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Keine Dichtheitsprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten – Planungsausschuss folgt FDP-Antrag mehrheitlich – Grüne dagegen

In der gestrigen Sitzung des Planungs- und Bauausschusses (17.06.2013) stellte die FDP-Fraktion den Antrag, dass lediglich die „verpflichtenden Teile“ der Rechtsverordnung zum Landes­wasser­gesetz in Mönchengladbach umgesetzt werden sollen. Nur die Grünen-Vertreter stimmten gegen diesen Antrag.

Hintergrund des schon länger sich abzeichenden Antrages ist die Novelierung des Landeswassergesetzes, wonach die Prüfung privater Abwasserkanäle nur noch in Wasserschutzgebieten gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ob außerhalb dieser Gebiete privaten Eigentümern Dichtheitsprüfungen auferlegt werden, können die Kommunen in einer entsprechenden Ortssatzung festlegen. Nach den Äußerungen der Fraktionssprecher in der gestrigen Ausschussitzung wird dies in Mönchengladbach kaum der Fall sein.

Endgültige Klarheit wird es dann geben, wenn die nunmehr von der Fachverwaltung zu erstellende Beschlussvorlage in die Gremien kommt, die nach Vorliegen der Rechtsverordnung der Landesregierung zu erarbeiten ist.

2 Kommentare (Öffnen | Schließen)

2 Kommentare Empfänger "Keine Dichtheitsprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten – Planungsausschuss folgt FDP-Antrag mehrheitlich – Grüne dagegen"

#1 Kommentar von M. Angenendt am 19. Juni 2013 00000006 18:46 137166756206Wed, 19 Jun 2013 18:46:02 +0000

Gut, die Grünen sind dagegen. Haben die auch erklärt wofür sie sind? Wäre sehr interessant zu erfahren.

#2 Kommentar von HalloWach_2015 am 24. Juni 2013 00000006 18:59 137210037606Mon, 24 Jun 2013 18:59:36 +0000

Das ist sehr einfach: Die Mönchengladbacher GRÜNEN haben sich ihre Meinung im Landtag bei den Herren Remmel und Markert abgeholt.

Die wollen auf Biegen und Brechen allüberall eine flächendeckende Dichtheitsprüfung privater Hauskanäle durchsetzen – egal wie sinnfrei und existenzbedrohend das ist.

Seitdem sich in MG die Ampel zerlegt hat, kann bei den Bürgern wieder Hoffnung aufkeimen, dass letzten Endes die Vernunft siegt und sich auch in MG der unsägliche Unfug komplett verflüchtigt – spätestens wegen ausgewiesener Verfassungswidrigkeit vor den Gerichten (z. B. Übermassverbot)

Wer bei problemloser privathäuslicher Kanalfunktion ohne rechtsmittelfähigen (!!!) Aufforderungsbescheid prüfen lässt, dem ist mit Tipps und guten Worten nicht mehr zu helfen.