Lärmaktionsplanung Eisenbahn: Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 30. Juni verlängert • Kein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen an Strecken in Mönchengladbach

Bernhard Wilms [ - Uhr]

Das EBA (Eisenbahn-Bundesamt) führt derzeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durch. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Betroffene können dem Eisenbahn-Bundesamt wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Für Mönchengladbach sind bislang erst 4 solcher persönlichen Informationen veröffentlicht.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die Frist der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung von 31. Mai bis zum 30. Juni verlängert.

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, das die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt (§ 47), ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) seit dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit einem Verkehrsaufkommen über 30.000 Züge pro Jahr zuständig.

Den Angaben auf der Homepage des EBA zufolge fallen darunter die Streckenabschnitte

  • Mönchengladbach Hbf – Viersen
  • Mönchengladbach Hbf – Neuss
  • Mönchengladbach Hbf – Aachen

Nicht darunter fallen demnach die Anschnitte

  • Rheydt-Güterbahnhof – Viersen Güterbahnhof (Güterbahn)
  • Rheydt Hbf – Grevenbroich

Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt werden soll. Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohner erhalten in diesem Zusammenhang einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung.

Zugleich soll die Lärmaktionsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und Ortsplanung eingeführt werden.

Aufgrund des Umfangs der Lärmaktionsplanung wird es indes nicht möglich sein, von Bürgern vorgeschlagene Maßnahmen zur Lärmminderung im Detail zu berücksichtigen.

Der erste Lärmaktionsplan des EBA wird auch noch keine Maßnahmen enthalten, sondern vielmehr die verschiedenen Bemühungen des Bundes zur Lärmminderung der ermittelten Lärmbelastung gegenüber stellen.

Hierzu zählen das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes in dem seit 1999 ca. 1 Mrd. € für die Lärmsanierung zur Verfügung gestellt worden ist, das lärmabhängige Trassenpreissystem (laTPS) und verschiedene Einzelmaßnahmen aus dem Konjunkturpaket des Bundes.

Die Beteiligung erfordert eine Registrierung.

Durch die aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung soll eine Art „Bestandsaufnahme“, also eine „Betroffenheitsanalyse“ vorgenommen werden, in der insgesamt 8 Auswahlfragen zu beantworten sind.

Nach dem elektronischen Absenden der Antworten erscheinen diese „objektbezogen“ (Straße und Hausnummer) in der Übersichtskarte.

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung läuft derzeit und dauert bis zum 30. Juni. Betroffene können dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich zu beteiligen.

Die Angaben der Öffentlichkeit sollen dem EBA dabei helfen, die Lärmaktionsplanung aufzustellen.

Wie das Eisenbahnbundesamt auf Nachfrage mitteilte, werden Bürger-Vorschläge zu konkreten Maßnahmen an konkreten Orten zwar entgegen genommen, eine Prüfung und ggf. Realisierung sind nicht einmal mittelfristig zu erwarten.

Dennoch sei es denkbar, dass langfristig die lärmmindernden Maßnahmen der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes um Maßnahmen auf Vorschlag der Bürger ergänzt werden.

Diese lägen im Übrigen in der Zuständigkeit des Betreibers der Strecken, im vorliegenden Fall also der DB Netz AG.

Der Pressesprecher des EBA betonte, dass es an so genannten „Bestandsstrecken“ (wie in Mönchengladbach) keine Verpflichtung zur Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen gebe.

Gleichwohl könne an bestehenden Eisenbahnstrecken Schallschutz vorgenommen werden.

Der Bund unternehme erhebliche finanzielle Anstrengungen, indem er für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes aktuell jährlich 130 Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung stellt.

Die Mittel können insbesondere für den Bau von Lärmschutzwänden und ähnliche Maßnahmen (aktiver Lärmschutz) sowie als Zuschüsse zum Einbau von Schallschutzfenstern (passiver Lärmschutz) verwendet werden.

Voraussetzung für die Durchführung einer Lärmsanierungsmaßnahme ist, dass die entsprechende Strecke in das Gesamtkonzept des Bundes aufgenommen ist und dabei als entsprechend dringlich angesehen wird.

Dabei sind solche Streckenabschnitte bevorzugt zu sanieren, bei denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und viele Anwohner betroffen sind.

Die entsprechende Planung obliegt beispielsweise der DB Netz AG, die auch Zuwendungsempfänger der Bundesmittel sind.

Bei passiven Lärmschutzmaßnahmen sind die begünstigten Hauseigentümer Zweitempfänger, das Eisenbahninfrastrukturunternehmen als Erstempfänger der staatlichen Leistung finanziert ihnen anteilig bis zu 75% der direkten Kosten.

Mit der operativen Gesamtprojektleitung ist die DB ProjektBau GmbH beauftragt.

Auf Grundlage der Förderrichtlinie zur Lärmsanierung wird der Umfang der Lärmsanierungsmaßnahme durch Gutachter bestimmt.

Diese berechnen die Beurteilungspegel unter anderem auf Grundlage einer Verkehrsprognose.

Dabei ist der Unterschied zur Lärmkartierung zu beachten: Diese Daten beziehen sich auf die Vergangenheit und sind keine Grundlage für die Bemessung des Umfangs der Lärmsanierung.

Fragen und Anmerkungen zur Lärmaktionsplanung können per E-Mail unter lap@eba.bund.de oder postalisch unter Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn gesandt werden.

Ein Kommentar zu “
Lärmaktionsplanung Eisenbahn: Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 30. Juni verlängert • Kein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen an Strecken in Mönchengladbach”
  1. Soll das ein Witz sein:

    „Wie das Eisenbahnbundesamt auf Nachfrage mitteilte, werden Bürger-Vorschläge zu konkreten Maßnahmen an konkreten Orten zwar entgegen genommen, eine Prüfung und ggf. Realisierung sind nicht einmal mittelfristig zu erwarten.“

    Motto: sagt uns wo es Probleme gibt – die sind uns aber schnurz!

    Sowas verkaufen die als „Öffentlichkeitsbeteiligung“.

    Toll die Sache mit dem Bestandsschutz. Da bleibt auch alles wie es ist.

    Geht’s noch?

    Welcher Bürger bekäme in derselben Sache Bestandsschutz? Dem Bürger würde erklärt, das auf Grund neuer Erkenntnisse und Zunahme der Lärmbelastungen was zu unternehmen ist und zügig umgesetzt werden muss. Selbstverständlich haben die die Kosten zu tragen.

    Und dann wundern die sich, dass die Bürger immer politik- und verwaltungsverdrossener werden.

    Das ist was für Absurdistan. Ein Stück aus dem Tollhaus.

    Beteiligung an dem Verfahren ist also nur Beschäftigungstherapie für Betroffene, die sich die Mühe machen zu schreiben und ein Feigenblatt fürs EBA.

    Frechheit.

Ihr Kommentar