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BZMG-Kommentatoren sollten Email-Adressen aktualisieren

Kommentatoren, die auf BZMG unter ihrem Klarnamen oder mit einem Nickname Ihre Meinung kundtun möchten, erhalten ihre Zugangs­daten an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.

Diese muss für die Dauer von BZMG-Kommentierungen gültig bleiben.

In unregelmäßigen Abständen und bei Rückfragen zu Kommentaren prüfen wir, ob diese E-Mail-Adresse noch gültig ist.

In Einzelfällen haben wir feststellen müssen, dass dies nicht (mehr) der Fall ist, so dass diese Kommentatoren für uns in einem rechtlichen „Extremfall“ nicht mehr identifizierbar sein werden.

Daher sahen wir uns gezwungen (und werden es auch zukünftig so handhaben), entsprechende Kommentare nicht zu veröffentlichen und den Zugang von nicht (mehr) identifizierbaren Kommentatoren zu löschen.

Empfehlung: Für den Fall, dass sich die gültige E-Mail-Adresse eines Kommentators geändert hat, sollte er die Möglichkeit nutzen, nach dem Anmelden auf „seinem“ BZMG-Profil die E-Mail-Adresse zu aktualisieren.

Funktioniert ein BZMG-Zugang nicht mehr, empfehlen wir Kontaktaufnahme über moderation@bz-mg.de [1].