Hauptredaktion [21.03.2017 - 20:00 Uhr]
Kein verkaufsoffener Sonntag in Düsseldorf am 2. April • Verwaltungsgericht Düsseldorf erlässt einstweilige Anordnung • Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich
Am Sonntag, dem 02.04.2017, dürfen die Geschäfte in Düsseldorf-Stadtmitte und in der Altstadt nicht geöffnet sein. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf Antrag der Gewerkschaft verdi durch eine einstweilige Anordnung vom gestrigen Tage vorläufig festgestellt.






























































