Aufsichtsrat entscheidet über „Brauchtumsrabatt“

Hauptredaktion [ - Uhr]

logo-theater-ggmbhOb die Theater-gGmbH wie ehemals die Stadt einen Rabatt bei Karnevalsveranstaltungen gewähren kann, hängt von vielen Faktoren ab.

Seit der Rechtsformänderung des Gemeinschaftstheaters am 1. Januar 2011 in eine gemeinnützige GmbH und der damit einhergegangenen Übertragung der Spielfertigen Häuser wird auch die Stadthalle nicht mehr von der Stadt Mönchengladbach verwaltet.

Ihre Vermietung obliegt nun der Theater-gGmbH, deren Trägerschaft sich in Krefeld und Mönchenglabdach befindet.

Durch die Neuregelungen hat das Gemeinschaftstheater erstmals in seiner Geschichte die Möglichkeit, seine Eigeneinnahmen durch gezielte Vermietungen zu erhöhen und so seinen Fortbestand weiter zu sichern, wie es von den Gesellschaftern der Theater-gGmbH im Rahmen des Konzeptes Theater mit Zukunft erwartet wird.

Die Stadt Mönchengladbach hat in der Vergangenheit den sogenannten Brauchtumsrabatt bei Karnevalsveranstaltungen gewährt.

Konkret hieß das: 50 Prozent Rabatt auf den bereits ermäßigten Vorzugpreis für Kulturveranstaltungen sowie keine Beteiligung an den anfallenden Reinigungskosten. Das Theater schließt – trotz seiner eigenen finanziellen Lage – die Fortführung des Brauchtumsrabatts nicht kategorisch aus.

Allerdings muss er vom Aufsichtsrat genehmigt werden.

Dies hängt vor allem mit der Frage zusammen, ob die Theater-gGmbH einen Brauchtumsrabatt steuerrechtlich überhaupt gewähren darf, oder ob dieser als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden muss.

Zu klären ist darüber hinaus auch, inwieweit sich ein Brauchtumsrabatt mit dem eigentlichen Geschäftszwecks der gGmbH, der in den Gesellschaftsverträgen festgeschrieben ist, verträgt.

Denn eine Gewährung des Brauchtumsrabatts für Karnevalsveranstaltungen durch das Gemeinschaftstheater käme einer Mitfinanzierung von Karnevalsveranstaltungen durch das Gemeinschaftstheater und damit auch durch die Stadt Krefeld gleich.

Zusammen mit der Beratung und Abstimmung des kompletten, neuen Mietspiegels der Theater-gGmbH kann daher auch die Brauchtumsfrage schon in der nächsten Aufsichtsratssitzung am 1. Februar 2012 geklärt werden.

 [PM]

2 Kommentare zu “Aufsichtsrat entscheidet über „Brauchtumsrabatt“”
  1. Die armen Karnevalisten. Wie wär’s mit dem TIN?

  2. Was es so alles gibt. Brauchtumsrabatt. Frage: war der nötig?

    Unsere Stadt muss sparen. Sagt die.

    Lt. dieser PM wurden bisher keine Reinigungskosten fällig:

    „Konkret hieß das: 50 Prozent Rabatt auf den bereits ermäßigten Vorzugpreis für Kulturveranstaltungen sowie keine Beteiligung an den anfallenden Reinigungskosten. Das Theater schließt – trotz seiner eigenen finanziellen Lage – die Fortführung des Brauchtumsrabatts nicht kategorisch aus.“

    Ist der „Vorzugspreis für Kulturveranstaltungen“ und „Brauchtumsrabatt“ dasselbe? Galt der Vorzugspreis und „ohne Reinigungskosten“ nur für das Theater?

    Warum ich frage?

    Viele Vereine können sich die Kosten für die Anmietung städtischer Hallen nicht mehr leisten. Hier fand ich einen Artikel, in dem steht:

    „Beispiel Krahnendonkhalle: Die Nutzung kostet für 3 Stunden 295,00 €. Jede weitere Stunde schlägt mit 50,50 € zu Buche. Dazu kommt noch der Stromverbrauch. Reinigung, Garderobe etc. muss natürlich auch organisiert bzw. finanziert werden.“

    Bestuhlung etc. muss auch selber ein- und ausgeräumt werden. Also auch zusätzlich.

    http://www.bz-mg.de/politik-verwaltung-parteien/mg-verwaltung/vereine-fordern-fordern-fordern-schallt-es-im-politikerchor-und-die-verwaltung-fordert-mit-o-ton.html

    Warum kostet in der Krahnendonkhalle Reinigung extra? Ist bei diesem Mietpreis schon der Brauchtumsrabatt abgezogen?

    Wird dieser Rabatt allen gleich gewährt? Egal ob Karneval, Schützen, Sportvereine etc.?

    War das früher auch für das Theater gültig? Abgesehen davon wie es zukünftig sein wird.

    Wenn früher z.B. schon nur die Reinigung im Stadttheater nicht bezahlt werden musste, warum dann woanders sehr wohl?

    Waren die, die im Theater feierten gleicher als andere, gab es da, aus welchen Gründen auch immer andere Konditionen? Galten diese Konditionen für alle oder nur für bestimmte Vereine oder Veranstaltungen?

    Wenn das Theater zu teuer ist, könnte der Karneval doch in der Krahnendonkhalle oder eienr anderen Halle gefeiert werden. Vielleicht ist es dort sogar noch viel billiger? Oder nicht exklusiv genug? Wenn letzteres zutrifft, dürfte der Preis kein Thema sein.

    Exklusivität kostet eben. Vor allem in einem frisch renovierten Theater. Das hat schließlich auch gekostet.

    Jeder, der eine entsprechende Wohnung mieten will, weiß, dass Ausstattung, Renovierungszustand usw. extra kostet und vom Vermieter auf die Miete umgelegt wird. Besser oder neu kostet eben mehr.

    Bei dem „Problem“ Karneval im Theater feiern, dafür etwas mehr bezahlen und obendrein nicht rauchen dürfen (wie schrecklich!) hält sich mein Bedauern sehr in Grenzen.

    Trotzdem wäre es sehr interessant zu erfahren wo hier die Unterschiede im Brauchtum liegen, so welche vorhanden sind.

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