Abfallgebühren 2019 • Teil XXI: Verbreitete Gebührenberechnungen der mags AöR für 2019 irreführend • Update des BZMG-Müll-Kalkulators verfügbar • Berechnen Sie die zu erwartenden Müllgebühren individuell und vergleichen Sie

Bernhard Wilms [ - Uhr]

Nachdem mags, CDU und SPD im Frühjahr diesen Jahres mit dem Versuch gescheitert sind, die Rolltonen und das damit verbundene neue Gebührensystem für die Abfallent­sorgung positiv zu kommunizieren, stehen sie nun vor der gleichen Problem.

Das Berechnungssystem wurde umgestellt und erweist sich als weitgehend gebührenerhöhender als das System aus dem mags/INFA-Abfallkonzept aus Okt./Nov. 2017.

Es hält nicht, was insbesondere Felix Heinrichs (SPD) versprochen hatte, nämlich eine Gebührenreduzierung für Familien; vom groß angekündigten „Familienrabatt“ ist keine Rede mehr.

Während am Ende der Entwicklung von „Alternativen Abfallkonzepten“ ein neues Gebührensystem mit dem Kostenmaßstab „EURO pro Tonne“ stand und sich daraus ein gebührenpflichtiges „Luftvolumen“ ergab, ist ein solches zumindest rechnerisch nicht mehr erkennbar.

Nun wird nur noch die Müllmenge kalkuliert wird, die sich aus dem Mindestvolumen pro Person und Woche ergibt.

Das „Luftvolumen“ glaubt man offensichtlich, mit dem Kalkulationstrick „Grundpreis“ kompensieren zu können, so dass sich in vielen Fällen gegenüber dem ursprünglich neuen Gebührensystem (mags/INFA-Abfallkonzept aus Okt./Nov. 2017) sogar erhebliche Mehrbelastungen für Hauseigentümer und Mieter ergeben.

 

Darüber kann auch die von der mags AöR über die Rheinischen Post veröffentlichte „Gebührentabelle“ nicht hinweg täuschen. Dies besonders deshalb nicht, weil darin fast ausschließlich Beispiele dargestellt werden, die Gebührenreduzierungen suggerieren.

Das in der RP veröffentlichte Zahlenwerk (Spalte 1 bis 9) weist zwei elementare Schwachstellen auf:

  1. Entgegen der Realität wird unterstellt, dass auf allen Grundstücken/in allen Häusern Bio-Tonnen vorhanden sind und in Anrechnung gebracht werden können.
    Das ist nicht der Fall, wie die Darstellungen im mags/INFA-Konzept das Oktober 2017 veröffentlicht wurde.
    Danach gab es einen Bestand von 55.400 Bio-Behältern, bei 110.000 Restmüll-Ringtonnen.
    Also nutzen nur ca. 50% der Haushalte Bio-Tonnen.
  2. Als Vergleichsjahr wurde das Jahr 2018 herangezogen, für das die Gebühren für die Entleerung der Ringtonnen um ca. 7% angehoben wurden.
    Grund: Zusätzliche Müllwerker pro Fahrzeug.
    Diese wurden im Laufe des Jahres 2018 zu keinem Zweitpunkt eingesetzt; diverse Fotos von Bürgern belegen, dass immer nur zwei Müllwerker (zuzüglich Fahrer) an einem Fahrzeug beschäftigt waren

Die Auswirkungen dieser Schwachstellen (Spalten 10 bis 12) sind durch das UPDATE des BZMG-Müllkalenders nachprüfbar.

Dieser steht ab sofort in zwei Versionen zur Verfügung und kann kostenfrei genutzt werden.

Müll-Kalkulator Version 1 (2018)

Vergleich der Müllgebühren ab 2019 mit den Gebührenansätzen 2018, die nach der Berechnungsmethode des mags/INFA-Konzeptes entstanden wären, wenn diese Art der Berechnung beibehalten worden wäre.

Müll-Kalkulator Version 2 (2017)

Vergleich der Müllgebühren ab 2019 mit den Gebührenansätzen 2017, die nach der Berechnungsmethode des mags/INFA-Konzeptes entstanden wären, wenn diese Art der Berechnung beibehalten worden wäre

 

Nur durch Eingabe der Anzahl der Personen im Haus, der Zahl der bis Ende 2018 in Gebrauch befindlichen Ringtonnen (25-, 35 und 50 Liter) und der Angabe, ob eine Bio-Tonne benutzt wird/ab 2019 genutzt werden soll, errechnet der Müll-Kalkulator die Abfallentsorgungsgebühren 2019 für das jeweilige Haus und ermittelt automatisch, ob es Reduzierungen oder Erhöhungen gegenüber Vorjahren gibt.

Nicht errechnet werden können die Gebührenveränderungen für Grundstücke mit Selbstkompostierung. Dazu hat die mags AöR noch keine Daten zur Verfügung gestellt.

Nicht errechnet werden können auch die Gebührenveränderungen für Objekte, in denen Abfallcontainer (700 Liter, 1.100 Liter) eingesetzt werden oder eingesetzt werden sollen.

