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Rhein-Kreis Neuss: Abfallgebühren werden 2018 sinken

Zum Jahreswechsel profitieren die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss von sinkenden Entsorgungskosten, denn der Kreis reduziert seine Abfallgebühren.

Damit stehen die Chancen gut, dass die Bürgerinnen und Bürger von ihren Kommunen keine höheren, sondern vielleicht sogar niedrigere Gebührenbescheide erhalten.

Nach einem entsprechenden Bericht von Kreisumweltdezernent Karsten Mankowsky über die „Abfallgebühren 2018“ empfahl der Planungs- und Umweltausschuss dem Kreistag die Ermäßigungen.

„Durch geschickte Ausschreibungen und Umstrukturierungen konnten die bisher im Rhein-Kreis Neuss im regionalen Vergleich ohnehin schon günstigen Entsorgungstarife für die Städte und Gemeinden weiter reduziert werden“, so Mankowsky und Urban Wahlen, Produktgruppenleiter Abfallwirtschaft.

Der Kreis hatte sich entschlossen, zum 31. Dezember 2016 einen bewährten, aber bereits seit 20 Jahren laufenden Entsorgungsvertrag weitgehend zu kündigen und die beiden zentralen Einrichtungen, die Kompostierungsanlage in Korschenbroich und die mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage auf der Deponie Neuss-Grefrath, zu übernehmen.

Die Erwerbsrechte hatte sich der Kreis bereits bei Vertragsbeginn vor 20 Jahren einräumen lassen.

Nach der Übernahme der Anlagen sind in vielen Kostenpositionen die Gewinn- und Risikozuschläge der bisherigen Inhaberin sowie teilweise auch Mehrwertsteuerzahlungen entfallen.

Gleichzeitig hatte sich der Kreis entschlossen, die Betriebsführung der beiden Anlagen, die Entsorgung der behandelten Restabfälle in den umliegenden Müllverbrennungsanlagen und etliche andere Leistungen neu auszuschreiben.

Die Abfallgebühren 2018 werden sich demnach für Rest- und Sperrmüll auf 172,39 Euro pro Tonne statt derzeit 175 Euro belaufen.

Außerdem steigt nächstes Jahr die Vergütung für Altpapier von jetzt noch 97,44 Euro pro Tonne auf 123,78 Euro.

Unverändert bleiben die Gebühren für Bioabfall von 80 Euro pro Tonne und die pauschale Gebühr von zehn Euro für Kleinanlieferungen.

Für Elektroschrott soll es keine Vergütung geben. Sie wäre so gering, dass ihre Auszahlung den Abrechnungsaufwand nicht rechtfertigen würde.

Daher werden die E-Schrott-Einnahmen zur Senkung der Restabfallgebühr genutzt.

Bereits von 2016 auf 2017 konnte diese Gebühr aufgrund der Übernahme der Entsorgungsanlagen und der vielfältigen Neuausschreibungen abfallwirtschaftlicher Leistungen deutlich gesenkt werden.

Allerdings lagen damals noch nicht alle Ausschreibungsergebnisse vor.

Inzwischen hat sich gezeigt, dass die Gebühren nochmals leicht gesenkt werden können.