Wie funktioniert Kommunalpolitik? – Eine Antwort in acht Teilen – Teil V: Die Stadtverwaltung

Erich Oberem (†) [ - Uhr]

12-07-11-fragezeichenRat, Bezirksvertretungen und Ausschüsse sind nicht arbeitsfähig, ohne dass ein anderes Element der Kommunalpolitik tätig wird. Das ist der Oberbürgermeister.

Dieser nämlich hat die Beschlüsse dieser Gremien, also die Entscheidungen, „vorzubereiten“.

Die Vorbereitung der Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse ist eine Aufgabe, die Sach- und Fachverstand erfordert, Arbeitskraft bindet, vom Oberbürgermeister oder aus den Gremien heraus initiiert wird.

Hier ist der Oberbürgermeister zum einen persönlich gefordert, andererseits aber auch die Organisation, die er leitet – die Verwaltung im engeren Sinne.

Das ist der Apparat, dessen sich der Oberbürgermeister zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient. Auf die Verwaltung in diesem Sinne hat der Rat auch in seiner Eigenschaft als oberstes Organ der Gemeinde keinen Einfluss.

Die Organisation der Verwaltung ist allein in der Verantwortung des Organs „Oberbürgermeister“. Das hat guten Grund.

Wären Aufbau und Zuständigkeitsverteilung in der Verwaltung dem entscheidenden Einfluss des Rates unterworfen, hätte der auch Verantwortung dafür, wie die Vorbereitung der Beschlüsse vonstatten geht. Dies aber hat die Gemeindeordnung ausgeschlossen.

Die Vorbereitung von Beschlüssen der Gremien ist nur eine Aufgabe des Oberbürgermeisters, die er mit Hilfe der Verwaltung erfüllen muss.

Die „laufenden Geschäfte“ sind ihm daneben unentziehbar übertragen.

Bei Bearbeitung und Entscheidung in diesen Angelegenheiten bedient er sich der Verwaltung. Beigeordnete  –  das sind für acht Jahre gewählte Beamte  –   helfen ihm dabei. Jeder Beigeordnete vertritt den Oberbürgermeister  in einem Kreis von Geschäften.

Alle bilden zusammen mit dem Oberbürgermeister den Verwaltungsvorstand. Wichtige Geschäftsvorfälle sind im Verwaltungsvorstand zu erörtern, der sich zu diesem Zweck regelmäßig trifft.

Die letztverbindliche Entscheidung bei allen Angelegenheiten bleibt dem Oberbürgermeister vorbehalten.

Zu den Angelegenheiten, die in der Konferenz des Verwaltungsvorstandes erörtert werden, gehören auch die vorbereiteten Beschlüsse für Rat, Bezirksvertretungen und Ausschüsse.

Auf diese Weise wird die Einheitlichkeit der Meinung in der Verwaltungsführung gesichert.

pfeil-rechts1Weiter mit Teil VI: Die Entscheidungen

Bisher keine Kommentare

Ihr Kommentar