Informationsfreiheit: Internet-Plattform „Frag den Staat“ legt Jahresbericht 2016 vor • Noch nehmen zu wenige Bürger ihre Informationsrechte wahr

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

Wenn Bürger Fragen zu ausgefallenen Unterrichtsstunden in Schulen, zu Subventionen des Landes, zu Protokollen von Zweckverbänden, zu Ortseingangsschildern oder zu städtischen Liegenschaften oder zu vielen anderen Themen haben, müssen Behörden entsprechende Auskünfte geben.

Grundlage dafür bilden die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder, die wiederum die wichtigsten Grundrechte in der Wissensgesellschaft präzisieren, die sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungs- und Informationsfreiheit ergeben.

Im April 2012 gaben die Organisationen Mehr Demokratie, Open Knowledge Foundation Deutschland, Transparency Deutschland und Entwickler Stefan Wehrmeyer im Düsseldorfer Funkturm (im Bild rechts) hierzu den Startschuss für das Online-Portal www.fragdenstaat.de/nrw.

Das unabhängige Portal, das nach Angaben der Partner ursprünglich für Anfragen nach dem IFG an Bundesbehörden entwickelt wurde, stellte in der vergangenen Woche seinen Jahresbericht 2016 vor:

Jahresbericht 2016

Von den bundesweit über 13.700 Anfragen entfallen bislang über 1.300 auf NRW. Aus Mönchengladbach kam lediglich etwas mehr als eine Handvoll Anfragen und die waren überwiegend an das Jobcenter gerichtet, aus dem Umland Mönchengladbachs kamen über 30 Anfragen.

Werden Anfragen beispielsweise an die Kommunalverwaltung gestellt, leitet „Frag den Staat“ diese an die Behörde weiter.

Sobald die Behörde reagiert hat, wird diese per Mail an den Nachfrager gesandt und die Antwort ist auf der Plattform für alle Besucher lesbar. Eine Registrierung ist nur notwendig, wenn eine Anfrage gestellt werden soll.

Die Informationsfreiheit umfasst das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen, ist Bestandteil von „Open Gouverment“ und gilt auch für die kommunale Ebene.

Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen

Hier eine Auswahl der aktuell auf „Frag den Staat“ erfassten Stellen in Mönchengladbach:

●       Kommunalverwaltung Mönchengladbach
●       Stadtsparkasse Mönchengladbach
●       Gesundheitsamt Mönchengladbach
●       Amtsgericht Mönchengladbach
●       Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
●       Arbeitsgericht Mönchengladbach
●       Finanzamt Mönchengladbach-Mitte
●       Landgericht Mönchengladbach
●       Polizeipräsidium Mönchengladbach
●       Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
●       Hochschulbibliothek der Hochschule Niederrhein
●       Führungsaufsichtsstelle bei dem LG Mönchengladbach
●       Schulamt für die kreisfreie Stadt Mönchengladbach
●       Stadt Mönchengladbach – Dezernat Recht, Soziales, Jugend, Gesundheit, Verbraucherschutz – Überwachungsbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Bürger sind also nicht gezwungen, ihre Fragen an die Verwaltungen und Behörden über „gute Kontakte“ zu Kommunal- oder Landespolitikern oder -parteien zu stellen und zu hoffen, dass diese – politisch ungefiltert – und unmittelbar beantwortet werden.

Gerade bei kritischen Themen gibt es diesbezüglich hinreichende  Erfahrungen.

Über „Frag den Staat“ werden

  • die Frage nach einer Behördenauskunft für alle Menschen erleichtert,
  • sowohl die Anfragen der BürgerInnen als auch die Antworten der Behörden transparent dokumentiert, und
  • eine Kultur der Informationsfreiheit in Deutschland etabliert und die zugrunde liegenden Gesetze gestärkt.

Neben den Informationsfreiheitsgesetzen stehen u.a. diese Informationsgesetze zur Verfügung:

Verbraucherinformationsgesetz Bund (VIG)

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)


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