Riester- und Rürup-Renten: Zum Jahresende laufen wichtige Fristen aus

Hauptredaktion [ - Uhr]

logo-bvkRiestersparer sollten zum Jahresende aufpassen: Denn alle, die für 2009 noch keine Zulagen bei ihrem Anbieter beantragt haben, können dies für das vorletzte Jahr nur noch bis zum 31.12.2011 tun.

„Danach ist die staatliche Förderung für die 2009er-Verträge unwiederbringlich verloren“, warnt Horst Pawlik, Sprecher des Bezirks Mittlerer Niederrhein im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Dass dringender Handlungsbedarf besteht, zeigte eine Studie des Forschungszentrums Generationenverträge der Universität Freiburg. Danach verschenkten allein im Jahr 2008 Riester-Sparer rund 1,3 Milliarden Euro an staatlichen Zuschüssen.

Immerhin fördert der Staat die Altersvorsorge über die Riester‑Rente in 2009 mit jährlich 154 Euro Grundzulage (Verheiratete: 308 Euro) und zusätzlich mit 185 Euro je Kind.

Für alle ab 2008 Geborenen erhalten Eltern sogar 300 Euro jährliche Kinderzulage. Schließen unter 25-Jährige, die einem sozialversicherungspflichtigen Job nachgehen einen Riestervertrag ab, erhalten sie zudem einen einmaligen Riester-„Startbonus“ von 200 Euro.

Diese staatliche Förderung wirkt wie ein Sparturbo: Da Riesterverträge Jahrzehnte laufen, können allein die staatlichen Zulagen mit Zinseszinseffekt vierstellige Summen erreichen und damit später eine höhere Rente. Voraussetzung für die volle Förderung aber ist, dass vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens, mindestens aber 60 Euro im Jahr in den Riestervertrag eingezahlt wurden.

Wer weniger in seinen Riestervertrag einzahlt, bekommt die Zulagen automatisch gekürzt. Aber auch hier gilt eine Frist: Das Geld muss auf dem Riesterkonto noch in dem Jahr eingehen, für das später die staatlichen Zulagen beantragt und gewährt werden, also für 2011 noch in diesem Jahr. E

inige Riestersparer hatten das in den Vorjahren versäumt. Deshalb hatte der Gesetzgeber im Frühjahr beschlossen, dass in 2011 Beiträge für die Vorjahre noch nachgezahlt werden können.

Änderungen ab 2012

Ab 2012 muss aber der besagte Mindesteigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr in den Riestervertrag fließen, um die staatliche Zulage zu erhalten.

Und noch etwas ändert sich ab nächstem Jahr: Der frühestmögliche Auszahlungsbeginn von ab 2012 abgeschlossenen Riester-Renten erhöht sich vom 60. auf das 62. Lebensjahr der Vorsorgesparer.

Zudem sollte der Zulagenantrag so bald wie möglich beim eigenen Riesteranbieter eingereicht werden, damit er noch rechtzeitig an die „Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen“ (ZfA) weitergeleitet werden kann.

„Ausschlaggebend ist zwar der Eingang des Antrags beim Vertragspartner. Aber da dieser auch eine gewisse Bearbeitungszeit benötigt, sollte man dies nicht auf den letzten Drücker tun“, sagt Horst Pawlik.

Falls man zu den Vergesslichen zählt, hilft ein so genannter Dauerzulagenantrag, den man bei seinem betreuenden Versicherungskaufmann stellen kann, sofern man eine Riesterversicherung abgeschlossen hat.

Dann erfolgt die Beantragung der Zulage jährlich automatisch. Dennoch empfehlen Pawlik und Kollegen, zumindest einmal pro Jahr seinen Riestervertrag nachzuprüfen, ob man die Riesterförderung erhalten und nichts ungewollt verschenkt hat.

Förderung von Selbstständigen

Auch Selbstständige können von einer staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren und so genannte Rürup- bzw. Basis-Renten abschließen. Bei diesen muss man aber nicht wie bei den Riester-Renten einen Mindestbeitrag einzahlen, um eine staatliche Förderzulage zu erhalten.

