Biogas-Anlage Wanlo: Die Bagger in Wanlo arbeiten für die NVV

Hauptredaktion [ - Uhr]

p1080268[pmli]Nachdem kürzlich auf dem Grundstück der von der NVV geplanten Biogasanlage in Wanlo Bagger auftauchten und ganz offensichtlich mit Grabungen begonnen wurde, hat Martin Selt, Bezirksvertreter West und Mitglied im Planungs- und Bauausschuss für DIE LINKE Mönchengladbach, eine Anfrage an die EWMG als Eigentümerin des Grundstücks gestellt, um der Sache auf den Grund zu gehen.

Wie die EWMG heute schriftlich mitteilte, hat die NVV auf dem Grundstück Prospektionsmaßnahmen (archäologische Bodenuntersuchungen) in Auftrag gegeben.

Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass der Zeitpunkt sowie die Ausführung der Arbeiten nicht direkt abgestimmt worden seien. Weitere Anfragen diesbezüglich sollen direkt an die NVV gerichtet werden.

„Ich werde mich unverzüglich mit der NVV in Verbindung setzen.“, so Martin Selt, „Was hier vorgeht, wird die Anwohnerinnen und Anwohner von Wanlo sicherlich interessieren.“

DIE LINKE stellt sich u.a. diese Fragen:

  • Warum lässt die EWMG zu, dass auf Ihren Grundstücken Arbeiten durchgeführt werden?
  • Lässt es den Schluss zu, dass der Verkauf der Grundstücke längst beschlossene Sache ist?
3 Kommentare zu “Biogas-Anlage Wanlo: Die Bagger in Wanlo arbeiten für die NVV”
  1. Ich glaube dies war der letzte Artikel zu den Baggern in Wanlo, oder?

    Also sind die archäologischen Bodenuntersuchungen abgeschlossen? Und da die NVV keine Goldmünzen aus dem Römischen Reich gefunden hat, müssen sie jetzt die Biogasanlage bauen um Geld zu verdienen.

    Oder haben die da vielleicht doch was gefunden und es uns lieber verschwiegen? Vielleicht ist da ja ein Stonehenge verbuddelt, dass sich ganz prima zum Maissilage-Silo ausbauen lässt 😉

  2. Es ist wieder einmal mehr ein Beweis dafür, daß die Wanloer Bevölkerung aktuell weiter belogen, betrogen, veralbert und verarscht wird.

  3. Da kann man sich nur noch verwundert die Augen reiben.

    Was meint man bei der EWMG damit, dass die Arbeiten und Zeitpunkt derselben „nicht direkt“ abgestimmt wurden?

    Das bedeutet doch im Umkehrschluss „indirekt“ schon. Oder?

    Wie kann es sein, dass die NVV erklären muß, was auf dem EWMG-Grundstück passiert?

    Wenn nur die NVV Auskunft zu den Arbeiten auf dem Grundstück geben kann, wer von der EWMG hat dieser die Erlaubnis erteilt?

    Ist diese Handhabung „gängige Praxis“ bei der EWMG? Wie werden und wurden hier Grundstücksgeschäfte abgewickelt?

    Geht es hier auch nach dem Motto: „Wer die Musik bestellt, zahlt auch dafür“? Trägt die NVV die Kosten für die Prospektionsmaßnahmen oder ist für diesen Teil wieder die EWMG (indirekt die Bürger) zuständig?

    Der Verkauf des Grundstückes ist eine längst beschlossene Sache. Das komplette Drumherum hätte man sich (und den Bürgern) getrost ersparen können.

    Muß man das als Otto-Normal-Bürger noch alles verstehen?

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