E-Mail 'Wer die Wahl hat …'

Von Bernhard Wilms [ - Uhr]

Eine Kopie von 'Wer die Wahl hat …' senden.

* Required Field






Separate multiple entries with a comma. Maximum 5 entries.



Separate multiple entries with a comma. Maximum 5 entries.


E-Mail Image Verification

Loading ... Loading ...
2 Kommentare zu “Wer die Wahl hat …”
  1. @ Rainer

    Sie schreiben: „Eine Stimmenthaltung oder die Abgabe von ungültigen Stimmen haben beide den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis – nämlich keinen.“

    Nicht ganz.

    Man stelle sich vor, die vielen aus den verschiedensten Gründen Unzufriedenen und vor allem Politik(er)verdrossenen gehen zur Wahl und entwerten den Stimmzettel.

    Wären das 5 – 10% müsste sich auch „die Politik“ ob sie wollte oder nicht, die Frage stellen warum das passierte.

    Es wäre zumindest ein sichtbarer Ausdruck von Missfallen zu der gesamten Politik, die kaum noch Unterschiede bietet.

    Die Herrschaften streichen ihre „Diäten“, die mitnichten so mager und krank sind, wie das Wort klingt, ein, gut dotierte Ministerposten werden verteilt und „die“ Politik/Parteien wenden sich nach anstrengendem, nervenden Wahlkampf wieder dem Alltagsgeschäft und der Volksverdummung zu, die Lobbyismus und lukrative Pöstchen in Gremien und der Industrie (z.B. Aufsichtposten) beinhaltet.

    Ausnahmen mögen die Regel bestätigen.

    Vielleicht ist für alle Frustrierten die „Partei der Nichtwähler“ eine Alternative, die sich für die Volksabstimmung stark macht, die die allermeisten „unsere“ Politiker ablehnen.

    http://www.parteidernichtwaehler.de/

  2. Zitat: „… auch dann gültig ist, wenn nur bei der Erststimme oder nur bei der Zweitstimme ein Kreuz gemacht wird.“

    Genau deshalb werden am Wahlabend beide Stimmen getrennt ausgezählt und dokumentiert.

    Über die Bedeutung der beiden Stimmen wird in diesen Tagen viel erzählt – oft genug gibt es falsche Informationen.

    Fakt ist, dass wir eine personalisierte Verhältniswahl haben. Die Zahl der Sitze im Bundestag wird auf die Parteien gemäß deren Anteil an den Zweitstimmen verteilt – wenn sie mehr als fünf Prozent der gültigen Stimmen bekommen haben.

    Zitat: „Ungültig ist der Stimmzettel hingegen mit mehr als zwei Kreuzchen …“

    Es steht nirgendwo, dass wir Kreuze machen müssen. Als gültig gelten Stimmabgaben, bei denen ein Wahlvorschlag durch ein Kreuz, Haken oder Strich in dem dafür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel eindeutig als gewählt gekennzeichnet worden ist.

    Doch auch darüber hinaus ist einiges erlaubt auf dem Wahlzettel, solange die Wahlabsicht des Wählers unzweifelhaft erkennbar ist.

    Gültig sind sogar Stimmen, bei denen alle Wahlvorschläge bis auf einen ausgestrichen werden.

    Wie geben sie sicher eine ungültige Stimme ab?

    – geben sie mehr Stimmen ab, als erlaubt sind, also mehrere Parteien bzw. mehrere Wahlkreiskandidaten ankreuzen
    – alle Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel quer durchstreichen oder auf dem Stimmzettel den Vermerk „ungültiger Stimmzettel“ schreiben
    – ihren Namen und ihre Telefonnummer sauber und lesbar auf die Vorderseite des Stimmzettels notieren oder den Stimmzettel unterschreiben.
    – die Rückseite des Stimmzettels ist bestens geeignet, um ausführlich die Beweggründe für ihre Stimmabgabe darzulegen.

    Wie dem auch sei. Alle Wahlhelfer wollen die Auszählung schnell beenden und dann nach Hause.

    Zum Schluss noch eine Anmerkung.
    Das Wahlrecht beinhaltet auch das Recht, nicht zur Wahl zu gehen. Eine Stimmenthaltung oder die Abgabe von ungültigen Stimmen haben beide den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis – nämlich keinen.

    Nur die gültigen Stimmen entscheiden über die Sitzverteilung. Und am stärksten schadet man der Partei, die man gewählt hätte, wäre man zur Wahl gegangen.

    Für die Wahlhelfer ist der Tag zwar verplempert, aber ich kann auf jeden Fall empfehlen, das mal im Leben mitgemacht zu haben. Es erweitert den Horizont.

Ihr Kommentar