Vielmehr wird die Altersvorsorge über Basis-Renten steuerlich gefördert: 2011 können Rürup-Sparer 72 Prozent ihrer Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen und damit ihre Steuerschuld senken. Die steuerliche Absetzbarkeit steigt pro Jahr um zwei Prozent an,  bis sie 2025 100 Prozent erreicht.

Die maximal zu berücksichtigenden Jahresbeiträge liegen bei Ledigen bei 20.000 Euro (40.000 € Verheiratete) und müssen ebenfalls – wie bei den Riester-Sparern – noch in diesem Jahr auf das Vorsorgekonto eingegangen sein.

Auch bei den Basis-Renten steigt ab nächstem Jahr der frühestmögliche Auszahlungszeitpunkt: Der geänderte Auszahlungsbeginn bei der Riester-Rente ab dem 62. Lebensjahr gilt auch für die Basis-Rente.

„Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, kann die Basisrente schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden, ohne die steuerliche Förderung in Form des Sonderausgabenabzugs zu verlieren“, betont Pawlik.

[PM]

2 Kommentare zu “Riester- und Rürup-Renten: Zum Jahresende laufen wichtige Fristen aus”
  1. Antwort zu

    „Wann greift die Politik endlich mal ein? Die fordern immer dass jeder zusätzlich vorsorgen soll. Dann sollen die auch bitte endlich dafür sorgen, dass die Leute, die ihr hart erarbeitetes Geld zwecks Altersvorsorge anlegen, nicht abgezockt werden.“

    Gar nicht. Die Riesterrente ist genau zu diesem Zweck erfunden worden: die Versicherungswirtschaft noch reicher machen.

    Das gleiche Geld wäre im klassischen Rentensystem besser angelegt. Würde dies nicht ständig missbraucht und schlecht geredet, dann bräuchten wir keine private Altersvorsoge!

  2. Danke für diese tolle Mitteilung!

    Dazu diese Info:

    „Die Kosten seien vielfach zu hoch und Sparer könnten oft erst eine angemessene Rendite einstreichen, wenn sie ein hohes Alter erreichten. In einem Beispiel muss eine 35 Jahre alte Frau mit zwei Kindern, die in diesem Jahr einen Riester-Vertrag abschließt, mindestens 85 Jahre alt werden, damit sie ihr eingezahltes Kapital mit einer einigermaßen vernünftigen Rendite von 2,5 Prozent wieder ausgezahlt bekommt. Weitere Überschusszahlungen werden dabei vorausgesetzt. Sollte die Versicherungswirtschaft straucheln und nur noch den Garantiezins zahlen können, müsste die Frau gar 109 Jahre alt werden.“

    Link:

    http://www.biallo.de/finanzen/Versicherungen/riester-studie-grosse-unterschiede-im-einzelfall.php

    Wie der Spiegel berichtet, kommt Riestern in einer noch nicht veröffentlichten DIW-Studie ganz schlecht weg.

    Dann kann man sein Geld auch gleich aufs Sparbuch tun. Das spart Papierkrieg und den Versicherungen weniger Einnahmemöglichkeiten, die für den Kunden noch nicht mal zu erkennen sind.

    Axel Kleinlein, Versicherungsmathematiker und Vorstand des Bundes der Versicherten (BdV) erklärte, dass er überrascht gewesen sei, wie schlecht sich die Produkte in den letzen zehn Jahren entwickelt haben.

    Na, so eine Überraschung! In den Medien tauchte ähnliches in den letzten Jahren immer wieder auf. Dieser ganze Murks ist nichts anderes als die Lizenz zum Gelddrucken für die Versicherungen und Bausparkassen. Schlimm ist, dass diese noch nicht einmal offenlegen müssen, was sie ihren Kunden so alles abknöpfen.

    Wann greift die Politik endlich mal ein? Die fordern immer dass jeder zusätzlich vorsorgen soll. Dann sollen die auch bitte endlich dafür sorgen, dass die Leute, die ihr hart erarbeitetes Geld zwecks Altersvorsorge anlegen, nicht abgezockt werden.

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