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Kooperationsvereinbarung ermöglicht bessere Vermarktung städtischer Grundstücke durch Makler

EWMG und WFMG schließen Vereinbarungen mit Mönchengladbacher Maklern ab, so dass die jeweiligen Vertragspartner sich bei der Vermarktung der angezeigten Grundstücke und Objekte unterstützen können.

Angeregt durch den Ausschuss für Immobilienwirtschaft der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein haben EWMG und WFMG gemeinsam mit den Immobilienmaklern in Mönchengladbach Kooperationsvereinbarungen erarbeitet. Das Modell soll nun sukzessive im gesamten Kammerbezirk umgesetzt werden.

Mit diesen Vereinbarungen werden die Makler ermächtigt, die kommunalen Flächen und Objekte in ihre Vermarktung einzubeziehen und diese ihren Kunden anzubieten. Das betrifft die städtischen Gewerbe- und Wohnbauflächen ebenso wie die im Besitz der EWMG befindlichen Grundstücke und Objekte, die zum Verkauf angeboten werden. Die Makler erhalten im Erfolgsfall für die Vermittlung eine Provision.

Im Gegenzug werden EWMG und WFMG mit den Maklervereinbarungen ermächtigt, die Makler bei der Vermarktung ihrer Gewerbeflächen und -objekte zu unterstützen. Im Erfolgsfall erhalten EWMG und WFMG dafür einen Anteil des realisierbaren Maklerhonorars.

Die in dieser Vereinbarung getroffenen Provisionsregelungen führen nicht zu einer Verteuerung des Kauf-/Mietpreises für den Kunden. In Summe wird das Angebot somit bei allen Vertragspartnern erweitert, so dass der Kunde in jedem Fall von der Vereinbarung profitiert.