E-Mail 'Bebauungsplan ehemalige „Engländersiedlung“: Verwaltung und Politik dem Investor „zu Diensten“? • Städtebaulicher Vertrag war nicht Bestandteil der Offenlage • Bewährtes Bürgerbeteiligungsinstrument „Anhörungskommission“ bewusst ausgehebelt? • Droht Klage?'

Von Bernhard Wilms [04.05.2014 - 22:28 Uhr]

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Ein Kommentar zu “Bebauungsplan ehemalige „Engländersiedlung“: Verwaltung und Politik dem Investor „zu Diensten“? • Städtebaulicher Vertrag war nicht Bestandteil der Offenlage • Bewährtes Bürgerbeteiligungsinstrument „Anhörungskommission“ bewusst ausgehebelt? • Droht Klage?”
  1. Ich habe bereits bei der ersten Offenlegung im letzten Jahr zu diesem Bebauungsplan meine Einwände an die Verwaltung gesendet.

    Unter anderem habe ich auf die extreme Verdichtung und die damit verbundene Vernichtung des Pflanzenbestandes im Plangebiet hingewiesen.

    Das man jetzt mal gerade 8 Bäumer erhalten werden sollen, will finde ich eine Unverschämtheit.

    Besonders da auch ich nicht zu einer Anhörung eingeladen wurde. Das kann also nicht nur am Abgabetermin gelegen haben.

    Meines Wissens sind gerade mal 30-40 Einwänder eingeladen worden.

    Bei über 190 Einwänden ist das aus meiner Sicht eine erschreckende Zahl.

    Wer entscheidet eigentlich, welche Einwänder die Möglichkeit einer Anhörung bekommen und welche Einwänder zu schweigen haben?

    Wieso bekommen nicht einfach alle Einwänder die Möglichkeit einer Anhörung?

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