Grundschulen: Fluch der Auflösung der Grundschul­bezirke? – Grundschule Wahlhausener Höhe muss nicht wirklich geschlossen werden

Red. Schule, Studium & Arbeitswelt [ - Uhr]

09-07-01-klassenbildungswerte-grundschuleNachdem die Grundschule Waldhausener Höhe offensichtlich nicht genügend Anmeldungen hat, droht die Schließung. Ein Kind soll weggezogen sein, ein anderes unmittelbar vom Kindergarten in die Förderschule gehen. Damit sinkt die Zahl der Anmeldungen auf 15 (von erforderlichen 18), was das Ende für diese Schule bedeutet … zumindest auf den ersten Blick.

Die verbliebenen 15 Schüler sollen nun in eine andere Grundschule gehen und das Credo „Kurze Beine – kurze Wege“ ist konterkariert.

Die Kommunalpolitiker haben schnell ihr Urteil in der Hand: Wenn nun mal nicht genügend Schüler da sind… Das ist eben eine Folge der Überalterung unserer Gesellschaft.

Ob die Waldhausener Höhe tatsächlich geschlossen werden muss, hängt allerdings auch von der Entscheidung der Schulleitung ab:

Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) Vom 18. März 2005 (GV. NRW. S. 218) zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2009

In der Grundschule kann demnach eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf den Mindestwert von 15 von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugelassen werden, wenn der Weg zu einer anderen Grundschule der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann.

Welcher Weg kann einem 5-jährigen Kind zugemutet werden?

Zur Erinnerung: Kinder können ab 5 Jahre eingeschult werden und es finden sich auch immer mehr Eltern, die hiervon Gebrauch machen. Dieses Alter muss folglich als Maß genommen werden.

Unabhängig davon fragt man sich, ob es wieder einmal die sozial nicht gut gestellten Kinder trifft, deren Eltern keine Möglichkeit haben, ihre Kinder (von vorn herein) täglich an eine andere Grundschule bringen zu können.

Ist das der „Fluch“ der Auflösung der Grundschulbezirke?

Oder anders gefragt: Wie sähe die Schulentwicklung in Waldhausen aus, gäbe es noch das vor einigen Jahren abgeschaffte verbindliche Grundschuleinzugsgebiet?

Die Klärung dieser Frage hat ihren Sinn: Da mit Abschaffung der Grundschuleinzugsgebiete sozusagen der freie Wettbewerb unter den Grundschulen Einzug hielt , fehlt es an verlässlichen Prognosen.

Dies stellte übrigens Dr. Fischer (CDU) auch schon im letzten Schulentwicklungsplan fest: (Schulentwicklungsplanung Teil II – Die Grundschulen)

Zu leicht sollten es sich unsere Politiker also nicht mit ihrer reflexartigen Antwort machen. Wenn schon eine Grundschule schließt, dann haben Eltern und Stadtteilbewohner auch ein Recht auf umfassende Begründung.

Neben der Zumutbarkeit des Schulweges muss auch die Prognose der weiteren Schulentwicklung dargestellt werden.

Wegen der Aufhebung der Einzugsgebiete gehören  deswegen auch Umfragen an Kindergärten dazu.

Oder aber die Kommunalpolitiker sollen offen sagen, dass der Stadtkämmerer für jeden Entlastungsposten dankbar ist.

Schließlich haben auch steuerzahlende Bürger ein Recht auf sinnvoll-sparsamen Umgang mit den städtischen Geldern. Die Bürgerwelt besteht nun mal nicht nur aus Eltern, sondern auch aus Straßenverkehrsteilnehmern, Mietern und Wohnungseigentümern etc., die bessere Strassen und geringere Gebühren u. ä. fordern. Es ist schon vertrackt und die Pleite kommt in Sieben-Meilen-Stiefeln auf die Stadt zu.

Schuldezernent Dr. Fischer dürfte in der Lage sein, diese Fragen zu beantworten,

  • wenn Politiker ihn auch angesichts der desaströsen städtischen Finanzlage fragen wollten und
  • wenn das Ergebnis nicht die Politik der CDU-Schulministerin in Frage stellen könnte.
2 Kommentare zu “Grundschulen: Fluch der Auflösung der Grundschul­bezirke? – Grundschule Wahlhausener Höhe muss nicht wirklich geschlossen werden”
  1. Ausgehend von der Annahme, dass die Rechtslage im Artikel richtig wiedergegeben wurde, frage ich mich ernsthaft wo der Aufschrei bleibt.

    Wo sind all´die (CDU-)Kämpfer für die Grundschulen. Vor der Kommunalwahl 2009 konnten sie nicht laut genug ins Schul-Rettungs-Horn blasen.

    Nun, ein paar Monate später ist nichts mehr zu hören von ihnen.

    War alles nur Lug und Trug? Augenwischerei?

    Dann dürfen wir daraus schließen: bei vergleichbaren „Fakten“ dürfen wir das Selbe erwarten: Nichts!

  2. Das ist mir alles sehr fadenscheinig, die Schulleitung hat ein entscheidendes Mitsprache- oder gar Entscheidungsrecht und nutzt es wohl nicht zugunsten der Kinder.

    Da frage ich mich schon sehr nach den tatsächlichen Beweggründen der Schulleitung.

    Vorallen Dingen deshalb, weil ja schon im nächsten Schuljahr wieder mehr Kinder zur Anmeldung vorgesehen sind.

    Der Schulweg als Argument ist in Wirklichkeit keins, stelle ich mir vor ein einziges Kind würde auf dem Schulweg zur neuen weiter weg liegenden Schule verunglücken, wer möchte die Verantwortung dafür übernehmen?

    Herr Dr. Fischer etwa? Er wird auf andere zeigen wie üblich.

    Die Schulleitung? Diese wird auf die Gesetzeslage verweisen, wir drehen uns also im Kreis.

    Nein, diese Entscheidung ist nicht in Ordnung, nicht für die Menschen und erst recht nicht für die die Kinder!

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