L19 und was dahintersteckt – Teil IV: L19 ersetzt definitiv nicht das Mönchengladbacher Teilstück der A44

Hauptredaktion [ - Uhr]

bzmg-luftbild-untersuchungsraum-l19Die in Hinblick auf die L19 und einer vom Land geplanten Linienführung rein spekulativ geführten politischen Diskussion haben die BürgerZeitung Mönchengladbach veranlasst, das nachzuholen, was Politiker, Bürger und Verwaltungen schon längt hätten tun sollen: BZMG hat mit den zuständigen Planern von Straßen NRW gesprochen. Das Ergebnis wird viele verwundern, andere ernüchtern und manch einem klar machen, dass insbesondere in der Mönchengladbacher Poltik viel versäumt wurde.

„Die L19 wird definitiv nicht über die im Flugblatt „nein-L19″ dargestellte Trasse verlaufen“. Das war eine Kernaussage von Dipl.-Ing. Wilhelm Höfener, Abteilungsleiter Planung und stellvertretender Leiter der Regionalniederlassung Niederrhein mit Sitz in Mönchengladbach.

In Mönchengladbach wohnend beobachtet er die Diskussion um die L19 und versteht es nicht, dass aktuell niemand der Protagonisten mit ihm als zuständigen Planer gesprochen hat.

Er sei zu jeder Zeit bereit gewesen, mit Bürgern und anderen Interessierten über die Problematik und den Planungen zu sprechen. Auch machte Höfener gegenüber BZMG klar, dass Straßen NRW und seine Niederlassung im speziellen keine Veranlassung gehabt habe, von sich aus an die Öffentlichkeit zu gehen bzw. sich an der regionalen Diskussion zu beteiligen.

Vor dem Hintergrund, dass die L19 „Gesetzesstatus“ hat, ist diese Position durchaus nachvollziehbar und verständlich.

Nicht verständlich hingegen ist, warum sich weder die Kommunalpolitiker noch die betroffenen Bürger „an der Quelle“ über den aktuellen Sachstand informiert haben.

BZMG will sich nicht an Vermutungen und Gerüchten beteiligen und setzt auch bei diesem Thema auf größtmögliche Informationstransparenz für den Bürger. Zu einer solchen Transparenz tragen diese klaren Aussagen von Wilhelm Höfener und seiner Planerin Gerlinde Quack bei:

  1. L19 ist Bestandteil der Regionalverkehrsplanung und eine reine Landesangelegenheit und per Gesetz festgeschrieben
  2. Der Wegfall des Teilstückes der A44 wird durch den 6-streifigen Ausbau (3 Fahrspuren in jede Richtung) der A52, A61 und A46 kompensiert; die „A44 ist tot“
  3. Verkehrsaspekte der örtlichen/kommunalen Ebene sind nicht in erster Linie relevant, werden aber berücksichtigt; eine sich ggf. ergebene Ortsumgehung Ruckes ist nicht Ziel, sondern wäre ein „Zusatzeffekt“
  4. „Startpunkt“ der L19 ist die AS Odenkirchen und nicht der Auftreffpunkt der L19 aus Richtung Hochneukirch auf die B59
  5. „Zielpunkt“ der L19 ist die L31 als Ortsumgehung Neersbroich und nicht die A44-Anschlußstelle Möchengladbach-Ost (Flughafen)

bzmg-2streifige-landesstraseDie L19 wird nur zweistreifig, also ein Fahrstreifen in jede Richtung, und nur 8,00 Meter breit gebaut. Sie erhält einen Querschnitt ähnlich dem der Ortsumgehung Neersbroich. Kreuzungen u.ä. werden höhengleich über Signalanlagen und Kreisverkehre realisiert.

Die Ausschreibung für eine Verkehrsuntersuchung ist in Vorbereitung.

Dieser Untersuchung liegen keine bestimmte Linienführungen/Linienvorgaben zugrunde, sondern beinhalten drei Untersuchungskorridore: Ost, Mitte, West.

Die Untersuchungskorridore berücksichtigen einen Mindestabstand von 400 Meter zur östlichen Bebauung von Odenkirchen; Abstände zu Bebauungen in anderen Gebieten können geringer sein.

bzmg-uvs-teil1Seit längerem ist Teil I einer Umweltverträglichkeitsstudie in Arbeit, die alle Aussagen zu den „Schutzgütern“ Menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen usw. beinhalten wird. Darin wird für jedes Schutzgut deren Bedeutung für das Vorhaben ermittelt und dargestellt.

