Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie: Wohngebiete schützen und Verkehrsströme bündeln

Hauptredaktion [ - Uhr]

Wie groß ist der Verkehrslärm an meinem Wohnort, in meiner Straße? Erstmals können Bürger in Nordrhein-Westfalen im Internet auf Karten und in Untersuchungsberichten zu Lärmbelastungen nachschauen.

Auf Betreiben der Europäischen Union wurden in NRW in zwölf Ballungsräumen, unter anderem auch in Mönchengladbach, Berechnungen angestellt, wo es tagsüber und bei Nacht wie laut ist. Die Lärmwerte wurden in Karten verzeichnet, die jetzt auf der Internetseite des Landesumweltministeriums eingesehen werden können. Von der EU ist unter anderem vorgesehen, dass bis Mitte des Jahres so genannte Lärm-Aktionspläne von den Kommunen vorgelegt werden müssen.

Eine finanzielle Unterstützung der Städte für die aufwändige Lärmsanierung ist von EU, Bund und Land nicht vorgesehen. Mit der Lärmkartierung hat die Stadt ein Kölner Gutachterbüro beauftragt, Kostenpunkt: rund 80.000 Euro.

Mit der EU-Richtlinie soll der Umgebungslärm von Hauptlärmquellen bekämpft und ruhige Gebiete vor einer Lärmzunahme geschützt werden. Bund und Länder haben sich in der Vergangenheit darauf geeinigt, die Umsetzung der EU-Richtlinie in die Hände der Kommunen zu legen. Für Ballungsräume mit über 250.000 Einwohnern besteht somit die verpflichtende Auflage, eine entsprechende Lärmkartierung und einen daraus resultierenden Lärm-Aktionsplan mit entsprechenden Maßnahmen zur Senkung des Lärmpegels vorzulegen.

„Mit einem Maßnahmenkatalog ist allerdings nicht vor Ende des Jahres zu rechnen“, betont Jörg Clages, Leiter der Abteilung Verkehrsplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung. „Der von der EU kurzfristig gesetzte Termin im Juli ist illusorisch, da das umfangreiche Datenmaterial noch auszuwerten ist und eine Finanzierung der Maßnahmen völlig offen ist. Hier haben wir eine Mammutaufgabe vor uns“, führt er weiter aus.

Zum ersten Teil der Richtlinie hat die Verwaltung ihre „Hausaufgaben“ gemacht. Eine entsprechende Lärmkartierung wurde dem Landes-Umweltministerium zur Verfügung gestellt und ist im Internet unter www.umgebungslaermkartierung.nrw.de. nachzulesen. Eingeflossen in das umfangreiche Datenmaterial sind Informationen unter anderem über die Breite von Straßen und Plätzen, über die Höhe aller Gebäude und die Anzahl der Bewohner. Auf der Basis dieser Informationen, die Auskunft über die Entstehung und Verbreitung des Lärms gibt, lässt sich nun ersehen, welcher Lärmpegel im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet herrscht.

Wesentliche Informationen der Bahn AG zu den Lärmpegeln an Bahnlinien müssen von der Bahn allerdings zur Ergänzung der Karte noch geliefert werden. Der Eisenbahnverkehr ist durch das Eisenbahn-Bundesamt zu kartieren.

Erste Ergebnisse der Lärmkarte, die das rund 900 Kilometer lange Straßennetz betrachtet, besagen aber jetzt schon, dass rund 120.000 Einwohner in 57.000 Wohnungen an Hauptverkehrsstraßen oder in der Nähe von Autobahnen vom Straßenlärm betroffen sind, darunter 37.000 in den Nachtstunden sowie 72 Schulgebäudeteile und vier Krankenhausgebäude. Rund 17.500 Einwohner sind von einer Lärmbelästigung über 70dB (A), die als gesundheitsschädigend eingestuft ist, betroffen sind.

„Die Lärmschutzplanung wird zukünftig eine Daueraufgabe bleiben und Auswirkungen auf die Bauleitplanungen haben“, so Verkehrsplaner Jörg Clages. „Da, wo zukünftig neu gebaut wird, müssen die entsprechenden Grenzwerte eingehalten und Lärmgutachten erstellt werden. Das ist allerdings vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorschrift bereits jetzt schon gängige Praxis“, ergänzt er. „Wir müssen das Rad nicht neu erfinden, sondern werden mit geeigneten Maßnahmen die Problematik berücksichtigen“. Dazu zählt er beispielsweise so genannte Blockrandbebauungen, die den Lärm an Hauptverkehrsstraßen abhalten und zur Beruhigung von innerstädtischen Wohnquartieren beitragen.

„Ein weiteres Instrument ist die Verlagerung und Bündelung von Verkehren auf Hauptverkehrsstraßen, für die beispielsweise auch ein Lkw-Routennetz zu erarbeiten ist, um bisherige Schleichwege zu unterbinden. Gleichzeitig könnten die entlasteten Straßen in Tempo-30-Zonen umgewandelt werden“, so Clages weiter. „Diese Überlegungen fließen in den Verkehrsentwicklungsplan mit ein.“

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