E-Mail '
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Partei „Die Linke“ bleibt Teilnahme an Veranstaltungen der Landeszentrale für politische Bildung in Berufskollegs versagt'

Von Hauptredaktion [ - Uhr]

Eine Kopie von '
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Partei „Die Linke“ bleibt Teilnahme an Veranstaltungen der Landeszentrale für politische Bildung in Berufskollegs versagt'
senden.

* Required Field






Separate multiple entries with a comma. Maximum 5 entries.



Separate multiple entries with a comma. Maximum 5 entries.


E-Mail Image Verification

Loading ... Loading ...
2 Kommentare zu “
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Die Partei „Die Linke“ bleibt Teilnahme an Veranstaltungen der Landeszentrale für politische Bildung in Berufskollegs versagt”
  1. Argument des Verwaltungsgerichts Düsseldorf:

    „Der Partei „Die Linke“ komme schon aufgrund des Wahlergebnisses nicht dieselbe Bedeutung zu, wie den Parteien, die den Einzug in den Landtag erreicht hätten.“ Ende des Zitats.

    Erinnert an die alten Griechen, deren Vorstellung von Demokratie auch nicht immer das war, was man sich heute mit verklärter Sicht auf diese Zeit vorstellt.

    Die Athener beharrten damals in ihrer Politik auf dem Recht des Stärkeren (= sogenannte Realpolitik) und waren der Meinung:

    „Recht könne nur zwischen gleich Starken gelten, bei ungleichen Kräfteverhältnissen tue der Starke, was er könne, und erleide der Schwache, was er müsse.“

    http://www.graktuell.gr/index.php/articles/kultur-bildung/1268-thukydides-eine-lehre-aus-der-geschichte-%C2%ABdas-recht-des-st%C3%A4rkeren%C2%BB

    Hier ging es zwar um die Frage: „Steht die imperialistische Unvernunft und der ungezügelte Herrschaftsanspruch in vollem Einklang mit der menschlichen Natur? Hat sich die Politik im Laufe der Zeit, nach zweieinhalb Jahrtausenden, verändert?“

    Ist der Unterschied mit Blick auf die Urteilsbegründung so weit von der Meinung der alten Athener entfernt?

    Dass schwächeren Parteien auf Grund des Wahlergebnisses nicht dieselbe Bedeutung zukommt wie stärkeren, mag zwar mathematisch und vom System her richtig sein, aber das war es dann auch schon.

    In diesem Fall hat die Linke, als die schwächere Partei zu „erleiden, was sie müsse“, nämlich nicht teilnehmen zu dürfen. Dasselbe gilt für alle anderen „kleineren“ Parteien.

    Ein ganz klarer, wenn auch nicht fairer Vorteil der Parteien, die im Landtag sitzen.

  2. Nach den „Spielregeln“ bedingt nachvollziehbar.

    Dass es bei dieser Veranstaltung ganz klar um Wahlkampf geht, ist ja wohl jedem klar.

    Die besten Plätze um die Gunst der Jungwähler bekommen dann selbstverständlich nur die, die vor Jahren gewählt wurden? Würden die heute wieder gewählt?

    Warum werden interessierte andere Parteien ausgeschlossen und dürfen sich nicht präsentieren? Schulen = Berufskollegs haben eine gewisse autoritäre Stellung und solche Veranstaltungen erhalten automatisch den Anstrich zum Unterricht/Bildungsangebot dazu zu gehören.

    Vielleicht ist die Teilnahme der Schüler freiwillig?

    Trotzdem werden mit solchen Veranstaltungen in Schulen Zeichen gesetzt und kommen Lobbyismus pro ausgewählter Parteien gleich.

    Wo bleibt die Demokratie? Warum dürfen nur die kommen, die im Landtag sitzen und somit „genehm“ sind?

    Haben andere Parteien, die die 2,5%-Hürde nicht geschafft haben, etwa keine Wähler gehabt? Sind darunter nicht auch Bewerber, die mehr zu sagen und vermitteln haben als so manche Abgeordnete der Landtagsparteien? Warum br

    Gehört zur Demokratie nicht auch, dass alle, die das Volk vertreten oder vertreten wollen, sich auch vorstellen dürfen?

    Warum braucht ein CDU-Laschet Unterstützung durch Herrn Bosbach? Der dürfte aber an dieser Veranstaltung teilnehmen.

    Würden sich zu viele interessierte Parteien melden, müsste eben per Los entschieden werden. Dann entscheidet Zufall oder Glück oder wie man es nennen will.

    Sind nur die im Landtag vertretenen Parteien Vertreter der Bürger, denn angeblich repräsentieren die Parteien uns Bürger und zwar ALLE, die an Wahlen teilgenommen haben oder es 2017 wollen.

    Die Begründung ist keineswegs demokratisch:

    „Der Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien sei nicht verletzt. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe die Landeszentrale bei der Beschränkung des Teilnehmerkreises auf die Bedeutung der Parteien abgestellt.

    Der Partei „Die Linke“ komme schon aufgrund des Wahlergebnisses nicht dieselbe Bedeutung zu, wie den Parteien, die den Einzug in den Landtag erreicht hätten.“ Zitat Ende.

    Nicht alles, was Richter/Gerichte entscheiden ist per se gerecht.

    Wenn ich mir die Leistung vieler Politiker dieser genehmen Parteien ansehe, gruselt es mich außerdem.

Ihr Kommentar