SPD und Grüne wollen Volksbegehren erleichtern – Mehr Demokratie begrüßt Gesetzentwurf

Hauptredaktion [ - Uhr]

[PM MD] logo-md-mit-schriftzug-x.gifSPD und Grüne haben einen Gesetzentwurf zur Vereinfachungen von Volksbegehren in NRW eingebracht. Danach soll die Unterschriftensammlung erleichtert und die Eintragungsfrist verlängert werden.

Die Initiative „Mehr Demokratie“ hat die rot-grüne Demokratie-Initiative begrüßt. „Wenn der Vorschlag von SPD und Grünen vom Landtag angenommen wird, macht Nordrhein-Westfalen in Sachen Demokratie einen großen Schritt nach vorne“, sagte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka.

Wer in NRW ein Volksbegehren mit seiner Unterschrift unterstützen will, kann dies bisher nur in amtlichen Eintragungsstellen wie etwa Rathäusern tun. In Zukunft sollen die Unterschriften auch an Infoständen oder auf Veranstaltungen gesammelt werden können.

Die Initiatoren eines Volksbegehrens können selber zwischen freier und amtlicher Unterschriftensammlung wählen. Außerdem soll die derzeit achtwöchige Frist zur Eintragung in die Unterschriftenlisten verlängert werden.

Bei der amtlichen Eintragung soll die Frist auf 18 Wochen und bei der freien Sammlung sogar auf ein Jahr ausgedehnt werden.

„Über die Einführung der freien Unterschriftensammlung freuen wir uns sehr. Es wäre aber besser, auf die Amtseintragung ganz zu verzichten und dafür die Briefeintragung nach Hamburger Vorbild einzuführen“, meint Slonka.

In Hamburg können die Bürger bei Volksbegehren von der Stadt einen Eintragungsbogen anfordern und diesen dann unterschrieben zurück schicken.

„Damit käme man denjenigen entgegen, die sich aus Angst vor dem Missbrauch ihrer Daten auf der Straße nicht in eine Liste eintragen wollen“, erläuterte der Geschäftsführer.

Auch sichere dies die Möglichkeit zur Eintragung dort, wo die Initiatoren eines Volksbegehrens nicht selber mit Unterschriftensammlern präsent sein könnten. 

SPD und Grüne wollen bei Volksbegehren auch für Spendentransparenz sorgen. Geld- oder Sachspenden im Wert von mehr als 5.000 Euro sollen durch die Vertrauenspersonen eines Begehrens unverzüglich offen gelegt werden müssen.

„Jeder Bürger kann sich dann im Internet informieren, welche Interessengruppen ein Volksbegehren mit Spenden unterstützen“, erklärte Slonka den Sinn dieser Regelung. Damit Volksbegehren nicht zu sehr von Spenden abhängig sind, schlägt Mehr Demokratie außerdem die Einführung einer teilweisen Kostenerstattung für erfolgreiche Volksbegehren vor.

Vorbild sind hier die Länder Hamburg und Thüringen, in denen entsprechende Unterstützungszahlungen bereits geleistet werden. „Volksbegehren tragen wie Parteien zur politischen Willensbildung und zur Stärkung des staatsbürgerlichen Bewusstseins bei und sollten deshalb auch entsprechend unterstützt werden“, meint der Mehr Demokratie-Geschäftsführer.

Das für ein Volksbegehren nötige Unterschriftenquorum von derzeit acht Prozent aller Stimmberechtigten wollen SPD und Grüne in einem später folgenden Schritt senken.

Weil zur Absenkung der Unterschriftenhürde im Landtag eine verfassungsändernde Zweidrittel- Mehrheit nötig ist, sollen hier mit der Opposition Gespräche über eine gemeinsame Reform- Initiative geführt werden.

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