Unberücksichtigt bleiben auch die Zusatzkosten, die für eine evtl. in Anspruch zu nehmende Leistung für das Herausstellen der Rolltonnen an die Straße und das Zurückstellen an den Aufstellort in/am Haus (derzeitiges mags-Angebot: 85 EURO pro Jahr pro Tonne).

Nachfolgend vier Ergebnisse für ein durchaus typisches Mehrfamilienhaus mit 14 Bewohnern.

 

Vergleich der Gebühren für 2019 mit Gebühren 2018 mit Bio-Tonne  (Spalte 9 der Tabelle)

Bewohner im Haus: 14
Haushalte: 6 (aktuell 4 x 25-Liter und 2 x 35 Liter Ringtonnen)
Bio-Tonne: ja

Bewertung:

1.   Die Berechnung in der „mags-/RP-Tabelle“ trifft zu.

2.   Im Vergleich zur Gebührenberechnung Anfang 2018 (mags/INFA-Konzept) ohne Grundpreis pro Haushalt fallen die angekündigten Gebührenreduzierungen um 161,57 EURO geringer aus

Also: Wären die Gebühren nach der ursprünglich vorgesehenen Berechnungsmethode ermittelt worden, würden die Gebührenzahler 209,97 EURO weniger zahlen müssen als nach der aktuellen Berechnungsmethode.

 

Vergleich der Gebühren für 2019 mit Gebühren 2018 ohne Bio-Tonne  (Spalte 10 der Tabelle)

Bewohner im Haus: 14
Haushalte: 6 (aktuell 4 x 25-Liter und 2 x 35 Liter Ringtonnen)
Bio-Tonne: nein

 

Bewertung:

1.   Die Berechnung in der „mags-/RP-Tabelle“ sind unzutreffend

2.   Im Vergleich zur Gebührenberechnung Anfang 2018 (mags/INFA-Konzept) ohne Grundpreis pro Haushalt erhöht sich der Nachteil für die Gebührenzahler um weitere 17,36 EURO

Also: Wären die Gebühren nach der ursprünglich vorgesehenen Berechnungsmethode ermittelt worden, würden die Gebührenzahler statt der 191,00 EURO nur 173,64 EURO mehr bezahlen müssen.

 

Vergleich der Gebühren für 2019 mit Gebühren 2017 mit Bio-Tonne (Spalte 11 der Tabelle)

Bewohner im Haus: 14
Haushalte: 6 (aktuell 4 x 25-Liter und 2 x 35 Liter Ringtonnen)
Bio-Tonne: ja

Bewertung:

1.   Die Berechnung in der „mags-/RP-Tabelle“ sind unzutreffend

2.   Im Vergleich zur Gebührenberechnung Anfang 2018 (mags/INFA-Konzept mit Basis 2017) ohne Grundpreis pro Haushalt verkehrt sich die mögliche Gebührenreduzierung von 134,97 EURO in einen Nachteil (Gebührenerhöhung) auf 26,60 EURO (Differenz = 161,57 EURO)

Also: Wären die Gebühren nach der ursprünglich vorgesehenen Berechnungsmethode ermittelt worden, würden die Gebührenzahler nicht 26,60 EURO mehr, sondern 134,97 EURO weniger zahlen.

 

Vergleich der Gebühren für 2019 mit Gebühren 2017 ohne Bio-Tonne (Spalte 12 der Tabelle)

Bewohner im Haus: 14
Haushalte: 6 (aktuell 4 x 25-Liter und 2 x 35 Liter Ringtonnen)
Bio-Tonne: nein

Bewertung:

1.   Die Berechnung in der „mags-/RP-Tabelle“ sind unzutreffend

2.   Im Vergleich zur Gebührenberechnung von Anfang 2018 (mags/INFA-Konzept mit Basis 2017) ohne Grundpreis pro Haushalt vergrößert sich die Gebührenerhöhung für 2019 (248,64 EURO) um weitere 17,36 EURO auf 266,00 EURO.

Also: Wären die Gebühren nach der ursprünglich vorgesehenen Berechnungsmethode ermittelt worden, würden die Gebührenzahler statt der 266,00 EURO nur 248,64 EURO mehr bezahlen müssen.

 

Ein Kommentar zu “
Abfallgebühren 2019 • Teil XXI: Verbreitete Gebührenberechnungen der mags AöR für 2019 irreführend • Update des BZMG-Müll-Kalkulators verfügbar • Berechnen Sie die zu erwartenden Müllgebühren individuell und vergleichen Sie”
  1. Der hier angebotene „BZMG-Müll-kalkulator“ wurde auf Grund neuerer Zahlen der mags AöR zwischenzeitlich überarbeitet und angepasst.

    Diese neue Version des BZMG-Müll-Kalkulators enthält nun auch die 770- und 1.100-Liter Abfallgrossbehälter erweitert und ist hier zu finden:

    http://www.bz-mg.de/natur-umwelt-tierreich/entsorgung/update-zmg-muell-kalkulator-jetzt-auch-mit-abfallgrossbehaeltern.html

Ihr Kommentar