„Wir werden einen Verkehrsentwicklungsplan beschließen“

Hauptredaktion [ - Uhr]

vep-teil2-zielkonzept_spderklärt SPD-Fraktionschef Lothar Beine nachdem der Luftreinhalteplan in Kraft getreten ist. Die erneute Kritik seitens der CDU, dass noch kein Verkehrsentwicklungsplan beschlossen ist findet die SPD sehr unverfroren.

Lothar Beine: „Die CDU war lange genug am Zuge, einen Verkehrsentwicklungsplan zu beschließen. Es fehlte ihr schlichtweg der Mut, die von ihr verfehlte Verkehrspolitik selber zu korrigieren. Die jetzigen Probleme, wie Luftverschmutzung und extremer Verkehrslärm sind die Quittung einer reinen Autovorrangpolitik.“

Für die SPD war es sehr wichtig, dass der Verkehrsentwicklungsplan konkret mit einem Termin im Kooperationsvertrag festgeschrieben wurde. Vor so viel Klarheit hat sich die CDU immer gedrückt.

Doch gerade wegen der Themen Luftreinhaltung und Lärm mussten Anpassungen vorgenommen werden. Zugleich wurde der Nahverkehrsplan in Auftrag gegeben.

Ein Verkehrsentwicklungsplan ohne Berücksichtigung dieser Grundlagen wäre von vornherein nicht mehr aktuell gewesen.

Lothar Beine: „Gerade die Ergebnisse der Haushaltsbefragung mit der prognostizierten Zunahme des Autoverkehrs machen deutlich, dass wir eine Umkehr in der Verkehrspolitik benötigen.

Ein weiter so würde die Gesundheit der Menschen und die Lebensqualität in unserer Stadt weiter einschränken. Wir brauchen keine neuen großen Verkehrstrassen für den Autofahrer sondern richtige Alternativen zum Umstieg auf das Rad oder den Weg zu Fuß.

Die SPD-Fraktion hat das Ziel, dass in wenigen Jahren auch Mönchengladbach als Fahrradfreundliche Stadt ausgezeichnet werden kann.“

2 Kommentare zu “„Wir werden einen Verkehrsentwicklungsplan beschließen“”
  1. Sehr geehrter Herr Müller,

    Herr Beine und mit ihm die SPD machen nicht bzw. nicht mehr dasselbe wie die CDU was den Verkehrsentwicklungsplan angeht.

    Ihre Vorstellung in Ehren. Die bisherige Vorgehensweise den VEP betreffend war weder logisch noch erfolgversprechend. Ein Straßennetz festzulegen, ohne vorab die sich aus aktuellen Verkehrsbelastungen ergebenden Lärm-, Luftschadstoff- und weiteren Belastungen, sowie anderen Netze (z.B. Radwege, Nahverkehrsplan, LKW-Routen) hinreichend zu analysieren und zu dokumentieren, wäre niemals zielführend und nachhaltig.

    Sollten Sie interessiert sein, finden Sie hier (PM vom 27.11.2011) weitere Erläuterungen und das VEP-Vorgehenskonzept der “aktion Durchblick Mönchengladbach” zum Download.

    http://www.bz-mg.de/verkehrsentwicklungsplan-vep/aktion-durchblick-monchengladbach-legt-konzept-fur-die-fortfuhrung-der-verkehrsentwicklungsplanung-vor.html

    Mit anderen, etwas deftigeren Worten hat der Kommentator Rainer es hier, zumindest was den Luftreinhalteplan anbelangt ausgedrückt:

    http://www.bz-mg.de/politik-verwaltung-parteien/cdu/cdu-fraktion-zum-inkrafttreten-des-luftreinhalteplans-unverzichtbare-grundlage-fehlt.html

    Bei dem VEP handelt es sich um ein freiwilliges kommunales Verkehrsplanungsinstrument, dessen Definition und Aufgabenbereich nicht gesetzlich festgelegt ist.

    Der VEP ist meist ein Maßnahmenprogramm um den Verkehr stadtverträglich abzuwickeln, das den Rahmenplan für die Gestaltung der Verkehrssysteme und des Straßenraums darstellt.

    Er entspricht einem Handlungskonzept für die kommunale Verwaltung den Verkehr betreffend und dient (kann hilfreich sein) als Grundlage für politische Entscheidungen.

    Der VEP (früher Generalverkehrsplan) ist ein Leitbild für die Entwicklung im Bereich Verkehr. Der Planungszeitraum kann unterschiedlich sein, liegt aber meist bei 10 – 20 Jahren.

    Er dient als Orientierungspunkt oder „Hilfe“ für Politik, Planer und Bürger.

    Grundsätzliches Ziel dabei sollte immer die Erhöhung der Lebensqualität und Berücksichtigung von Umweltschutz sein.

    Die häufige Argumentation, warum ein VEP erforderlich sei, ist das Beantragen von Fördermitteln.

    Für die Förderung ist die herausgehobene Funktion einer Straße, die dieser nach dem Flächennutzungsplan (FNP) oder einem Gesamtkonzept zukommt, maßgeblich.

    Der FNP stellt die Flächennutzung dar, der VEP die detaillierte Verkehrsbedeutung der vorhandenen oder geplanten Verkehrsstraßen, wobei es sich meist um Hauptverkehrsstraßen handelt. Darüber hinaus zeigt dieser die langfristige Verkehrsentwicklung auf.

    Bei bereits existierendem VEP kann z.B. die Wichtigkeit eines Vorhabens für den Antrag und evtl. Aufnahme in ein Förderprogramm anhand dessen untermauert werden.

    Liegen verkehrswichtige Gründe und die Förderfähigkeit des Vorhabens vor, können auch Maßnahmen gefördert werden, die nicht in einem VEP enthalten sind bzw. wenn überhaupt kein VEP vorhanden ist.

    Wie sonst sollten kleinere Kommunen, die niemals einen VEP hatten oder jemals haben werden, Fördermittel beantragen können?

  2. Sehr geehrter Herr Beine,

    es mag ja sein, das die CDU das Thema Verkehrsentwicklungsplan früher auch nicht anpacken wollte – aber machen Sie jetzt nicht das gleiche?

    Wenn Sie sagen: „Die jetzigen Probleme wie Luftverschmutzung und extremer Verkehrslärm sind die Quittung einer reinen Autovorrangpolitik.“ – warum erstellen Sie dann nicht ZUERST einen Verkehrsentwicklungsplan?

    Es ist mir vollkommen unverständlich warum ich erst einen Luftreinhalte- und Lärmentwicklungsplan erstelle – wenn ich mir nicht im Klaren bin wie ich den Verker als EINEN Verursacher organisieren möchte.

    Wenn ich so ineffektiv an eine Aufgabenstellung ran gehe – brauche ich mich auch nicht zu wundern, wenn die Manpower in der Verwaltung fehlt um einen Verkehrsentwicklungsplan zu erstellen.

    Ganz nebenbei: Ein Radwegeplan gehört für mich auch zum Verkehrsentwicklungsplan – weil ich mir wünschen würde, das alle Verkehrsteilnehmer incl. Fussgänger nicht gegeneinander ausgespielt werden.

    Noch ein Satz: Ihr Lamentieren, was die CDU FRÜHER alles falsch gemacht hat nervt das Wahlvolk – machen Sie es besser?!

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