Im Ergebnis sollen relativ konfliktarme Korridore dargestellt werden.

In diesem Zusammenhang wies Wilhelm Höfener darauf hin, dass eine Planung sich nur dann über ein nach EU-Recht besonders geschützte Tier- und Pflanzenart  hinwegsetzen dürfe, wenn keine Alternativen vorhanden wären. Im vorliegenden Falle der L19 würde ein solches „Hinwegsetzen“ nicht greifen, weil mindestens zwei Alternativ-Korridore vorhanden sind.

Könne beispielsweise bei einem Korridor auch nur eine bedrohte Tierart nicht hinreichend geschützt werden, würde dass das Aus für diesen Korridor bedeuten.

Hinsichtlich der zeitlichen Abfolge rechnen die Planer von Straßen NRW so:

  • Ende 2009/Frühjahr 2010 – Fertigstellung der in Arbeit befindlichen Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit Variantenvergleich und Trassenvorschlag
  • Ende 2009 – Vorlage der noch zu beauftragenden Verkehrsuntersuchung
  • Frühjahr 2010 – Beginn des Linienbestimmungsverfahrens mit Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange (Stadt, Wasserbehörden usw.)
  • Herbst 2010 – Linienbestimmung durch das Land
  • Frühjahr 2011 – Behördenverbindliche Linienbestimmung durch das Land, wodurch Öffentliche Träger (Stadt usw.) in diesen Gebieten die Straße bei ihren Planungen berücksichtigen müssen.
  • 2011 bis 2013 – Vorentwurf (technische und landschaftspflegerische Planung)
  • Ende 2013 – Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
  • Ende 2015 Abschluss des Planfeststellungsverfahrens mit rechtskräftigem Beschluss und Bauausführungsplanung
  • Danach Baubeginn

Diese „Zeitschiene“ unterstellt eine „normale“ Abwicklung der Maßnahme, also ohne größere gerichtliche Auseinandersetzungen.

Ungeachtet, für welche Linienführung sich das Land später entscheiden wird, wird bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h vom „Startpunkt“ (AS Odenkinrchen) und dem „Zielpunkt“ (L31/Neersbroich) zwischen „Korridor West“ und dem „Korridor Ost“ lediglich knapp 1 Minute. Die Kosten für eine Straße in den drei Untersuchungskorridoren nimmt Strassen NRW als annähernd gleich an.

Somit dürften Fahrzeit und Kosten für die endgültige Linienensctheidung eine eher untergeordnete Rolle spielen. Maßgeblich werden wohl die Umwelteinflüsse der L19 und ggf. auch die Eigentumsverhältnisse des betroffenen Grundeigentums sein.

Ein Kommentar zu “L19 und was dahintersteckt – Teil IV: L19 ersetzt definitiv nicht das Mönchengladbacher Teilstück der A44”
  1. Die Aussagen 1 und 3 von Herrn Höfener bestätigen doch genau das, was die BI „Nein-L19“ immer gesagt hat: Es geht nicht um eine innerörtliche Umgehungsstraße, es kommt also zu der Einleitung des Regionalverkehr.

    Und auch, dass die Trasse nicht exakt feststeht, hat die BI auf der Veranstaltung vom 25.03.09 deutlich gemacht. Nur was bedeuten die Untersuchungskorridore Ost, Mitte, West faktisch? Auch unter Berücksichtigung der kaum festgelegten Abstände zu Bebauungen.

    West entspricht im groben doch der Trasse auf den Flyer und ein paar Meter rechts oder Links ändert nichts an der Landschaftsschutz Gebiet Problematik. Mitte trennt Giesenkirchen und Schelsen und Ost ist ein weiter Bogen.

    Zu unnötiger Flächenversiegelung kommt es in jedem Fall, zu mehr Verkehr auch. Und den Nutzen für diese Stadt kann ich nicht erkennen.

    Was wir brauchen ist eine Entlastung des innerstädtischen Verkehrs, und da sehe ich nur Förderung des ÖPNV und Verbesserung der Radwege.

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