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Gartenbewässerung: Satzungsänderung seit Anfang 2008

Passend zum Start der Gartensaison weist die Stadt noch einmal auf die im Januar in Kraft getretene Satzungsänderung in der Gebührenordnung für die Kanalbenutzung hin, die eine Bagatellgrenze von 15 Kubikmeter Wasser je Grundstück im Jahr vorsieht.

Eine Erstattung von Abwassergebühren erfolgt seit dem 1. Januar erst dann, wenn mehr als 15 Kubikmeter Wasser über Gartenwasserzähler gemessen werden. Mit diesem „Mindestumsatz“ werden die Kosten der Abrechnung gedeckt. Darauf weist der städtische Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung jetzt hin. In Mönchengladbach sind rund 6.000 solcher Zwischenzähler registriert.

Wurde vor dem 1. Januar 2008 ein privater Wasserzähler beantragt, eingebaut und abgenommen, so findet die Bagatellgrenze erst nach dem Ablauf der Eichgültigkeit dieses Zählers von sechs Jahren Anwendung. Mit anderen Worten: Erst nach sechs Jahren muss für die Wassermenge – sofern sie unter 15 Kubikmetern jährlich je Grundstück liegt – gezahlt werden.

Stellt sich die Frage, ab wann sich noch ein Gartenwasserzähler lohnt? Die Antwort des Fachbereichs: Ein Gartenwasserzähler lohnt sich ab etwa 20 Kubikmeter pro Jahr. Die genaue Grenze ist abhängig von den Installations- und Eichkosten sowie von der Entwicklung der Schmutzwassergebühren. Aus diesem Grund sollte vor dem Neueinbau oder einer Eichung eines Gartenwasserzählers unbedingt geprüft werden, ob der Verbrauchswert von 20 Kubikmetern auch wirklich erreicht wird.

Zum Hintergrund: Das Ablesen und die Abrechnung von Zählern kostet Geld. Dies gilt für die Strom-, Gas- und Trinkwasserversorgung, aber auch für die vielen Gartenwasserzähler im Versorgungsgebiet der Stadt, über die eine gemessene Wassermenge von der Abwassergebühr befreit werden kann. Bislang wurden die Gartenwasserzähler ohne Gebühren abgerechnet. Die Kosten für die Abrechnung hatte in diesen Fällen die Allgemeinheit getragen.