründen Verein • 5. „Mieterproteste-Stammtisch“ mit „hautnahen“ Themen • Sprecher der IGGMG informierte über neues Abfallentsorgungssystem [mit O-Ton]

[1][03.02.2019] Die LEG besitzt in Mönchengladbach ca. 6.800 Wohnungen, in denen mindestens 17.000 Menschen leben.

Das ist das Ergebnis einer Recherche der Vorstandsmitglieder des in Gründung befindlichen Vereins mit dem vielsagenden Namen „Mieterproteste Mönchengladbach“.

Waren es anfangs einzelne Mieter in LEG-Objekten, die Nachbarn bei ihren Schwierigkeiten mit Nebenkostenabrechnungen, Mängel in Wohnungen u.ä. halfen, entwickelte sich daraus eine stadtweite Community, die Ende Januar ihren 5. Stammtisch abhielt. Die Räumlichkeiten hatte DIE LINKE kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Alle Stammtische stehen unter einem bestimmten Thema. Obligatorisch wird ein kurzes Referat vorangestellt, dem sich entsprechende Diskussionen anschließen.

Darüber hinaus werden aus den Reihen der Teilnehmer Angelegenheiten thematisiert, wie nicht funktionierende Heizungen, Schimmelbefall u.ä., die sämtlich der LEG bekannt sind, die jedoch nicht behoben, sondern von Monat zu Monat schlimmer werden, wie Vorstandmitglied Gerd Lippold uns am Rande des Stammtisches beschrieb.

Als einen anderen „Klassischen Fall“ des Engagements des Vereins bezeichnet Lippold eine Wohnungsabnahme, bei der er als Zeuge fungiert habe.

Der 5. Stammtisch stand unter dem für die LEG-Mieter hochaktuellen Thema „(Energetische) Wohnungsmodernisierung und die Konsequenzen“, bei dem Gerd Lippold sich u.a. diesen Aspekten widmete:

Informationen zur (Energetische) Modernisierungsmaßnahmen und den Rechten und Pflichten von Vermietern und  Mietern [2]

Darüber hinaus zu Gast beim 5. Stammtisch war der Sprecher der Interessengemeinschaft Gebührenzahler Mönchengladbach (IGGMG), Werner Knor, der die Ziele der Gemeinschaft vorstellte.

Knor empfahl den Teilnehmer, hinsichtlich der Umlage der Abfallentsorgungsgebühren ab 2019 ihre Mietverträge zu überprüfen.

Es gebe LEG-Schreiben, nach denen das Unternehmen bei der Umlage dieser Gebühren beabsichtige, die Wohnfläche der Wohnung für die Bemessung zugrunde legen wolle.

Diese Prüfung sollten insbesondere die Mieter vornehmen, die in ehemaligen Objekten der Rheydter Aktienbau bzw. der Gladbau wohnen.

Mietern, die bisher eigene Ringtonnen benutzt haben, empfahl Knor, die Eigentümer (hier: die LEG) um Auskunft zu bitten, wie sie mit den nun größeren Rolltonnen umzugehen gedenken und sie aufzufordern, bei der mags AöR Bio-Tonnen zu bestellen, weil dies unter Umständen zu geringeren Abfallgebühren führen werde.

In diesem Zusammenhang verwies Knor auf §556 des BGB, wonach der Vermieter bei der Abrechnung der Nebenkosten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten hat. Notfalls solle man anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Im Anschluss an den von vielschichtigen und teilweise nachvollziehbar emotionalen Diskussionsbeiträgen geprägten Stammtisch sprachen wie mit Mitgliedern des Vorstandes: